State Enforceability of Noncompete Agreements: Regulations that Stifle Productivity!
S. Anand, Iftekhar Hasan, P. Sharma, Haizhi Wang
Human Resource Management,
Nr. 1,
2018
Abstract
Noncompete agreements (also known as covenants not to compete [CNCs]) are frequently used by many businesses in an attempt to maintain their competitive advantage by safeguarding their human capital and the associated business secrets. Although the choice of whether to include CNCs in employment contracts is made by firms, the real extent of their restrictiveness is determined by the state laws. In this article, we explore the effect of state‐level CNC enforceability on firm productivity. We assert that an increase in state level CNC enforceability is detrimental to firm productivity, and this relationship becomes stronger as comparable job opportunities become more concentrated in a firm's home state. On the other hand, this negative relationship is weakened as employee compensation tends to become more long‐term oriented. Results based on hierarchical linear modeling analysis of 21,134 firm‐year observations for 3,027 unique firms supported all three hypotheses.
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Hat die Befristung von Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die berufliche Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?
Eva Reinowski, Jan Sauermann
Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung,
Nr. 4,
2008
Abstract
Anhand des Mikrozensus 2004 wird untersucht, ob die Befristung von Arbeitsverträgen Einfluss auf die Beteiligung geringqualifiziert Beschäftigter an beruflicher Weiterbildung hat. Zur Berücksichtigung systematischer Unterschiede zwischen befristet und unbefristet Beschäftigten wird für die Analyse ein rekursives bivariates Probitmodell eingesetzt. Es wird kein systematischer Nachteil einer Befristung für geringqualifiziert Beschäftigte beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung festgestellt.
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Hat die Befristung von Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?
Eva Reinowski, Jan Sauermann
IWH Discussion Papers,
Nr. 2,
2008
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnet, wird in der Literatur argumentiert, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen und mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird anhand der Daten des Mikrozensus 2004 untersucht, welchen Einfluss befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen haben. Die empirische Analyse wird mit Hilfe eines rekursiven bivariaten Probitmodells durchgeführt. Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass geringqualifiziert Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen keinen systematischen Nachteil gegenüber unbefristet Beschäftigten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung haben.
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Befristete Beschäftigung: kein Hindernis für die Weiterbildung geringqualifizierter Personen
Eva Reinowski, Jan Sauermann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2007
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnen, wird oft argumentiert, daß befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen oder auch mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird daher untersucht, welchen Einfluß befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen hat. Würden solche Humankapitalinvestitionen negativ beeinflußt, hätte das für geringqualifizierte Personen besonders negative Auswirkungen, da sich ihre ohnehin problematische Stellung auf dem Arbeitsmarkt langfristig weiter verschlechtern würde. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß die Befristung keinen Einfluß auf die Teilnahme geringqualifiziert Beschäftigter an beruflicher Weiterbildung hat. Eine andere Form atypischer Beschäftigung – Teilzeitbeschäftigung – verringert dagegen die Weiterbildungsbeteiligung.
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Inflexibilitätseffekte der Geringfügigkeitsgrenze auf dem Arbeitsmarkt
Jürgen Kolb
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2000
Abstract
Die Geringfügigkeitsgrenze von 630 DM pro Monat definiert den Bereich, bis zu dem Erwerbseinkommen sozialversicherungsfrei sind. Zudem machen Steuervorteile diese Jobs attraktiv. Ein Überschreiten der Schwelle ist mit erheblichen Einkommensverlusten für die Beschäftigten bzw. Kostenbelastungen der Betriebe verbunden. Um diese zu vermeiden könnten Arbeitnehmer und -geber Arbeitsverträge für ausschließlich geringfügige Beschäftigung auf die Geringfügigkeitsgrenze beschränken. Die Geringfügigkeitsgrenze würde wie eine Mauer wirken und die Flexibilität bei der Vertragsgestaltung verringern. Durch die Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 630 DM in Ostdeutschland zum 1. April 1999 lässt sich diese These empirisch testen. Dabei wird von der Überlegung ausgegangen, dass ausschließlich geringfügig Beschäftigte und deren Arbeitgeber diesen Freiraum für Arbeitsverträge mit höheren Verdiensten nutzen. Ein Vergleich der Verteilungen der Monatsverdienste geringfügig Beschäftigter von 1998 und 1999 zeigt eine deutliche Verschiebung der Löhne von 520 DM zu 630 DM. Allerdings betrifft dies nur den kleineren Teil der Beschäftigungsverhältnisse. Die Mehrheit der Arbeitsverträge schöpft nicht einmal die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze voll aus. Die Hypothese von Inflexibilitäten durch die Geringfügigkeitsgrenze wird damit zwar bestätigt, ein ernstzunehmendes Hindernis scheint sie in Ostdeutschland jedoch nur in einer eher geringen Anzahl von Fällen zu sein.
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