Clusterpolitiken in Bayern und Thüringen: Förderpraxis nimmt wenig Rücksicht auf theoretische Vorbehalte
Der Beitrag analysiert anhand veröffentlichter Dokumente die Clusterpolitiken in den Ländern Bayern und Thüringen. Ziel dieser Politiken ist die Stärkung der Innovationskraft. Eine explizite allokationspolitische Begründung für Clusterpolitik mit dem Vorliegen von Externalitäten, Informationsasymmetrien oder Koordinierungsmängeln ist in den Dokumenten nicht sichtbar. Es bleibt daher offen, ob die praktizierte Clusterpolitik tatsächlich ursachenadäquat ist. Beide Länder fokussieren auf die Unterstützung landesweiter Cluster und Netzwerke. Dadurch könnten aber die Vorteile räumlicher Nähe zu wenig Beachtung finden. Nicht ohne Probleme ist auch die ex ante vorgenommene Auswahl von Branchen und Technologiefeldern in den Clusterpolitiken beider Länder, selbst wenn aus den Eigendarstellungen der fördernden Ressorts Offenheit für Neues ablesbar ist. Denn dem Staat mangelt es generell an Informationen über die Zukunftsfähigkeit von Branchen und Technologien. Der Verzicht auf einen Branchenfokus zugunsten wettbewerblicher Förderverfahren nach dem Vorbild von Bundesprogrammen kann dieses Problem mildern. Für Thüringen, das seine Clusterpolitik vor allem mit der Kleinteiligkeit der Unternehmensstruktur motiviert, wird es jenseits clusterpolitischer Bemühungen darauf ankommen, weiterhin auch direkt die Beseitigung dieser strukturellen Nachteile anzuvisieren, insbesondere durch Rahmenbedingungen, die dem Wachstum der vorhandenen Unternehmen förderlich sind.