Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni 2013 zum „Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute für die Europäische Zentralbank“ (Drucksache 17/13470)
Claudia M. Buch, T. Körner, Benjamin Weigert
IWH Online,
Nr. 5,
2013
Abstract
Durch die schwere Banken- und Finanzkrise der vergangenen Jahre ist die Notwendigkeit einer besseren Regulierung der Banken und einer besseren Aufsicht über die Märkte offenkundig geworden. Hierzu liegt eine Reihe von Vorschlägen zur Änderungen der Regulierung auf dem Tisch bzw. sind bereits umgesetzt worden. Mit der „Bankenunion“ sollen zentrale Kompetenzen über die Aufsicht von Banken auf die europäische Ebene gezogen werden. Damit bedeutet die Bankenunion einen Schritt weg vom Prinzip des Binnenmarktes, in dem die Aufsicht über die Banken in nationaler Verantwortung liegt.
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Stellungnahme anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Haushaltsauschusses des Hessischen Landtags am 04.06.2013 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141-Gesetz) sowie zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung
Oliver Holtemöller, , Katja Drechsel, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 4,
2013
Abstract
Seit dem Jahr 2009 sind im Grundgesetz neue Verschuldungsgrenzen verankert, nach denen die Bundesländer ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Für das Land Hessen ist im Artikel 141 der Landesverfassung bestimmt, dass Einnahmen und Ausgaben des Haushalts des Landes grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind. Diese Regelung ist erstmals ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Bei einer Abweichung von der wirtschaftlichen Normallage sind Kreditaufnahmen, ebenso wie in außergewöhnlichen Notfällen, zulässig, sofern die anschließende Rückführung dieser Kredite sichergestellt ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die gesetzliche Ausgestaltung der hessischen Schuldenbremse geregelt werden. Zudem soll ein verbindlicher Abbaupfad für die Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 festgelegt werden.
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Makroökonomische Faktoren und mikroökonomische Risiken von Banken
Claudia M. Buch, S. Eickmeier, Esteban Prieto
Ökonomenstimme,
2010
Abstract
Die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass Entwicklungen im Bankensektor und makroökonomische Entwicklungen oftmals sehr eng miteinander verwoben sind. Banken reagieren auf eine expansive Geldpolitik, in dem sie ihre Kreditvergabe ausweiten und dabei unter Umständen höhere Risiken eingehen; umgekehrt reagiert die Geldpolitik auf Liquiditätsengpässe im Bankensektor, in dem sie zusätzliche Liquidität bereitstellt. Diese und andere Anpassungsmuster spielen sich aber nicht nur auf aggregierter Ebene ab; vielmehr liegen ihnen eine Vielzahl von zum Teil sehr unterschiedlichen Anpassungsmustern auf der Ebene der einzelnen Bank zu Grunde. Banken unterscheiden sich beispielsweise im Grad ihrer Abhängigkeit der Refinanzierung über den Interbankenmarkt, sie sind in ihrem Geschäft Zinsänderungsrisiken in unterschiedlichem Ausmaß aufgesetzt, und sie sind unterschiedlich stark im Ausland engagiert und damit von makroökonomischen Entwicklungen im Inland abhängig.
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Zur Wirtschaftspolitik: Haushaltsrisiken berücksichtigen, Lösung der Griechenlandkrise voranbringen
Oliver Holtemöller, , Tobias Knedlik, Axel Lindner, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 1,
2013
Abstract
Der grundsätzlich positiv zu bewertende Ausgleich des gesamtstaatlichen Haushaltes in Deutschland im Jahr 2012 unterlag Sonderfaktoren. Hier ist zum einen die Verringerung des Schuldendienstes durch die historisch niedrige Verzinsung deutscher Staatsschuldtitel zu nennen, zum anderen die Zuwächse beim Steueraufkommen durch die kalte Progression. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Vorsicht muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl die günstige Verzinsung als auch die kalte Progression keinen langfristigen Beitrag zur strukturellen Haushaltskonsolidierung und zur Erfüllung der Vorgaben aus der Schuldenbremse leisten können. In langer Frist könnte die Berechenbarkeit und Transparenz staatlicher Konsolidierungspolitik durch konsequente Beseitigung der kalten Progression, etwa durch eine Indexierung der Tarifparameter, die langfristige Effektivität der Schuldenbremse sogar steigern.
Die Wirtschaftspolitik ringt gegenwärtig um eine Lösung für die Probleme Griechenlands. Die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in Griechenland kann nur dadurch wiederhergestellt werden, dass die Staatsverschuldung spürbar sinkt. Dies gelingt nicht, indem neue Kredite vergeben werden. Vielmehr müssen die privaten und öffentlichen Gläubiger Griechenlands auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, sodass der Gesamtschulden-stand auf ein Maß sinkt, das eine dauerhaft nachhaltige Staatsfinanzierung ermöglicht. Der enorme Reputations-verlust Griechenlands durch den dann zweiten Schuldenschnitt in Folge sollte durch die Euroländer mit einer an Bedingungen geknüpften Übernahme von Garantien bei der Emission von neuen griechischen Staatsschuld-papieren abgemildert werden. Die bedingte Gewährung von Garantien ermöglicht den europäischen Partner-ländern, auch weiterhin Einfluss auf die Reformen in Griechenland zu nehmen.
