Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern
In der aktuellen Diskussion über die Reform der deutschen Finanzverfassung wird u.a. die Forderung erhoben, daß der Bund auf seine Beteiligung an den heutigen „Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern“ zukünftig verzichten sollte. Der Artikel geht den Fragen nach, welche Vorteile die Beteiligung des Bundes an den heutigen Gemeinschaftsaufgaben mit sich bringt, und welche dieser Vorteile auch mit anderen Regelungen erreicht werden könnten. In bezug auf einen Teil der heutigen Gemeinschaftsaufgaben gibt es durchaus plausible Argumente für eine Bundesbeteiligung; wenn diesen Argumenten ein hohes Gewicht zugebilligt werden soll, so müßte die Bundesbeteiligung für die betreffenden Aufgaben erhalten bleiben. Für die anderen Gemeinschaftsaufgaben läßt sich die Beteiligung des Bundes an der Aufgabengestaltung und -finanzierung demgegenüber heute nicht mehr überzeugend begründen. Allerdings müßten zur Abdeckung des gesamtstaatlichen Steuerungsbedarfs im Bereich dieser Aufgaben neue Institutionen geschaffen werden, wie etwa Verfahren zur Beihilfen-Kontrolle bei der regionalen Wirtschaftsförderung oder eine Ausweitung der originären Steuereinnahmen der Länder.