The Impact of Institutions on the Employment Performance in European Labour Markets
Herbert S. Buscher, Christian Dreger, Raúl Ramos, Jordi Surinach
Discussion Paper No. 1732,
2005
Abstract
Der Beitrag untersucht die Bedeutung von institutionellen Regelungen auf den Arbeitsmärkten in den Staaten der EU. Da die Beschäftigungsquoten relativ unverändert blieben in der Vergangenheit, stellt sich Arbeitslosigkeit im wesentlichen als ein Problem der Arbeitsnachfrage dar. Die Arbeitsnachfrage enthält neben den üblichen Variablen weitere Variablen, die die institutionellen Rahmenbedingungen erfassen wie Gewerkschaftsdichte, Verhandlungsmacht, Steuer- und Abgabensystem, Maße der aktiven Arbeitsmarktpolitik etc.
Da zwischen den Modellvariablen Kointegrationsbeziehungen bestehen, werden die Gleichungen in Niveaus geschätzt. Die sich hieraus ergebenden Elastizitäten werden in einem zweiten Schritt dann durch institutionelle Variablen erklärt, was in einem Fixed-effects-Modell geschieht. Die Ergebnisse zeigen, dass mit steigender Flexibilität des Arbeitsmarktes und mit wachsenden Anreizen für die Haushalte Arbeit aufzunehmen, die Beschäftigungsquoten zunehmen.
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Die „gerechte“ Strafe im Kartellverfahren
Ulrich Blum, Nicole Steinat, Michael A. Veltins
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2005
Abstract
Im Zuge der 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Kartellverbot drastisch erhöht. Damit soll in erster Linie einer verminderten Kontrolldichte Rechnung getragen werden. Die Höhe der Geldbuße kann nunmehr bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres betragen. Jedoch bedeutet dies für einige Unternehmen das wirtschaftliche Aus, da mit der Geldbuße ihr gesamtes Eigenkapital abgeschöpft würde. Dies ist aber wettbewerbspolitisch nicht erwünscht. Aber ein Kartellvergehen ist auch kein Kavaliersdelikt und muß entsprechend bestraft werden. Schließlich würden sonst falsche Anreize gesetzt werden, und Unternehmen würden vermehrt illegale Kartelle bilden. Die Behörden stehen somit vor dem Dilemma eine gerechte Strafe zu finden.
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Dezentralisierung im Bereich der Regionalpolitik: Möglichkeiten und räumliche Konsequenzen
Martin T. W. Rosenfeld
Das föderative System in Deutschland – Bestandsaufnahme, Reformbedarf und Handlungsempfehlungen aus raumwissenschaftlicher Sicht,
2005
Abstract
Der Beitrag untersucht, welche Effekte zu erwarten sind, wenn es – ausgehend von der heutigen starken Zentralisierung in der deutschen und europäischen Regionalpolitik – zu einer Annäherung an eine weitgehend dezentralisierte Regionalpolitik käme. Bei der Beihilfenkontrolle sollte eine zentrale Zuständigkeit erhalten bleiben. Ein Abbau der EU-Zuständigkeit für die Festlegung von Förderinstrumenten hätte Nachteile, weil die deutsche Regionalpolitik derzeit eine geringere instrumentelle Vielfalt zulässt als die EU. Hinsichtlich der Entscheidung über die Verwendung von regionalpolitisch motivierten Finanztransfers spricht alles für Dezentralisierung. Dies setzt voraus, dass die Förderregionen über den Erfolg ihrer Maßnahmen Rechenschaft ablegen müssen, und dass die Anreize der dezentralen Akteure für wachstumsfördernde Maßnahmen erhöht werden.
