12.06.2007 • 22/2007
Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Institut für Wirtschaftsforschung Halle und den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Gemeindegebiets- und Strukturreform mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die „wirtschaftlichere“ Organisationsform zu ermitteln.
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Zweites Forum Menschenwürdige Wirtschaftsordnung. Liberalismus, Sozialismus, Sozialstaat: Überlegungen anläßlich des 200. Geburtstages von John Stuart Mill
Ulrich Blum, Heinrich Oberreuter, Wolfgang Quaisser
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
2007
Abstract
Wirtschafts- und sozialethische Grundlagen unseres Wirtschaftssystems sind gerade in einer Zeit essentiell, in der wirtschafts- und sozialpolitische Reformen – oder das, was dafür gehalten wird – nahezu ständig auf der Tagesordnung stehen. Vielfach verfestigt sich der Eindruck, daß Reformlösungen durch angeblich alternativlose Sachzwänge begründet werden. Plakative begriffliche Polarisierungen – wie beispielsweise „Neoliberalismus“ versus „Soziale Marktwirtschaft“ – kennzeichnen die politische Debatte, ohne sie ordnungspolitisch und sozialphilosophisch zu fundieren. Die Gefahr einer solchen gedanklichen und begrifflichen (gewollten?) Unschärfe liegt in der mangelhaften Kohärenz und Tragfähigkeit von Reformansätzen.
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Kommentar: Die neue Finanzierung des Gesundheitswesens: Folgen für die Kostenentwicklung
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2007
Abstract
Die neue Gesundheitsreform wurde vor kurzem verabschiedet. Mit der Reform wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu geordnet. Künftig sind lohnbezogener Beitrag, Zusatzbeitrag und Steuerzuschuß die drei Säulen der Krankenkassenfinanzierung. Der lohnbezogene Beitrag, der nun über den neu zu gründenden Gesundheitsfonds an die Krankenkassen fließt, wird wie bisher von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen gezahlt. Der Beitragssatz wird dabei von der Bundesregierung für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt.
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14.02.2007 • 8/2007
Die neue Finanzierung des Gesundheitswesens: Folgen für die Kostenentwicklung
Die Gesundheitsreform steht kurz vor der Verabschiedung. Mit der Reform wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu geordnet. Künftig sind lohnbezogener Beitrag, Zusatzbeitrag und Steuerzuschuss die drei Säulen der Krankenkassenfinanzierung. Der lohnbezogene Beitrag, die nun über den neu zu gründenden Gesundheitsfonds an die Krankenkassen fließt, wird wie bisher von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen gezahlt. Der Beitragssatz wird dabei von der Bundesregierung für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt.
Ingmar Kumpmann
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2006
Abstract
Die Debatte zur Reform der Erbschaftsteuer wird trotz neuer Kabinettsentscheidung nicht zur Ruhe kommen. Die Erhebungskosten sind beträchtlich. Die Hälfte der Erbfälle geschieht „spontan“, also aufgrund persönlicher Tragödien, mit oft schwerwiegenden Konsequenzen, falls Unternehmen betroffen sind. Kann ein Unternehmer die Erbschaft planen, so wird er Investitionen im Vorfeld unterlassen, denn diese erfolgen aus versteuertem Einkommen, verbreitern die Bemessungsgrundlage, vermindern die Liquidität – die man aber benötigt, um die Steuerlast zu finanzieren. Ziel der Reformbemühungen und des in diesem Kontext avisierten Abschreibungsmodells ist es daher, betriebliche Vermögen zu schonen. Erreicht wird dies aber nur begrenzt, weil Freibeträge sinken und Abzugsmöglichkeiten entfallen. Die Anforderungen an eine Strukturkontinuität der Unternehmen sind weltfremd vor dem Hintergrund offener Märkte und einer dynamischen Wirtschaft.
