Das deutsche Anerkennungs- und Akkreditierungssystem vor neuen Herausforderungen
Ulrich Blum, Isabelle Jänchen
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2006
Abstract
Die Konformitätsbewertung von Produkten und Leistungen, insbesondere die Zertifizierung bestimmter Qualitätseigenschaften, spielt in der modernen Wirtschaft zur Erzeugung von Markttransparenz, die der Wettbewerb allein nicht zu leisten vermag, eine große Rolle. Die Bundesregierung hat sich die Aufgabe gestellt, das deutsche Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystem zu reformieren und dabei insbesondere den Unterschied zwischen einem gesetzlich geregelten und einem nichtgeregelten, also weitgehend privat organisierten Bereich aufzugeben. Dies soll geschehen, um den Vorgaben des „new approach“, also der Begünstigung von privaten Aktivitäten im Rahmen der Liberalisierung unter dem Dach klarer Normvorgaben, wie die Europäische Kommission dies im Lissabon-Protokoll fordert, zu ermöglichen. Wird eine Zertifizierungsleistung wettbewerbsmäßig erbracht, so besteht die Gefahr einer Qualitätsverschlechterung, weil der Wettbewerbsdruck Preise erodiert und damit eine Leistungsanpassung nach unten erzwingt. Dieser „race to the bottom“ muß im Rahmen eines Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystems auf privatwirtschaftlicher Basis verhindert werden. Aus diesem Grund müssen ökonomische Anreize gesetzt werden, die es erlauben, Qualität von Nichtqualität unterscheidbar zu machen. Der Artikel führt aus, wie die Rahmenbedingungen der Akkreditierung in Deutschland verändert und welche ökonomischen Anforderungen an das System gestellt werden. Dabei ist es erforderlich, den Konformitätsbewertungsstellen die Freiheit zu geben, sich strategisch so aufzustellen, daß sie die Reputation ihrer Leistung signalisieren können.
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Investivlöhne - Ein Instrument, kein Ziel
Joachim Ragnitz
Externe Publikationen,
Nr. 2,
2006
Abstract
In diesem Beitrag zum "Zeitgespräch" werden Vor- und Nachteile verschiedener Investivlohnmodelle diskutiert. Ergebnis ist, daß Gewinnbeteiligungsmodelle als Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung bei entsprechender Ausgestaltung sinnvoll sein können. Kapitalbeteiligungsmodelle hingegen weisen mehr Nachteile als Vorteile auf. Alles in allem wird dafür plädiert, die Entscheidung über die Einführung von Investivlöhnen den Tarifvertragsparteien zu überlassen und keine finanziellen Anreize zu deren Implementation zu setzen.
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Ein Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV
Joachim Wilde
IWH Discussion Papers,
Nr. 1,
2006
Abstract
Die Reformdiskussion für die soziale Grundsicherung für Erwerbsfähige konzentriert sich in der Regel auf eine Verbesserung der finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und auf Maßnahmen des “workfare“. Das vorliegende Papier verbreitert die Diskussion mit Hilfe eines Konzepts der Anreizethik. Dabei wird gezeigt, wie durch die Allokation sogenannter moralischer Güter durch die Mitarbeiter der Grundsicherungsbehörden zur Überwindung der Abhängigkeit von sozialer Grundsicherung angereizt werden kann. Das Konzept wird zunächst zur Bewertung der Hartz IV Reform genutzt. Es zeigt sich, dass diese teilweise zu einer Verschlechterung der Anreizstrukturen beiträgt. Der Artikel schließt mit Anregungen zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel und mit einem Reformvorschlag im Sinne des anreizethischen Konzepts.