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Der wirtschaftliche Vorteil im Kartellrecht
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
WISU - Das Wirtschaftsstudium,
Nr. 5,
2005
Abstract
Mittels der Abschöpfung eines "Wirtschaftlichen Vorteils" im Rahmen von Kartellstrafen sollen gleichermaßen im Sinne einer Bebußung negative Anreize für wettbewerbswidriges Handeln gesetzt und hierdurch aufgetretene Wettbewerbsvorteile ausgeglichen werden. Dabei ist die ökonomische Feststellung eines Kartells wissenschaftlich äußerst schwierig und die Möglichkeiten einer genauen Bestimmung hieraus entstandener eventueller Vorteile sind problematisch. Der Beitrag führt in die theoretischen Grundlagen der Identifikation eines wirtschaftlichen Vorteils ein, zeigt mögliche Modellformulierungen auf und wertet diese am Beispiel des aktuellen Zementverfahrens aus, um die erheblichen Probleme einer Wettbewerbsbehörde zu verdeutlichen, eine ökonomisch klare Beweisführung bereitzustellen.
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Die Identifikation des „Wirtschaftlichen Vorteils“ in Kartellverfahren
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
IWH Discussion Papers,
Nr. 1,
2005
Abstract
Mittels der Abschöpfung eines „Wirtschaftlichen Vorteils“ im Rahmen von Kartellstrafen sollen gleichermaßen im Sinne einer Bebußung negative Anreize für wettbewerbswidriges Handeln gesetzt und hierdurch aufgetretene Wettbewerbsvorteile ausgeglichen werden. Dabei ist die ökonomische Feststellung eines Kartells wissenschaftlich äußerst schwierig und die Möglichkeiten einer genauen Bestimmung hieraus entstandener eventueller Vorteile sind problematisch. Der Beitrag führt in die theoretischen Grundlagen der Identifikation eines wirtschaftlichen Vorteils ein, zeigt mögliche Modellformulierungen auf und wertet diese am Beispiel des aktuellen Zementverfahrens aus, um die erheblichen Probleme einer Wettbewerbsbehörde zu verdeutlichen, eine ökonomisch klare Beweisführung bereitzustellen.
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Hartz IV: 1-Euro-Jobs setzen falsche Anreize
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2004
Abstract
Der Beitrag untersucht die Wirkungen von Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose, die ab 2005 Arbeitslosengeld-II beziehen. Neben regulären Verdiensten werden weiterhin die Mehraufwandsentschädigungen betrachtet. Hierbei zeigt sich, dass aus rein finanzieller Sicht die sogenannten 1-Euro-Jobs attraktiver sein können als Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt. Ein weiterer Aspekt befasst sich mit dem Vergleich von Arbeitslosengeld-II und den Hinzuverdienstmöglichkeiten mit Einkommen, das relativ niedrig ausfällt. Mit den Hinzuverdienstmöglichkeiten kann es sein, dass das Einkommen eines Arbeitslosen höher ausfällt als das Einkommen bei einer Vollzeitbeschäftigung, so dass hier negative Anreize für Niedrigeinkommensbezieher entstehen können.
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Anreizwirkungen der Sozialhilfe auf das Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich
Hilmar Schneider, Cornelia Lang, Wolfram Kempe, Jürgen Kolb, Martin T. W. Rosenfeld
Schriften des IWH,
Nr. 12,
2002
Abstract
Im September 2000 hat das Bundesministerium der Finanzen dem IWH den Auftrag erteilt, eine Studie unter dem Titel "Zu den Anreizwirkungen der Sozialhilfe - Das Angebotsverhalten arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger" zu erstellen. Die Ausgangshypothese bestand darin, dass das gegenwärtige Transfersystem Fehlanreize im Hinblick auf die Erwerbsbereitschaft von arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern setzt. Für Personen, deren am Markt erzielbarer Lohn nicht hinreichend weit über dem Sozialhilfeanspruch liegt, ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit relativ unattraktiv. Für diesen Personenkreis steigt das verfügbare Einkommen durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nur unwesentlich an, da das Erwerbseinkommen fast vollständig auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Davon betroffen sind vor allem gering Qualifizierte, aber auch Ältere. Daraus resultiert zum einen ein starker Anreiz zur Schwarzarbeit. Zum anderen dürfte in den angesprochenen Fehlanreizen eine der Hauptursachen der Langzeitarbeitslosigkeit zu suchen sein. Wer keine anderen Jobangebote erhält als solche, die gemessen an der Alternative des Transferbezugs unattraktiv erscheinen, und wer diese deshalb ausschlägt, gerät in einen schleichenden Prozess der Entwöhnung von Erwerbsarbeit. Früher oder später stellen sich die bekannten negativen Begleiterscheinungen ein: psychische Verletzungen, Verlust von Selbstwertgefühl und der Fähigkeit zur Selbstorganisation, Alkoholkonsum und dergleichen. Was an Arbeitsfähigkeit am Beginn eines solchen Prozesses noch vorhanden war, schwindet mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit.
