Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage
Kristina vanDeuverden, Sabine Freye
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2010
Abstract
Zu Beginn des Jahres 2011 wird in Deutschland eine neue Regel zur Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte in Kraft treten – die Schuldenbremse. Wie bei jeder Fiskalregel setzt ihr Gelingen notwendig eine zeitnahe Beobachtung der Haushaltsentwicklung voraus, denn nur so kann Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden. Die Evaluierung der öffentlichen Haushalte on Bund und Ländern wurde dem eigens geschaffenen Stabilitätsrat übertragen. Dazu wird er
auf vier Kennzahlen zurückgreifen. Überschreiten diese mehrheitlich in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren die festgelegten Schwellenwerte, wird der Stabilitätsrat prüfen, ob eine Haushaltsnotlage droht. Zwar erscheinen die Kennziffern grundsätzlich geeignet, ein umfassendes Bild der Staatsfinanzen zu zeichnen, allerdings geben die gewählten Schwellenwerte Anlass, am Gelingen der Schuldenbremse zu zweifeln. Jeder der Schwellenwerte orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung aller Länderhaushalte. Aus diesem Grund müssen die Kennziffern schon extreme Werte annehmen, um als „auffällig“ ausgewiesen zu werden. Die Zielgröße der Schuldenbremse an sich ist der strukturelle Finanzierungssaldo. Dies ist der Haushaltssaldo, der sich ergeben würde, wenn die
Einnahmen und Ausgaben des Staates um konjunkturelle Einflüsse korrigiert werden. Es hätte erwartet werden können, dass diese Zielgröße eine der herangezogenen Kennziffern sein würde. Dem ist nicht so; stattdessen wird der Rat den nominalen Finanzierungssaldo verwenden – bereinigt um bestimmte finanzielle Transaktionen. Letztlich ist dies nur eine Notlösung, denn zur Schätzung des strukturellen Finanzierungssaldos gibt es mehrere Verfahren, und Bund und Länder haben sich bisher auf keine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Dies ist mehr als bedenklich. Nicht nur, dass der strukturelle Finanzierungssaldo ein wichtiges Kriterium für die Nachhaltigkeit von Finanzpolitik ist. Die Schuldenbremse
kann nicht wirklich in Kraft treten ohne die konzeptionelle Einigung auf eine Schätzmethode. Aus diesem Grund schlägt das IWH ein praktikables Verfahren vor, mit dem die strukturellen Finanzierungssalden der Länder berechnet werden können. Das vorgeschlagene Verfahren trägt dabei sowohl den wissenschaftlich-methodischen Anforderungen bei der Konjunkturbereinigung Rechnung als auch
der notwendigen Transparenz, die im politischen und administrativen Prozess unabdingbar ist. Die nach diesem Verfahren geschätzten strukturellen Finanzierungssalden signalisieren vor allem eines: die Finanzpolitik war in den Jahren 1995 bis 2009 nicht nachhaltig und die Ländergesamtheit verschuldete sich in jedem Jahr strukturell. Nach den Kennziffern des Stabilitätsrates ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Eine drohende Haushaltsnotlage wäre nur in wenigen Ländern signalisiert worden. Dies zeigt: Soll die Schuldenbremse gelingen, so besteht dringender Handlungsbedarf.
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08.09.2010 • 49/2010
Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage
Nicht erst infolge der Finanzkrise und der größten fiskalpolitischen Stimuli, die es in Deutschland je gegeben hat, steht die Finanzpolitik vor großen Herausforderungen. Seit der Vereinigung war der öffentliche Gesamthaushalt in den meisten Jahren defizitär. Von 2002 bis 2005 verletzte Deutschland das Defizitkriterium des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gleich viermal in Folge – das Ansehen der deutschen Finanzpolitik litt. Anlass zu Besorgnis gibt zudem die demographische Entwicklung; sie wird die öffentlichen Haushalte in Zukunft massiv belasten, und der Finanzpolitik bleiben noch ein bis zwei Dekaden, das Ruder herumzureißen. Die Föderalismuskommission hat daher im Frühjahr 2009 eine neue Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung von Bund und Ländern beschlossen – die Schuldenbremse. Sie wird zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft treten.
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Auch nach 20 Jahren: Steuereinnahmen in den Neuen Ländern schwach
Kristina vanDeuverden
Wirtschaft im Wandel,
20 Jahre Deutsche Einheit - Teil 2 -
2010
Abstract
Auch 20 Jahre nach der deutschen Vereinigung ist das Niveau der Steuereinnahmen in den Neuen Ländern deutlich niedriger als in den Alten. Große Unterschiede in der Finanzkraft bedingen ein hohes Umverteilungsvolumen von öffentlichen Geldern über den Länderfinanzausgleich wie den Solidarpakt. Die heutigen Transfermechanismen werden zum Ende des neuen Jahrzehnts auslaufen und der Länderfinanzausgleich ist neu zu gestalten. Zudem müssen die Länder ab dem Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorweisen, wollen sie der Schuldenbremse genügen. Gleichzeitig schlägt sich die Finanzkrise zunehmend in den öffentlichen Haushalten nieder; in den Länderhaushalten wird sie in diesem Jahr gravierende Spuren hinterlassen. Es ist zu erwarten, dass die Frage, warum die Neuen Länder immer noch eine solche Einnahmeschwäche aufweisen, in den kommenden Jahren verstärkt diskutiert wird.