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Die (un-)endliche Geschichte der LKW-Maut
Niels Krap
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2005
Abstract
Nach langer Ausschreibung und rechtlichen Auseinandersetzungen mit unterlegenen Anbietern unterzeichneten Vertreter der Bundesregierung und des Konsortiums Toll Collect am 20. September 2002 einen 17 000 Seiten umfassenden Vertrag. Darin war festgeschrieben, daß Toll Collect bis Ende August 2003 ein System zur automatischen Erfassung und Abrechnung einer streckenbezogenen satellitenunterstützten Mauterfassung aufbauen und danach betreiben soll. Technische Schwierigkeiten bei der Entwicklung des neuartigen Systems führten aber zu Verzögerungen in unvorhergesehenem Ausmaß. In diesem Beitrag wird untersucht, inwiefern sich die Ergebnisse der darauffolgenden Nachverhandlungen aus der ökonomischen Vertragstheorie herleiten lassen. Es zeigt sich, daß beide Vertragsparteien derart an die Umsetzung der Vertragsbeziehung gebunden waren, daß die am 17. Februar 2004 einseitig vom Bundesverkehrsminister eingeleitete Kündigung durch eine Einigung nur wenige Tage später hinfällig wurde. Daneben wird dargestellt, daß der Vertrag zwischen Bundesregierung und Toll Collect die richtigen Anreize für die Parteien gesetzt und die Möglichkeit von effizienten Nachverhandlungen geboten hat.
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The Impact of Institutions on the Employment Performance in European Labour Markets
Herbert S. Buscher, Christian Dreger, Raúl Ramos, Jordi Surinach
Discussion Paper No. 1732,
2005
Abstract
Der Beitrag untersucht die Bedeutung von institutionellen Regelungen auf den Arbeitsmärkten in den Staaten der EU. Da die Beschäftigungsquoten relativ unverändert blieben in der Vergangenheit, stellt sich Arbeitslosigkeit im wesentlichen als ein Problem der Arbeitsnachfrage dar. Die Arbeitsnachfrage enthält neben den üblichen Variablen weitere Variablen, die die institutionellen Rahmenbedingungen erfassen wie Gewerkschaftsdichte, Verhandlungsmacht, Steuer- und Abgabensystem, Maße der aktiven Arbeitsmarktpolitik etc.
Da zwischen den Modellvariablen Kointegrationsbeziehungen bestehen, werden die Gleichungen in Niveaus geschätzt. Die sich hieraus ergebenden Elastizitäten werden in einem zweiten Schritt dann durch institutionelle Variablen erklärt, was in einem Fixed-effects-Modell geschieht. Die Ergebnisse zeigen, dass mit steigender Flexibilität des Arbeitsmarktes und mit wachsenden Anreizen für die Haushalte Arbeit aufzunehmen, die Beschäftigungsquoten zunehmen.
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Die „gerechte“ Strafe im Kartellverfahren
Ulrich Blum, Nicole Steinat, Michael A. Veltins
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2005
Abstract
Im Zuge der 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Kartellverbot drastisch erhöht. Damit soll in erster Linie einer verminderten Kontrolldichte Rechnung getragen werden. Die Höhe der Geldbuße kann nunmehr bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres betragen. Jedoch bedeutet dies für einige Unternehmen das wirtschaftliche Aus, da mit der Geldbuße ihr gesamtes Eigenkapital abgeschöpft würde. Dies ist aber wettbewerbspolitisch nicht erwünscht. Aber ein Kartellvergehen ist auch kein Kavaliersdelikt und muß entsprechend bestraft werden. Schließlich würden sonst falsche Anreize gesetzt werden, und Unternehmen würden vermehrt illegale Kartelle bilden. Die Behörden stehen somit vor dem Dilemma eine gerechte Strafe zu finden.