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Lohnabstandsgebot kein hinreichendes Kriterium für positive Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich
Hilmar Schneider, Wolfram Kempe
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2002
Abstract
Mit einem mikroökonomischen Arbeitsangebotsmodell wird gezeigt, dass das Lohnabstandsangebot zwischen Sozialhilfe und Erwerbseinkommen zwar ein notwendiges Kriterium ist, um einen positiven Anreiz zur Erwerbsaufnahme potentieller Niedriglohnbezieher auszuüben, jedoch kein hinreichendes. Der Abstand Ende 2001 wird für einige Branchen ermittelt. Der Umstand, dass dieser Abstand in einigen Fällen sogar negativ ist, wirkt um so schwerwiegender, als das erzielbare Erwerbseinkommen relativ deutlich über dem Lohnersatzeinkommen in Form der Sozialhilfe liegen müsste. Eine Beschäftigung lohnt sich in finanzieller Hinsicht am ehesten für alleinlebende Sozialhilfeempfänger, während für Familien mit mehreren Kindern nicht einmal das notwendige Kriterium des positiven Lohnabstandes immer erfüllt ist.
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Gründe einer zurückgebliebenen Integration zwischen EU und GUS-Ländern
Bogdan Gorokhovskij
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2002
Abstract
Die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den drei GUS-Ländern Russland, Ukraine und Belarus (GUS-3) befindet sich auf einem vergleichsweise niedrigen Entwicklungsstand. Verantwortlich dafür ist ein nur enger handelspolitischer Rahmen der Liberalisierung in Form von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Dieser Rahmen wurde zudem von den drei Ländern nicht ausreichend umgesetzt. Gründe dafür waren erstens die noch unzureichende institutionelle Transformation in den Ländern, zweitens der geringe Anreiz, den diese Abkommen für die Länder bieten, und drittens die mangelnde Einbettung in längerfristige strategische Ziele. Eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit den GUS-Ländern ist aber erforderlich, wenn die erweiterte Union ihrem Ziel, das Wohlstandsgefälle zwischen ihr und der GUS zu verringern, näherkommen möchte. Die erste Voraussetzung dazu ist die Fortführung der institutionellen und marktwirtschaftlichen Transformation in den GUS-Ländern. Aber auch unter diesen günstigeren Bedingungen würden sich die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als wenig effektiv erweisen. Angesichts der bereits erreichten Reformfortschritte in Russland und der Ukraine wäre zu überlegen, die bisherigen Abkommen durch einen umfassenden Zollabbau zu ergänzen.
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Die Benachteiligung von Kombihilfeempfängern in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik
Cornelia Lang, Martin T. W. Rosenfeld, Hilmar Schneider
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 13,
2001
Abstract
Die Funktion der sozialen Grundsicherung wird in Deutschland durch die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe abgedeckt. Während jedoch die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe durch den Bund erfolgt, obliegt die Finanzierung der Sozialhilfe den Kommunen. Dieser Dualismus führt mutmaßlich zur Benachteiligung sogenannter Kombihilfeempfänger im Hinblick auf deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Kombihilfeempfänger sind Personen, deren staatlich garantiertes Mindesteinkommen sowohl aus Sozialhilfe als auch aus Arbeitslosenunterstützung besteht. Ihr Einkommensanspruch ist zwar nicht höher als der von reinen Sozialhilfeempfängern, doch die zwischen Bund und Kommunen geteilte Zuständigkeit für dessen Finanzierung erzeugt Anreize zur gegenseitigen Lastenverschiebung....
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