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Implementing an International Lender of Last Resort
Tobias Knedlik
IWH Discussion Papers,
Nr. 20,
2006
Abstract
Die aktuelle Diskussion zur Reform des Instrumentariums des IWF beinhaltet Vorschläge zur Implementierung eines International-Lender-of-Last-Resort (ILOLR). Die Debatte lässt jedoch offen, wie die konkrete Implementierung erfolgen soll. Dieser Beitrag diskutiert sechs verschiedene ILOLR-Optionen, die Notenbanken im Falle von Währungskrisen unterstützen. Es wird geschlussfolgert, dass direkte Interventionen des ILOLR zur Unterstützung der betroffenen Währung zu bevorzugen sind. Dazu verwendet der IWF eigene Ressourcen und Rechte auf weitere Ziehungen im Bedarfsfall. Als Kriterien werden Momente der Kosteneffizienz wie z.B. Kosten der Zahlerländer, Kosten der Kreditaufnahme, der Intervention und der Sterilisation sowie Moral-Hazard- Probleme berücksichtigt.
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Das Grundeinkommen - Potenziale und Grenzen eines Reformvorschlags
Ingmar Kumpmann
Wirtschaftsdienst,
Nr. 9,
2006
Abstract
Der Vorschlag zur Einführung eines Grundeinkommens ist in letzter Zeit verstärkt in der politischen Diskussion. Ein Grundeinkommen ist „ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird“ (Vanderborght/Van Parijs) und würde an die Stelle vorhandener steuerlicher und sozialer Instrumente der Existenzsicherung treten. Mit dem Grundeinkommen würden Armut umfassend verhindert, das Sozial- und Steuersystem erheblich vereinfacht und der Produktionsfaktor Arbeit von den Kosten der sozialen Sicherung entlastet werden. Es wäre das Ende der problematischen staatlichen Kontrollen von Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft von Arbeitslosen. Probleme des Vorschlags sind die Finanzierungsschwierigkeiten und die Gefahr verringerter Arbeitsanreize, die der Umsetzung des Modells in Reinform Grenzen setzen.
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Institutionelle Regelungen der sozialen Grundsicherung: Fortschritte und ungelöste Probleme durch Hartz IV
Joachim Wilde
Institutionen und Arbeitsmarkt: Messkonzepte, Wirkungszusammenhänge und internationaler Vergleich,
2006
Abstract
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II im Rahmen der Hartz IV Reform war mit der Erwartung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden. Stattdessen sind jedoch Mehrausgaben zu verzeichnen, so dass die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung möglicherweise noch nicht adäquat ist. Der Artikel vergleicht zunächst die institutionellen Regelungen für das Arbeitslosengeld II mit denen der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Anschließend wird analysiert, inwieweit institutionelle Veränderungen oder das Unterlassen derselben den Anstieg der Empfängerzahlen begünstigt haben. Als Bewertungsmaßstab dienen dabei insbesondere die Ergebnisse empirischer Studien für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Dabei zeigt sich, dass die Reform nur partiell zu einer Verbesserung von Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen beiträgt. Von Teilen der Reform bzw. deren Umsetzung gehen hingegen negative Effekte aus.
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Gesundheitsreform: Einnahmenerhöhung statt Strukturreform
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2006
Abstract
Die Regierungskoalition hat die Eckpunkte für eine neue Gesundheitsreform vorgelegt. Die wichtigsten Maßnahmen sind die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge um ca. 0,5 Prozentpunkte, die Erhöhung der Steuerzuschüsse für die Krankenkassen, die Verteilung der Beiträge und Steuerzuschüsse auf die Krankenkassen durch einen Gesundheitsfonds und die Schaffung der Möglichkeit für die Krankenkassen, daneben noch Zusatzbeiträge zu erheben. Es dominieren somit Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen. Die enge Bindung der Beiträge an die Beschäftigung von Arbeitskräften wird nicht überwunden. Zugleich wird durch die Zusatzbeiträge ein erster Schritt zur Einführung der Kopfpauschale getan. Denn die Erhebungsform der Zusatzbeiträge ist den Krankenkassen zwar freigestellt, im Wettbewerb dürfte sich aber die Kopfpauschale gegenüber einkommensabhängigen Beiträgen durchsetzen. Sollte die Bedeutung dieser Zusatzbeiträge und damit der Kopfpauschale langfristig zunehmen, hätte dies für das System weitreichende Konsequenzen. Eine Einbeziehung der Zusatzbeiträge in den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen und steuerfinanzierte Ausgleichszahlungen für Geringverdiener müßten dann konsequenterweise zusätzlich in Betracht gezogen werden. Es fehlen weitgehend Schritte zur Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems, etwa durch Qualitätsverbesserung oder Kostendämpfung. Somit bleibt die Reform insgesamt unzureichend, um strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitssystems zu lösen.
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