Im Fokus: Wie fördern Bund und Länder die Energieeffizienz im Gebäudebestand?
Als Ergänzung eines zunehmend rigider werdenden Ordnungsrechtes, welches die Mindestanforderungen festlegt, existiert auf der Ebene von Bund und Ländern ein breites Angebot von Förderprogrammen für die Sanierung energetisch relevanter Gebäudeteile. Der Bund fördert in diesem Zusammenhang energetisch hochwertige Sanierungsinvestitionen, welche über den Mindeststandard des Ordnungsrechtes hinausgehen. Während die Förderprogramme auf der Bundesebene – abgesehen von der Berücksichtigung unterschiedlicher Finanzierungsmodelle – für alle Investoren sowie für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, bundesweit die gleichen Rahmenbedingungen anlegen, zeigen die Bundesländer eine differenziertere Ausgestaltung ihrer Förderpolitik, die spezifische Faktoren der regionalen Wohnungsmärkte berücksichtigt. Eine Analyse der Wirkung dieser Förderlandschaft auf die regionale Sanierungsaktivität wird Thema weiterer Forschungen sein.