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IWH-Alumni Das IWH pflegt den Kontakt zu seinen ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit. Wir beziehen unsere Alumni in unsere Arbeit ein und unterrichten diese…
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Gleichstellung & Antidiskriminierung
Chancengleichheit am IWH Das IWH bekennt sich zu einer aktiven Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern, die über gesetzliche Vorgaben hinausgeht. Im Jahr…
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Evidenzbasierte Politikberatung (IWH-CEP)
Zentrum für evidenzbasierte Politikberatung (IWH-CEP) Das Zentrum für evidenzbasierte Politikberatung des IWH (IWH-CEP) wurde im Jahr 2014 gegründet. Die Plattform bündelt und…
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Gleichstellung & Antidiskriminierung
Chancengleichheit am IWH Das IWH bekennt sich zu einer aktiven Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern, die über gesetzliche Vorgaben hinausgeht. Im Jahr…
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Koordination zwischen Städten und Nicht-Kommunalen Öffentlichen Einrichtungen (NKOE) als Strategie der Stadtentwicklung: Theoretische Analyse und empirische Befunde am Beispiel ausgewählter Universitäten und Universitätsstädte
Martin T. W. Rosenfeld, J. Hinz
Koordination raumwirksamer Politik: Mehr Effizienz und Wirksamkeit von Politik durch abgestimmte Arbeitsteilung,
2015
Abstract
In zahlreichen europäischen Städten gibt es Versuche, der lokalen Wirtschaftsentwicklung eine neue Richtung zu geben, u.a. durch die Ansiedlung von Nicht-Kommunalen Öffentlichen Einrichtungen (NKOE), z.B. Bundesagenturen, Gerichte, Rechnungshöfe, Landesmuseen oder Universitäten. Allerdings liegen die Kompetenzen für solche NKOE nicht bei den Kommunen, sondern zumeist bei den höheren staatlichen Ebenen. Deshalb haben die Kommunen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ansiedlung von NKOE. Sobald aber eine entsprechende Entscheidung gefallen ist, können die Kommunen die weitere Entwicklung von NKOE begünstigen. Im Beitrag wird zunächst eine Kategorisierung von NKOE durchgeführt, und zwar sowohl gemäß der Bedeutung von NKOE für die lokale Wirtschaftsentwicklung als auch hinsichtlich des Einflusses lokaler Maßnahmen auf die Leistungsfähigkeit von NKOE. Es wird gezeigt, dass Universitäten zu jener Kategorie von NKOE zählen, für die eine Koordination der eigenen Aktivitäten mit jenen der Kommunen besonders wichtig sein dürfte. Die Effekte von Universitäten für die lokale Wirtschaftsentwicklung wurden bereits vielfach diskutiert. Die Fähigkeit der Universitäten, das für ihre Effektivität erforderliche Humankapital zu attrahieren, hängt von verschiedenen lokalen Faktoren ab. Folglich gibt es eine reziproke Beziehung zwischen Kommunen und Universitäten. Eine Koordinierung der jeweiligen Aktivitäten wäre deshalb für beide Seiten von Vorteil. Dies gilt z.B. für den Bereich der Informationspolitik. Eine Kommune sollte nach innen wie nach außen die Vorzüge der örtlichen Universitäten kommunizieren; umgekehrt sollte auch eine Universität die Stärken des lokalen Umfelds deutlich machen. Da für den Bereich der Informationspolitik empirische Daten leicht zugänglich sind, konzentriert sich der empirische Teil des Beitrags auf eine empirische Untersuchung der Internetpräsentationen ausgewählter Städte und Universitäten. Es zeigt sich, dass in den meisten betrachteten Städten die Koordinierung zwischen Kommunen und Universitäten zu wünschen übrig lässt. Eine Verbesserung dieser Situation ließe sich z.B. durch die Einführung
finanzieller Anreizmechanismen erreichen.