Ein Ansatzpunkt, sich dieser Problemstellung zu nähern, liegt darin, einzelne Steuerarten detaillierter zu betrachten. Eine vollständige Analyse des Steueraufkommens im Ost-West-Vergleich ist dabei zwar aus Gründen der Datenverfügbarkeit sowie aufgrund steuer- oder verwaltungstechnischer Besonderheiten nicht möglich. Gut die Hälfte des Steueraufkommens kann allerdings eingehender betrachtet werden.
Es zeigt sich, dass die Unterschiede in der Steuerkraft zu einem großen Teil mit den immer noch deutlich geringeren Einkommen und Gewinnen erklärt werden können. Die progressive Ausgestaltung der Einkommensteuer hat zur Folge, dass die Einnahmen sich nicht in gleichem Maße wie die Bemessungsgrundlagen einander angleichen. Zudem fallen mit Steuersubventionen verbundene Mindereinnahmen bereits aufgrund ihrer Zielsetzung häufig in strukturschwachen Gebieten an. Alles in allem ist nicht davon auszugehen, dass sich die Einnahmeschwäche der ostdeutschen Bundesländer im neuen Jahrzehnt deutlich zurückbilden wird.
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05.03.2010 • 11/2010
Anhaltend schwache Steuereinnahmen in den Neuen Ländern
Auch 20 Jahre nach der deutschen Vereinigung ist das Niveau der Steuereinnahmen in den Neuen Ländern deutlich niedriger als in den Alten. Das hohe Umverteilungsvolumen von öffentlichen Geldern über den Länderfinanzausgleich wie den Solidarpakt, die ab 2020 für die Länder verpflichtende „Schuldenbremse“ und die aktuelle Finanzkrise werden die nachhaltige Einnahmeschwäche der Neuen Länder in der politischen Diskussion halten. Eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) untersucht die Ursachen genauer.
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“Absurdes Ergebnis“ oder wissenschaftlich fundiert? Die Wahl der Konsolidierungsländer
Sabine Freye
List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik,
Nr. 2,
2009
Abstract
Im Sommer 2009 wurde von Bundestag und Bundesrat die Einführung der Schuldenbremse beschlossen. Im Rahmen der damit verbundenen Regelungen wurde zudem entschieden, den fünf am höchsten verschuldeten Bundesländern im Zeitraum von 2011 bis 2019 so genannte Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer strukturellen Verschuldung zu gewähren. Fragen nach der Auswahl der ‚Konsolidierungsländer‘, den verwendeten finanzwissenschaftlichen Indikatoren und deren Realitätsnähe hinsichtlich der tatsächlichen finanziellen Situation der Länderhaushalte blieben bisher allerdings unbeantwortet. Der vorliegende Beitrag setzt an diesem Punkt an und zeigt, dass die Wahl der ‚Konsolidierungsländer‘ ein politischer Kompromiss zwischen Bund und Ländern war, der zum Teil finanzwissenschaftlich gestützt werden kann. Der Vergleich einzelner finanzstatistischer Kennzahlen deutet zusätzlich darauf hin, dass die finanzpolitischen Handlungsspielräume der Länder jedoch nicht allein von der Höhe des Schuldenstandes und den daraus resultierenden Zinsverpflichtungen sondern auch von der Wirtschaftsleistung eines Landes abhängen. Die Konsolidierungshilfen sind somit eine Hilfe zum Abbau der bestehenden strukturellen Schulden, aber keine Garantie dafür, dass die Länder über das Jahr 2019 hinaus die engen Grenzen der bundesdeutschen Schuldenbremse einhalten werden können.
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Zum Zusammenhang zwischen der Verschuldung der Bundesländer und ihren finanziellen Handlungsspielräumen
Sabine Freye
IWH Discussion Papers,
Nr. 12,
2009
Abstract
Die Bundesländer haben sowohl einnahmen- als aus ausgabenseitig nur eng begrenzte finanzielle Handlungsspielräume. Aus dieser Situation heraus resultierte ein seit Jahr¬zehnten zu beobachtender Anstieg der öffentlichen Schulden. Gegenwärtig steht die Verschuldung der Bundesländer aufgrund der Beschlüsse der Föderalismuskommission II vom März 2009 erneut im Mittelpunkt des Interesses. Die Schuldenbremse beinhaltet die schrittweise erfolgende Rückführung der strukturellen Defizite sowie ein strukturelles Netto-neuverschuldungsverbot der Länder ab dem Jahr 2020. Auf kurze Sicht bedeuten diese Regelungen für die Mehrzahl der Länder eine Einschränkung ihrer finanziellen Hand-lungsspielräume. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit diese Spielräume zum gegenwärti¬gen Zeitpunkt in den einzelnen Ländern bestehen. Hierfür werden die Kreditmarkt-schulden je Einwohner sowie die Zins-Steuer- und Zins-Ausgaben-Quoten der Länder betrachtet. Es zeigt sich, dass die fünf Länder, die ab dem Jahr 2010 Konsolidierungs-zahlungen zum Abbau ihrer strukturellen Defizite erhalten werden, im Jahr 2006 im Länder-vergleich zumeist die geringsten finanziellen Handlungsspielräume aus¬wiesen. Die höchsten Belastungen verzeichneten die Stadtstaaten Berlin und Bremen.
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