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Dezentralisierung im Bereich der Regionalpolitik: Möglichkeiten und räumliche Konsequenzen
Martin T. W. Rosenfeld
Das föderative System in Deutschland – Bestandsaufnahme, Reformbedarf und Handlungsempfehlungen aus raumwissenschaftlicher Sicht,
2005
Abstract
Der Beitrag untersucht, welche Effekte zu erwarten sind, wenn es – ausgehend von der heutigen starken Zentralisierung in der deutschen und europäischen Regionalpolitik – zu einer Annäherung an eine weitgehend dezentralisierte Regionalpolitik käme. Bei der Beihilfenkontrolle sollte eine zentrale Zuständigkeit erhalten bleiben. Ein Abbau der EU-Zuständigkeit für die Festlegung von Förderinstrumenten hätte Nachteile, weil die deutsche Regionalpolitik derzeit eine geringere instrumentelle Vielfalt zulässt als die EU. Hinsichtlich der Entscheidung über die Verwendung von regionalpolitisch motivierten Finanztransfers spricht alles für Dezentralisierung. Dies setzt voraus, dass die Förderregionen über den Erfolg ihrer Maßnahmen Rechenschaft ablegen müssen, und dass die Anreize der dezentralen Akteure für wachstumsfördernde Maßnahmen erhöht werden.
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Der wirtschaftliche Vorteil im Kartellrecht
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
WISU - Das Wirtschaftsstudium,
Nr. 5,
2005
Abstract
Mittels der Abschöpfung eines "Wirtschaftlichen Vorteils" im Rahmen von Kartellstrafen sollen gleichermaßen im Sinne einer Bebußung negative Anreize für wettbewerbswidriges Handeln gesetzt und hierdurch aufgetretene Wettbewerbsvorteile ausgeglichen werden. Dabei ist die ökonomische Feststellung eines Kartells wissenschaftlich äußerst schwierig und die Möglichkeiten einer genauen Bestimmung hieraus entstandener eventueller Vorteile sind problematisch. Der Beitrag führt in die theoretischen Grundlagen der Identifikation eines wirtschaftlichen Vorteils ein, zeigt mögliche Modellformulierungen auf und wertet diese am Beispiel des aktuellen Zementverfahrens aus, um die erheblichen Probleme einer Wettbewerbsbehörde zu verdeutlichen, eine ökonomisch klare Beweisführung bereitzustellen.
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Die Identifikation des „Wirtschaftlichen Vorteils“ in Kartellverfahren
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
IWH Discussion Papers,
Nr. 1,
2005
Abstract
Mittels der Abschöpfung eines „Wirtschaftlichen Vorteils“ im Rahmen von Kartellstrafen sollen gleichermaßen im Sinne einer Bebußung negative Anreize für wettbewerbswidriges Handeln gesetzt und hierdurch aufgetretene Wettbewerbsvorteile ausgeglichen werden. Dabei ist die ökonomische Feststellung eines Kartells wissenschaftlich äußerst schwierig und die Möglichkeiten einer genauen Bestimmung hieraus entstandener eventueller Vorteile sind problematisch. Der Beitrag führt in die theoretischen Grundlagen der Identifikation eines wirtschaftlichen Vorteils ein, zeigt mögliche Modellformulierungen auf und wertet diese am Beispiel des aktuellen Zementverfahrens aus, um die erheblichen Probleme einer Wettbewerbsbehörde zu verdeutlichen, eine ökonomisch klare Beweisführung bereitzustellen.
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Hartz IV: 1-Euro-Jobs setzen falsche Anreize
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2004
Abstract
Der Beitrag untersucht die Wirkungen von Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose, die ab 2005 Arbeitslosengeld-II beziehen. Neben regulären Verdiensten werden weiterhin die Mehraufwandsentschädigungen betrachtet. Hierbei zeigt sich, dass aus rein finanzieller Sicht die sogenannten 1-Euro-Jobs attraktiver sein können als Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt. Ein weiterer Aspekt befasst sich mit dem Vergleich von Arbeitslosengeld-II und den Hinzuverdienstmöglichkeiten mit Einkommen, das relativ niedrig ausfällt. Mit den Hinzuverdienstmöglichkeiten kann es sein, dass das Einkommen eines Arbeitslosen höher ausfällt als das Einkommen bei einer Vollzeitbeschäftigung, so dass hier negative Anreize für Niedrigeinkommensbezieher entstehen können.
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