Aktuelle Trends: Mindestlohnbetroffenheit – Besonders starker Rückgang geringfügiger Beschäftigung in den Neuen Bundesländern
Viele Ökonomen haben prognostiziert, dass die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungs- verhältnisse (Minijobs) als Folge des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns deutlich zurückgehen wird. Tatsächlich hat sich die Anzahl der gewerblichen Minijobs im Juni 2015 um ca. 190 000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Vorjahr reduziert; dies entspricht einem Rückgang um 2,7%.
09. November 2015
Die Abbildung zeigt die Mindestlohnbetroffenheit nach Bundesländern und die prozentuale Veränderung der Anzahl der Minijobs gegenüber dem Vorjahr. Unter Mindestlohnbetroffenheit sind Arbeitsverhältnisse zu verstehen, bei denen die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns am 1. Januar 2015 direkte Lohneffekte zur Folge hatte. Es handelt sich also um Beschäftigungs-
verhältnisse, in denen Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2015 einen Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro erzielten. Auffällig ist, dass Bundesländer mit einer hohen Mindestlohnbetroffenheit einen stärkeren Rückgang an Minijobs zu verzeichnen haben als solche mit vergleichsweise niedriger Betroffenheit. Die Abbildung legt daher nahe, dass zwischen beiden Größen ein Zusammenhang existiert. Empirische Studien, die kausale Effekte des Mindestlohns auf die geringfügige Beschäftigung wissenschaftlich belegen, sind gegenwärtig noch nicht verfügbar.
Demgegenüber verzeichnet die Bundesagentur für Arbeit einen Rückgang der Arbeitslosenquote im Juni 2015 um 0,3% auf 6,2% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Inwiefern sich dieser Rückgang durch einen Übergang von Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse erklären lässt, ist noch nicht ausführlich untersucht worden.