Zudem sollte die europäische Wirtschaftspolitik jetzt auch Maßnahmen zur Institutionalisierung eines Ver-fahrens zum Umgang mit Staatsinsolvenzen in der Währungsunion angehen. Mit dessen Hilfe könnte nicht nur der Umgang mit Staatsinsolvenzen deutlich verbessert und vereinfacht werden. Es würde zudem ein Instrument geschaffen, das eine Risikobeurteilung bezüglich der Solvenz von Staaten erleichtert. Dadurch reduziert sich die Unsicherheit, und eine effektive Marktsanktionierung wäre möglich.
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Aktuelle Trends: Private Haushalte in Deutschland relativ gering verschuldet
Susann Just
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2012
Abstract
Bei der Analyse der Krise im Euroraum steht häufig die öffentliche Verschuldung in den Krisenländern im Mittelpunkt. Von Bedeutung ist jedoch auch die Verschuldung der privaten Haushalte. Kredite ermöglichen zunächst einen höheren privaten Konsum. Im Falle eines Zinsanstiegs oder von Störungen auf dem Immobilien- und Arbeitsmarkt können private Haushalte mit hohen Schulden jedoch unter Druck geraten. Solche Entwicklungen könnten sie dazu zwingen, übermäßige Verschuldung abzubauen und ihren Konsum einzuschränken.
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23.10.2012 • 33/2012
Private Haushalte in Deutschland relativ gering verschuldet
Bei der Analyse der Krise im Euroraum steht häufig die öffentliche Verschuldung in den Krisenländern im Mittelpunkt. Von Bedeutung ist jedoch auch die Verschuldung der privaten Haushalte. Kredite ermöglichen zunächst einen höheren privaten Konsum. Im Falle eines Zinsanstiegs oder von Störungen auf dem Immobilien- und Arbeitsmarkt können private Haushalte mit hohen Schulden jedoch unter Druck geraten. Solche Entwicklungen könnten sie dazu zwingen, übermäßige Verschuldung abzubauen und ihren Konsum einzuschränken.
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Die Verlustquote bei Handelskreditausfällen – Eine empirische Untersuchung in Deutschland
Henry Dannenberg
Zeitschrift für Controlling & Management,
Nr. 2,
2012
Abstract
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06.06.2012 • 19/2012
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2012 erhöht sich die Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2012 von 26,1 Mrd. Euro auf 34,8 Mrd. Euro. Nach den Berechnungen der Bundesregierung liegt die aus der Schuldenbremse resultierende Obergrenze für die Nettokreditaufnahme bei 50,5 Mrd. Euro. Dabei wird unterstellt, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2012 unterausgelastet ist, sodass ein Teil des Defizits konjunkturbedingt ist. Da die Schuldenbremse auf die strukturelle Verschuldung abstellt, erhöht die Annahme der Unterauslastung den Verschuldungsspielraum des Bundes. Die Wirtschaftsforschungsinstitute sind in der Gemeinschaftsdiagnose im Frühjahr 2012 hingegen von einer Normalauslastung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2012 ausgegangen. Angesichts der in der Krise auch in Deutschland gestiegenen öffentlichen Verschuldung, der eheblichen Unsicherheit über die künftige Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Schuldenkrise in einigen Ländern des Euroraums und der ohnehin auch im ursprünglichen Haushaltsansatz schon wieder abnehmenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesregierung ist die Ausweitung der Nettokreditaufnahme kritisch zu beurteilen.
Oliver Holtemöller
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Does the ECB Act as a Lender of Last Resort During the Subprime Lending Crisis?: Evidence from Monetary Policy Reaction Models
Stefan Eichler, K. Hielscher
Journal of International Money and Finance,
Nr. 3,
2012
Abstract
We investigate whether the ECB aligns its monetary policy with financial crisis risk in EMU member countries. We find that since the outbreak of the subprime crisis the ECB has significantly increased net lending and reduced interest rates when banking and sovereign debt crisis risk in vulnerable EMU countries (Greece, Ireland, Italy, Portugal, and Spain) increases, while no significant effect is identified for the pre-crisis period and relatively tranquil EMU countries (Austria, Belgium, France, Germany, and the Netherlands). These findings suggest that the ECB acts as a Lender of Last Resort for vulnerable EMU countries.
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17.11.2011 • 47/2011
Wie fördern Bund und Länder die Energieeffizienz im Gebäudebestand?
Im Rahmen der Programme „Energieeffizient sanieren – Zuschuss“ und „Energieeffizient sanieren – Kredit“ fördert der Bund die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Jahr 2011 mit knapp einer Milliarde Euro. Eine Aufstockung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich ist geplant. Zusätzlich existieren derzeit auf Länderebene insgesamt 28 Programme. In neun der zehn westdeutschen Länder wird die energetische Sanierung besonders gefördert, wenn der Wohnraum über Mietpreis- und Belegungsbindung sozialverträglich zur Verfügung gestellt wird. In Ostdeutschland werden zentrumsnahe Bestände (Sachsen), Altbaubestände (Thüringen) und kleinere Gebäude (Sachsen-Anhalt) besonders gefördert.
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