Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikel 115-Gesetzes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 115 GG der Fraktion der SPD beinhaltet zwei Kernpunkte. Erstens soll der Abbaupfad für das strukturelle Defizit gemäß Ist-Zahlen für das Haushaltsjahr 2010 nachjustiert werden (§9 Absatz 2). Zweitens soll die für die Umsetzung der Schuldenbremse erforderliche Konjunkturbereinigung dem Sach-verständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung übertragen werden (§ 5 Absatz 4 Satz 1). Die Fraktion der SPD begründet den Entwurf mit der Schaffung und Nutzung von Spielräumen durch die Bundesregierung, die „eindeutig gegen Geist und Sinn der Schuldenbremse“ verstoßen würden. Es ist zwar richtig, dass bei der Ermittlung des struk-turellen Defizits immense Spielräume bestehen und dass eine bessere Transparenz des aktuel-len Verfahrens wünschenswert wäre. Die Änderungsvorschläge der Fraktion der SPD gehen aber an den Kernproblemen vorbei. Der Ermessensspielraum der Bundesregierung wird bereits jetzt dadurch eingeschränkt, dass die Wirtschaftsforschungsinstitute im Rahmen der Gemeinschaftsdiagnose entsprechende unabhängige Berechnungen vornehmen und veröffentlichen. Die bestehenden Spielräume werden nicht geringer, wenn ein weiteres unabhängiges Gremium mit der Konjunkturbereinigung beauftragt wird. Dennoch sind Verbesserungen des aktuellen Verfahrens möglich. So sollte die Transparenz durch vollständige Offenlegung aller verwendeten Daten und der technischen Parameter erhöht werden und vor allem der Begriff der finanziellen Transaktionen klarer definiert werden, um an dieser Stelle politisch motivierte Manipulationen zu erschweren.