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The Euro Plus Pact: Cost Competitiveness and External Capital Flows in the EU Countries
Hubert Gabrisch, K. Staehr
Abstract
The Euro Plus Pact was approved by 23 EU countries in March 2011 and came into force shortly afterwards. The Pact stipulates a range of quantitative targets meant to strengthen cost competitiveness with the aim of preventing the accumulation of external financial imbalances. This paper uses Granger causality tests and vector autoregressive models to assess the short-term linkages between changes in the relative unit labour cost and changes in the current account balance. The sample consists of annual data for 27 EU countries for the period 1995-2012. The main finding is that changes in the current account balance precedes changes in relative unit labour costs, while there is no discernible effect in the opposite direction. The divergence in unit labour costs between the countries in Northern Europe and the countries in Southern and Eastern Europe may thus partly be the result of capital flows from the core of Europe to the periphery prior to the global financial crisis. The results also suggest that the measures in the Euro Plus Pact to restrain the growth of unit labour costs may not affect the current account balance in the short term.
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Clusterpolitiken in Bayern und Thüringen: Förderpraxis nimmt wenig Rücksicht auf theoretische Vorbehalte
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2011
Abstract
Der Beitrag analysiert anhand veröffentlichter Dokumente die Clusterpolitiken in den Ländern Bayern und Thüringen. Ziel dieser Politiken ist die Stärkung der Innovationskraft. Eine explizite allokationspolitische Begründung
für Clusterpolitik mit dem Vorliegen von Externalitäten, Informationsasymmetrien oder Koordinierungsmängeln ist in den Dokumenten nicht sichtbar. Es bleibt daher offen, ob die praktizierte Clusterpolitik tatsächlich ursachenadäquat
ist. Beide Länder fokussieren auf die Unterstützung landesweiter Cluster und Netzwerke. Dadurch könnten aber die Vorteile räumlicher Nähe zu wenig Beachtung finden. Nicht ohne Probleme ist auch die ex ante vorgenommene Auswahl von Branchen und Technologiefeldern in den Clusterpolitiken beider Länder, selbst wenn aus den Eigendarstellungen der fördernden Ressorts Offenheit für Neues ablesbar ist. Denn dem Staat mangelt es generell an Informationen über die Zukunftsfähigkeit von Branchen und Technologien. Der Verzicht auf einen
Branchenfokus zugunsten wettbewerblicher Förderverfahren nach dem Vorbild von Bundesprogrammen kann dieses Problem mildern. Für Thüringen, das seine Clusterpolitik vor allem mit der Kleinteiligkeit der Unternehmensstruktur
motiviert, wird es jenseits clusterpolitischer Bemühungen darauf ankommen, weiterhin auch direkt die Beseitigung dieser strukturellen Nachteile anzuvisieren, insbesondere durch Rahmenbedingungen, die dem Wachstum der vorhandenen Unternehmen förderlich sind.
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27.10.2011 • 44/2011
Clusterpolitiken in Bayern und Thüringen: Praxis eilt der Theorie voraus
In einer Vergleichsstudie hat das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) anhand veröffentlichter Dokumente die Clusterpolitiken in den Ländern Bayern und Thüringen analysiert. Ziel dieser Politiken ist die Stärkung der Innovationskraft. Es fehlt jedoch eine explizite Begründung für die staatliche Unterstützung von Clustern im Sinne von Marktversagen, die darlegt, weshalb der Markt allein (aufgrund von externen Effekten, Informationsasymmetrien oder Koordinierungsmängeln) ein Zuwenig an Clusterbildung erzeugt. Offen bleibt daher, ob die praktizierte Clusterpolitik tatsächlich ursachenadäquat ist. In Thüringen wird Clusterpolitik mit der Kleinteiligkeit der Unternehmensstrukturen motiviert, was eher indirekt auf Informations- und Koordinierungsprobleme schließen lässt.
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On the Institutional Safeguarding of Monetary Policy – A Post-Keynesian Perspective
A. Heise, Toralf Pusch
International Journal of Public Policy,
Nr. 1,
2011
Abstract
The paper takes a fresh look at the governance of the most important macroeconomic objectives: price stability and full employment. On the basis of a post-Keynesian market constellations approach, the necessity and institutional requirements of the coordination of macroeconomic policy areas in general and an optimal central bank setting in particular are analysed, and an amelioration of monetary policy of the neo-Keynesian ‘new macroeconomic consensus’ is provided.
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