Bitcoin Flash Crash on May 19, 2021: What Did Really Happen on Binance?
Tim Baumgartner, Andre Guettler
IWH Discussion Papers,
Nr. 25,
2022
Abstract
Bitcoin plunged by 30% on May 19, 2021. We examine the outage the largest crypto exchange Binance experienced during the crash, when it halted trading for retail clients and stopped providing transaction data. We find evidence that Binance back-filled these missing transactions with data that does not conform to Benford‘s Law. The Bitcoin futures price difference between Binance and other exchanges was seven times larger during the crash period compared to a prior reference period. Data manipulation is a plausible explanation for our findings. These actions are in line with Binance aiming to limit losses for its futures-related insurance fund.
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Partisan Professionals: Evidence from Credit Rating Analysts
Elisabeth Kempf, Margarita Tsoutsoura
Journal of Finance,
Nr. 6,
2021
Abstract
Partisan perception affects the actions of professionals in the financial sector. Linking credit rating analysts to party affiliations from voter records, we show that analysts not affiliated with the U.S. president's party downward-adjust corporate credit ratings more frequently. Since we compare analysts with different party affiliations covering the same firm in the same quarter, differences in firm fundamentals cannot explain the results. We also find a sharp divergence in the rating actions of Democratic and Republican analysts around the 2016 presidential election. Our results show that analysts' partisan perception has price effects and may influence firms' investment policies.
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Expertisen zur Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt
Matthias Brachert, Claudia M. Buch, Eva Dettmann, Gerhard Heimpold, Mirko Titze, Antje Weyh
IWH Online,
Nr. 2,
2018
Abstract
Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben eine hohe Bedeutung im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ziele der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt umfassen den Aufbau einer breitgefächerten, modernen Wirtschaftsstruktur, die Modernisierung und Erneuerung des Kapitalstocks, die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die vorliegenden drei Expertisen evaluieren diese Förderung mit Blick auf die GRW-Landesregeln, den Zusammenhang zwischen den wirtschaftspolitischen Maßnahmen und deren Wirkung sowie die Beschäftigungseffekte als einen Schwerpunkt der gewerblichen Förderung.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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The Regional Effects of a Place-based Policy – Causal Evidence from Germany
Matthias Brachert, Eva Dettmann, Mirko Titze
Regional Science and Urban Economics,
November
2019
Abstract
The German government provides discretionary investment grants to structurally weak regions in order to reduce regional inequality. We use a regression discontinuity design that exploits an exogenous discrete jump in the probability of regional actors to receive investment grants to identify the causal effects of the policy. We find positive effects of the programme on district-level gross value-added and productivity growth, but no effects on employment and gross wage growth.
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Zu den betrieblichen Effekten der Investitionsförderung im Rahmen der deutschen Regionalpolitik
Matthias Brachert, Eva Dettmann, Mirko Titze
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2020
Abstract
Die Wirtschaft in den Industrieländern unterliegt einem ständigen Anpassungsdruck. Wichtige aktuelle Treiber des Strukturwandels sind vor allem die Globalisierung, der technologische Fortschritt (insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung), die Demographie (durch Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung) und der Klimawandel. Von diesem Anpassungsdruck sind jedoch die Regionen in Deutschland sehr unterschiedlich betroffen. Regionalpolitik verfolgt das Ziel, Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Regionen, die ohnehin durch Strukturschwächen gekennzeichnet sind. Die aktuelle Regionalförderung in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der Förderung von Investitionen von Betrieben und Kommunen. Die Evaluierung dieser Programme muss integraler Bestandteil der Regionalpolitik sein – schließlich stellt sich immer die Frage nach einer alternativen Verwendung knapper öffentlicher Mittel. Eine Pilotstudie für Sachsen-Anhalt zeigt, dass die im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Investitionszuschüsse einen positiven Effekt auf Beschäftigung und Investitionen der geförderten Betriebe haben; bei den Investitionen allerdings nur für die Dauer des Projekts. Effekte der Förderung auf Umsatz und Produktivität von Betrieben in Sachsen-Anhalt waren nicht nachweisbar.
