Aktuelle Trends: Starker Anstieg der Gesetzesfolgekosten der Wirtschaft
Steigende Bürokratiekosten werden derzeit oft als ein Grund für die aktuelle wirtschaftliche Schwäche genannt. Allerdings ist der Streit um (zu hohe) Bürokratiekosten nichts Neues. Als Konsequenz daraus wurde der unabhängige Normenkontrollrat bereits 2006 ins Leben gerufen.
02. Oktober 2024
Steigende Bürokratiekosten werden derzeit oft als ein Grund für die aktuelle wirtschaftliche Schwäche genannt. Allerdings ist der Streit um (zu hohe) Bürokratiekosten nichts Neues. Als Konsequenz daraus wurde der unabhängige Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits 2006 ins Leben gerufen. Der NKR überwacht die Berechnung der Folgekosten der von den Bundesministerien entwickelten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Der so genannte Erfüllungsaufwand soll den Zeitaufwand und die Kosten messen, die eine neue Regelung für die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unmittelbar auslöst oder einspart. Bürokratiekosten sind ein Teil davon. Die vom IWH auf Basis der Daten des Normenkontrollrats erstellte Graphik saldiert sowohl die in der aktuellen Legislaturperiode entstandenen einmaligen Zusatzkosten als auch die durch neue Regelungen dauerhaft wegfallenden oder zusätzlich anfallenden Kosten für die Wirtschaft.
Die teuersten Regelungen wurden dabei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Grüne) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS, SPD) eingeführt. Durch das BMWK wurden sowohl einmalige als auch jährlich wiederkehrende Zusatzkosten verursacht. So führte die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ vom August 2022 laut der Daten des NKR zu einmaligen Zusatzkosten von 5,5 Mrd. Euro. Entscheidende Mehrkosten entstehen jedoch vor allem aus dem „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien“ welches 12,5 Mrd. Euro einmalige Kosten und jährliche Kosten von
3,6 Mrd. Euro verursacht. Auf die Bürger entfallen jährlich weitere
5 Mrd. Euro. Das BMAS hat vor allem aufgrund der Anpassung des Mindestlohns im Jahr 2022 einen jährlich anfallenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft von 5,7 Mrd. Euro ausgelöst, der bei einer (geringeren) Mindestlohnanhebung durch die Mindestlohnkommission in Teilen auch ohne BMAS-Intervention entstanden wäre. Kostenreduktionen gehen auf das Konto des Bundesministeriums der Finanzen (BMF, FDP). Insgesamt entlasten neue BMF-Regelungen die Unternehmen um jährlich 1,7 Mrd. Euro, maßgeblich durch das „Wachstumschancengesetz“ vom August 2023.