Nach Einführung des Mindestlohns: Höherer Stundenlohn, aber geringere Arbeitszeit bei Ungelernten
Zwar ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) seit Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns stark gesunken; dem steht aber in gewissem Umfang ein Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber. Entscheidend für die Beurteilung der Mindestlohneffekte ist allerdings nicht nur, ob ein Arbeitsplatz nach Einführung des Mindestlohns erhalten bleibt, sondern auch, wie sich die Anzahl der Arbeitsstunden verändert, denn das Einkommen setzt sich aus Stundenlohn und Anzahl der Arbeitsstunden zusammen. In den ostdeutschen Bundesländern ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit ungelernter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – diese Gruppe ist besonders von der Einführung des Mindestlohns betroffen – teilweise recht deutlich gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Auch in einigen westdeutschen Bundesländern ist die Arbeitszeit ungelernter Arbeitnehmer und Arberitnehmerinnen gesunken. Insgesamt besteht ein negativer Zusammenhang zwischen der Mindestlohnbetroffenheit und der Veränderung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Negative Effekte des Mindestlohns auf das in Stunden gemessene Arbeitsvolumen sind daher nicht auszuschließen, auch wenn die einfache Korrelation selbstverständlich noch kein Beleg für einen kausalen Zusammenhang ist.
Vgl. Holtemöller, O.; Pohle, F.: Aktuelle Trends: Mindestlohnbetroffenheit – Besonders starker Rück-gang geringfügiger Beschäftigung in den Neuen Bundesländern, in: Wirtschaft im Wandel, Jg. 21 (5), 2015, 83.
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