Tariftreuegesetze – kein Mittel zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Baugewerbe
Durch die Zunahme der Konkurrenz aus dem Ausland, die ihre Leistungen aufgrund geringerer Lohnstandards zu günstigeren Preisen anbieten kann, verstärkt sich der Wettbewerbsdruck in ganz Deutschland. In den westdeutschen Ländern stellen zudem die ostdeutschen Unternehmen, die nach dem niedrigeren Osttarif bezahlen, eine direkte Konkurrenz dar. Die Tariftreuegesetze sollen Wettbewerbsverzerrungen, die in der Bauwirtschaft durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, entgegen wirken. Eine Studie des IWH ergab, dass die Einführung von Tariftreuegesetzen weder aus beschäftigungspolitischer noch aus ökonomischer Sicht erforderlich erscheint.