Hartz IV: zu wenig aus der Sozialhilfe gelernt
Die Hartz IV-Reform beinhaltet wesentliche Verbesserungen im System der sozialen Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Deshalb war mit der Reform die Erwartung verbunden, daß Empfängerzahlen und Ausgaben zurückgehen würden. Statt dessen kam es jedoch zu einem Anstieg. Folglich ist zu vermuten, daß die Reform Mängel aufweist und Probleme, die für die bisherige Sozialhilfe für Erwerbsfähige nachgewiesen wurden, nicht adäquat gelöst hat. Um diese Vermutung zu überprüfen, wird zunächst das Arbeitslosengeld II systematisch mit der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige verglichen. Neben positiv zu bewertenden Veränderungen kann die Streichung des Unterhaltsrückgriffs auf die Eltern erwachsener Kinder ebenso zu einem Anstieg der Empfängerzahlen beigetragen haben wie die Anhebung der allgemeinen Vermögensfreibeträge, die nicht für die Altersvorsorge bestimmt sind. Schließlich beinhaltet die Umsetzung der Reform den Verzicht auf eine ganzheitliche Betreuung der Betroffenen, von dem ebenfalls negative Effekte auf die Empfängerzahlen ausgehen. In einem zweiten Schritt werden Faktoren identifiziert, die sich in der Vergangenheit als statistisch signifikant für die Überwindung des Sozialhilfebezugs erwiesen haben. Dabei zeigt sich u. a., daß die Diskussion geeigneter Ausstiegsanreize für die Betroffenen nicht auf finanzielle Aspekte beschränkt werden sollte. Vielmehr ist auch der Ausgestaltung der Beziehung zwischen Behördenmitarbeitern und den ALG II Empfängern größere Beachtung zu schenken. In diesem Punkt führt die Umsetzung der Reform zu einer Verschlechterung. Außerdem zeigen die empirischen Resultate, daß von einer isolierten Anwendung der 1-Euro-Jobs keine positiven Effekte für die Überwindung des ALG II Bezugs zu erwarten sind.