Regulierungsdefizite und Reformalternativen der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik
Steffen Hentrich
Beitrag in IWH-Sammelwerk,
aus: Deregulierung in Deutschland – theoretische und empirische Analysen – Tagungsband
2004
Abstract
Seit Jahrzehnten versucht die Europäische Union im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen der Überfischung und Überkapitalisierung der europäischen Fischerei Herr zu werden. Mit der Festlegung von Höchstfangmengen (TAC), technischen Vorschriften für die Fangtechnik, befristeten räumlichen Fangverboten, zeitlichen Restriktionen für die Fangaktivitäten sowie der Förderung des Kapazitätsabbaus und des Einsatzes bestandsschonender Fangtechnik hat diese Politik jedoch bislang nur an den Symptomen des Marktversagens einer kollektiven Nutzung der Common-Pool-Ressource Fisch angesetzt. Zudem hat die GFP mit der Subventionierung des Neubaus und der Modernisierung der Fangtechnik und umfangreichen Preisstützungsmaßnahmen zusätzliche Marktverzerrungen geschaffen und damit erheblich zur Verschärfung der ohnehin schon vorhandenen Marktfunktionsstörungen beigetragen. Dementsprechend ernüchternd ist die Erfolgsbilanz dieser Politik. Eine Reihe von Fischbeständen leidet unter permanenter Überfischung und befindet sich zum Teil bereits außerhalb „sicherer biologischer Grenzen“, die Rentabilität der Fischereiunternehmen wird durch immer geringer werdende Fangerträge und eine chronische Unterauslastung ihrer Fangkapazitäten beeinträchtigt. Das Resultat sind sinkende Einkommen der Beschäftigten der Fischerei, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auf See sowie eine Verknappung und Verteuerung des Fischangebots.
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Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie?
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2013
Abstract
In der Öffentlichkeit wird zurzeit die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro je Stunde diskutiert. Der Bundesrat hat hierzu eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet. Dabei stellt sich die Frage, wie viele Menschen von einem Mindestlohn dieser Höhe betroffen wären. Die vorliegende Analyse ergibt, dass im Jahr 2011 in Ostdeutschland etwa 25% und in Westdeutschland knapp 12% der Beschäftigten für einen vereinbarten Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro arbeiteten. Die Relation des anvisierten Mindestlohnes zum Medianlohn beträgt in Ostdeutschland 71% und in Westdeutschland knapp 54%. In einzelnen Branchen wäre diese Relation jedoch wesentlich höher. Im ostdeutschen Gastgewerbe und in der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft/Fischerei würde der Schwellenwert von 8,50 Euro sogar über den im Jahr 2011 in diesen Branchen gezahlten Medianlöhnen liegen. Betrachtet man statt des vereinbarten den effektiven Bruttostundenlohn, der u. a. unbezahlte Überstunden einbezieht, so steigt die Zahl der im Jahr 2011 für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigten Arbeitnehmer auf 32% (Ostdeutschland) bzw. 17% (Westdeutschland).
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11.06.2013 • 19/2013
Mindestlohn von 8,50 Euro: Welche Branchen wären besonders betroffen?
Nach einer Analyse des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) arbeiteten im Jahr 2011 in Ostdeutschland etwa 25% und in Westdeutschland knapp 12% der Beschäftigten für einen vereinbarten Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Die Relation eines Mindestlohnes dieser Höhe zum Medianlohn liegt in Ostdeutschland bei 71% und in Westdeutschland bei knapp 54%. In einzelnen Branchen wäre diese Relation jedoch wesentlich höher. Im ostdeutschen Gastgewerbe und in der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft/ Fischerei würde der Schwellenwert von 8,50 Euro sogar über den im Jahr 2011 in diesen Branchen gezahlten Medianlöhnen liegen. Aufgrund ihres geringen gesamtwirtschaftlichen Gewichtes haben diese Branchen dennoch nur einen relativ kleinen Anteil an der Zahl der Geringverdiener insgesamt. Spitzenreiter sind hier die öffentlichen und privaten Dienstleister. Dort arbeitete im Jahr 2011 ein Viertel aller Beschäftigten für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro.
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Innovation im maritimen Cluster von Québec – Auswertung einer regionalen Studie in Québec
Sabine Freye
Presses Académiques Francophones, Saarbrücken,
2013
Abstract
Grundlage der Untersuchung ist die Annahme, dass das Entwicklungspotential einer Industrie bzw. einer Region von ihrer Innovationstätigkeit abhängt. Im Speziellen werden Antworten auf folgende Fragestellungen gesucht: Lässt sich das Cluster-Konzept auf die maritime Industrie der maritimen Region Québecs übertragen? Kann dieser Sektor eine solch große Bedeutung und Wirtschaftskraft erlangen, dass er zu einem wirtschaftlichen Standbein dieser Region werden kann? Der Untersuchung liegen die Umfrageergebnisse einer regionalen Studie zugrunde, die insbesondere die Unternehmenseigenschaften, wie beispielsweise, Größe, Umsatz oder Anzahl der im Unternehmen tätigen Ingenieure, erfasste. Die Ergebnisse zeigen, dass der Großteil der Unternehmen in der untersuchten Stichprobe kleine und mittelständische Unternehmen sind, die nur wenig Innovationsaktivitäten haben. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass der untersuchte maritime Sektor nicht die geeigneten Eigenschaften aufweist um dort das Konzept eines Clusters als Regionalentwicklungsstrategie anwenden zu können.
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