Russland-Krise: Ursachen, Folgen und Wege zu ihrer Überwindung

Die russische Währungskrise vom August 1998 ist der vorläufige Höhepunkt einer sich seit November 1997 verstärkenden Krise der Staatsfinanzen und des Bankensektors. Die Krise entstand durch eine zunehmende kurzfristige Defizitfinanzierung und Spekulationsgeschäfte der Banken. Gefördert wurde beides durch die Geldpolitik der Zentralbank, die nicht nur hohe, sondern sogar steigende Realzinsen in Kauf nahm, um den Wechselkurs zu stabilisieren. Die internationale Gemeinschaft sollte neue Kredite zur Unterstützung des Reformprozesses in Erwägung ziehen, wenn die Märkte das Vertrauen in die Reform- und Politikfähigkeit der Regierung zurückgewonnen haben. Eine Freigabe des Wechselkurses könnte der Indikator für entsprechende Fortschritte sein.

16. September 1998

Autoren Thomas Linne Hubert Gabrisch

Außerdem in diesem Heft

Aktuelle Trends - Rußlandkrise erschüttert Euro-Währungen nicht

Silke Tober

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 12, 1998

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IWH-Bauumfrage im August 1998: Niveaukorrektur im ostdeutschen Baugewerbe setzt sich fort

Brigitte Loose

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 12, 1998

Abstract

Nach den Meldungen der Bauunternehmen hat sich im Spätsommer 1998 die Gesamtkonstellation auf dem ostdeutschen Baumarkt weiter deutlich verschlechtert. Auf die Stimmung wirkte sich aus, dass die Auftragsentwicklung im öffentlichen Bau nach den Impulsen im ersten Quartal nun - mit Ausnahme des Straßenbaus - wieder schwächer geworden war sowie im Wirtschafts- und Wohnungsbau deutlich Kurs auf Fortsetzung der Normalisierung hielt. Diese Tatsache kulminierte zusammen mit hohem Preisdruck, Zahlungsverzögerungen und -ausfällen in einer verstärkten Marktbereinigung.

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Keine Beschäftigungseffekte durch Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit

Christian Dreger Jürgen Kolb

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 12, 1998

Abstract

Der Beitrag untersucht die Beschäftigungseffekte einer generellen Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit. Auf der Basis panelökonometrischer Methoden kann für das Verarbeitende Gewerbes keine Beschäftigungswirkung nachgewiesen werden. Damit ist eine generelle Absenkung der tariflichen Arbeitszeit kein geeignetes Mittel, um den Beschäftigtenstand zu erhöhen.

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