Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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Deutsche Wirtschaft kränkelt – Reform der Schuldenbremse kein Allheilmittel
Timm Bönke, Oliver Holtemöller, Stefan Kooths, Torsten Schmidt, Timo Wollmershäuser
Wirtschaftsdienst,
Nr. 4,
2024
Abstract
Eine zähe Konjunkturschwäche, schwindende Wachstumskräfte und ein stark erhöhter Krankenstand führen zur Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Außen- wie binnenwirtschaftlich gibt es mehr Gegen- als Rückenwind. Hoffnung geben die Wirksamkeit der höheren Lohnabschlüsse 2024 und 2025, die für einen Anstieg des privaten Konsums sorgen können und gesamtdeutsche Rekordwerte für die Einnahmenquote der öffentlichen Hand. Eine Reform der Schuldenbremse durch stufenweises regelgebundenes Aktivieren nach einer Notlage und ein Hebesatz auf die Einkommensteuer könnten die Konjunkturabhängigkeit der Bundes- und Länderfinanzen verringern. Die Inflation dürfte 2024 auf 2,6 % zurückgehen.
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Deutsche Wirtschaft kränkelt – Reform der Schuldenbremse kein Allheilmittel
Dienstleistungsauftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz,
Nr. 1,
2024
Abstract
Die Wirtschaft in Deutschland ist angeschlagen. Eine bis zuletzt zähe konjunkturelle Schwächephase geht mit schwindenden Wachstumskräften einher. In der lahmenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung überlagern sich somit konjunkturelle und strukturelle Faktoren. Zwar dürfte ab dem Frühjahr eine Erholung einsetzen, die Dynamik wird aber insgesamt nicht allzu groß ausfallen.
Zeitlich verzögert und in abgeschwächter Form hat das konjunkturelle Grundmuster, das die Institute im vergangenen Herbstgutachten gezeichnet hatten, im Prognosezeitraum weiterhin Bestand. Im laufenden Jahr avanciert der private Konsum zur wichtigsten Triebkraft für die Konjunktur. Nachdem der ab Mitte 2021 einsetzende Teuerungsschub die Massenkaufkraft zwei Jahre lang drastisch geschmälert hatte, steigen die real verfügbaren Einkommen nun wieder deutlich. Zum einen bildet sich der kräftige Preisauftrieb weiter zurück, zum anderen werden nun mehr und mehr höhere Lohnabschlüsse wirksam, die zunächst nur verzögert an die hohe Geldentwertung angepasst werden konnten. Zudem schlägt auch bei den monetären Sozialleistungen in beiden Prognosejahren wieder ein deutliches reales Plus zu Buche. Damit fließt insgesamt mehr Kaufkraft an private Haushalte. Während somit in diesem Jahr die konsumbezogenen Auftriebskräfte dominieren, trägt im kommenden Jahr vermehrt das Auslandsgeschäft die Konjunktur.
Alles in allem revidieren die Institute ihre Prognose für die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts im laufenden Jahr gegenüber ihrem Herbstgutachten deutlich um 1,2 Prozentpunkte nach unten auf nunmehr 0,1 %. Die Prognose für die Rate im kommenden Jahr bleibt mit 1,4 % nahezu unverändert (Rücknahme um 0,1 Prozentpunkte), geht aber mit einem um über 30 Mrd. Euro geringeren Volumen der Wirtschaftsleistung einher. Die Werte für die jahresdurchschnittliche Veränderung überzeichnen die Unterschiede in der konjunkturellen Dynamik beider Jahre, die ausweislich der jeweiligen Verlaufsraten mit 1,0 % und 1,5 % weniger ausgeprägt sind. Gleichwohl verlagert sich die Erholung nunmehr stärker in das kommende Jahr.
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Poison Bonds
Rex Wang Renjie, Shuo Xia
IWH Discussion Papers,
Nr. 3,
2024
Abstract
This paper documents the rise of “poison bonds”, which are corporate bonds that allow bondholders to demand immediate repayment in a change-of-control event. The share of poison bonds among new issues has grown substantially in recent years, from below 20% in the 90s to over 60% since mid-2000s. This increase is predominantly driven by investment-grade issues. We provide causal evidence that the pressure to eliminate poison pills has led firms to issue poison bonds as an alternative. Our analysis suggests that this practice entrenches incumbent managers and destroys shareholder value. Holding a portfolio of firms that remove poison pills but promptly issue poison bonds results in negative abnormal returns of −7.3% per year. Our findings have important implications for the agency theory of debt: (i) more debt may not discipline the management; and (ii) even without financial distress, managerial entrenchment can lead to agency conflicts between shareholders and creditors.
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Grüne Transformation und Schuldenbremse: Implikationen zusätzlicher Investitionen für öffentliche Finanzen und privaten Konsum
Andrej Drygalla, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Alessandro Sardone, Christoph Schult, Birgit Schultz, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 4,
2023
Abstract
Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Die damit einhergehende Transformation der Wirtschaft hat weitreichende Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Finanzen. Alles in allem erfordert der Ausbau erneuerbarer Energien für die Klimaschutzziele jährliche Investitionen in der Größenordnung von 2,5% in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Mithilfe eines makroökonomischen Modells kann gezeigt werden, mit welchen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu rechnen ist, wenn die Klimaschutzziele eingehalten werden.
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IWH-Flash-Indikator IV. Quartal 2023 und I. Quartal 2024
Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Birgit Schultz
IWH-Flash-Indikator,
Nr. 4,
2023
Abstract
Im dritten Quartal 2023 sank die Wirtschaftsleistung in Deutschland leicht um 0,1%, das schwache Plus aus dem Vorquartal wurde damit wieder abgeschmolzen. Insbesondere nahmen die Konsumausgaben der privaten Haushalte weiter ab. Das dürfte nicht zuletzt der immer noch recht kräftigen Inflation bei nur moderat steigenden Haushaltsbudgets geschuldet sein. Auch ist die Verunsicherung der privaten Haushalte nach wie vor groß, etwa bezüglich der Finanzierbarkeit der künftig notwendigen Klimaschutzmaßnahmen oder bezüglich der mittelfristigen Wirtschaftsaussichten in Deutschland.
Zudem haben sich die geopolitischen Risiken mit dem Ausbruch kriegerischer Handlungen im Nahen Osten noch einmal erhöht. Auch wenn für das vierte Quartal 2023 aufgrund wieder etwas steigender Realeinkommen ein kleiner Zuwachs der Produktion in Deutschland zu erwarten ist, lässt der Aufschwung auf sich warten. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte laut IWH-Flash-Indikator im vierten Quartal 2023 sowie im ersten Quartal 2024 jeweils um 0,2% steigen (vgl. Abbildung 1).
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Aktuelle Trends: Insolvenzanträge als Frühindikator für den IWH-Insolvenztrend
Steffen Müller
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2023
Abstract
Insolvenzanträge werden vom Schuldner oder Gläubiger beim Insolvenzgericht gestellt. Es vergehen in der Regel mehrere Monate, bis Gerichte entscheiden, ob der Antrag zulässig ist. Der IWH-Insolvenztrend erfasst genau wie die amtliche Statistik erst dann Insolvenzfälle, wenn ein Insolvenzgericht eine formale Eröffnungsentscheidung – also entweder die Eröffnung des Verfahrens oder eine Abweisung mangels Masse – zum jeweiligen Insolvenzverfahren gefällt hat. Das bedeutet, dass im entsprechenden Berichtsmonat in der Regel nicht der Insolvenzantrag gestellt, sondern erstmalig über ihn entschieden wurde.
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