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Umsetzung der Hilfen für die Flankierung des Kohleausstiegs in der brandenburgischen Lausitz – eine Zwischenbilanz
Gunther Markwardt, Mirko Titze, Jan Schnellenbach, Stefan Zundel
ifo Dresden berichtet,
Nr. 3,
2022
Abstract
Die bisherige Vergabe der Hilfen für die Flankierung des Kohleausstiegs in den ostdeutschen Ländern wird zuweilen kritisch gesehen, so auch vor kurzem in dieser Zeitschrif. Wesentlicher Kritikpunkt dabei ist, dass die geplanten Projekte zu einem erheblichen Teil Maßnahmen unterstützen, die zwar die Lebensbedingungen vor Ort verbessern, aber nur einen geringen Beitrag zu einer erfolgreichen Strukturentwicklung leisten. Dieser Beitrag gibt einen detaillierten Einblick in die Mittelvergabe in der brandenburgischen Lausitz. Die wirtschafspolitischen Entscheidungsträger orientieren sich bei der Mittelvergabe an den im Investitionsgesetz Kohleregionen und im Lausitzprogramm 2038 verankerten Leitbildern. Das wichtigste Kriterium für die Auswahl der Projekte ist ihre Strukturwirksamkeit, welche die Bewilligungsbehörden des Landes in einem mehrstufgen Prozess eingehend evaluieren. Die empirische Bestandsaufnahme zeigt, dass die Mehrzahl der Projekte in der brandenburgischen Lausitz auf die Förderbereiche „wirtschafsnahe Infrastruktur“ und „Infrastrukturen für Bildung und Forschung“ entfallen, diese Bereiche überproportional mit finanziellen Mitteln untersetzt sind und sich überwiegend in den kernbetroffenen Gemeinden fnden.
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IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 1,
2023
Abstract
*** Steuerfreie „Inflationsausgleichsprämie“ bringt Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
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Banking Market Deregulation and Mortality Inequality
Iftekhar Hasan, Thomas Krause, Stefano Manfredonia, Felix Noth
Bank of Finland Research Discussion Papers,
Nr. 14,
2022
Abstract
This paper shows that local banking market conditions affect mortality rates in the United States. Exploiting the staggered relaxation of branching restrictions in the 1990s across states, we find that banking deregulation decreases local mortality rates. This effect is driven by a decrease in the mortality rate of black residents, implying a decrease in the black-white mortality gap. We further analyze the role of mortgage markets as a transmitter between banking deregulation and mortality and show that households' easier access to finance explains mortality dynamics. We do not find any evidence that our results can be explained by improved labor outcomes.
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Stellungnahme „Übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein“
Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Christoph Schult
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2023
Abstract
anlässlich der Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags ‒ Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/414
Der Klimawandel in Schleswig-Holstein führt zu Veränderungen in Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt, und er hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Der wissenschaftliche Konsens geht davon aus, dass die sozioökonomischen und ökologischen Effekte des Klimawandels weltweit überwiegend negativ sein werden. Aus diesem Grund schreibt das Klimaschutzgesetz vor, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65% und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% reduziert werden sollen; bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität in Deutschland erreicht werden. Schleswig-Holstein hat eigene Klimaschutzziele und Maßnahmen eingeführt. Unsicherheiten bestehen jedoch hinsichtlich der nationalen und regionalen Kosten des Klimawandels. Bisherige Studien deuten darauf hin, dass in der zweiten Hälfte des
21. Jahrhunderts in Deutschland die jährlichen Verluste des Bruttoinlandsprodukts unter einem Prozent liegen werden. Zur Plausibilisierung dieser Zahl ist es notwendig, eine transparente und replizierbare Klimawandelfolgenabschätzung für Schleswig-Holstein vorzunehmen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
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