10.06.2021 • 15/2021
Mehr Ausgaben für Beamtenpensionen – deutlich höhere Versorgungs-Steuerquoten dennoch nur bei Gemeinden erwartet
Die Finanzierung der Pensionen von Beamten, Richtern und Soldaten ist bis 2080 weniger problematisch als die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie aus einer Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hervorgeht, wird sich der Anteil der Versorgungsausgaben für Beamtenpensionen an den Steuereinnahmen für Bund und Länder nicht deutlich erhöhen – vorausgesetzt, dass mit rückläufiger Bevölkerung auch die Anzahl der Beamten reduziert wird und das zahlenmäßige Verhältnis von Beamten zur Bevölkerung insgesamt nicht steigt.
Oliver Holtemöller
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Projektion der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2080
Oliver Holtemöller, Götz Zeddies
IWH Technical Reports,
Nr. 2,
2021
Abstract
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Pensionäre (ehemalige Beamte, Richter und Soldaten) in Deutschland deutlich zugenommen. Damit gehen immer höhere Versorgungsausgaben einher, die Bund, Länder und Gemeinden aufbringen müssen. Der demographische Wandel könnte in Zukunft nicht nur ausgabeseitig eine Herausforderung aufgrund weiter steigender Versorgungsausgaben darstellen, sondern auch auf der Einnahmeseite, weil die Versorgungslasten von immer weniger Steuerzahlern getragen werden müssen. Im Folgenden werden mit Hilfe eines Kohorten-Komponenten-Modells die Zahl der Versorgungsempfänger und die daraus resultierenden Versorgungsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden bis zum Jahr 2080 geschätzt und die Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte abgeleitet. Es zeigt sich, dass die Versorgungsausgaben der Gebietskörperschaften zwar ansteigen, die Versorgungs-Steuerquote insgesamt allerdings relativ stabil bleibt. Da die Zahl der Versorgungsempfänger bei Ländern und Gemeinden bis zum Jahr 2080 kaum zunehmen und beim Bund sogar zurückgehen wird, stehen die Gebietskörperschaften infolge der Pensionslasten vor weitaus kleineren finanziellen Herausforderungen als die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des wachsenden Anteils der Rentenempfänger an der Gesamtbevölkerung.
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15.04.2021 • 11/2021
Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2021: Pandemie verzögert Aufschwung – Demografie bremst Wachstum
In ihrem Frühjahrsgutachten prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 3,7% im laufenden Jahr und um 3,9% im Jahr 2022. Der erneute Shutdown verzögert die wirtschaftliche Erholung, aber sobald die Infektionsgefahren vor allem durch das Impfen gebannt sein werden, wird eine kräftige Erholung einsetzen. Etwa zu Beginn des kommenden Jahres dürfte die Wirtschaft zur Normalauslastung zurückkehren.
Oliver Holtemöller
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11.03.2021 • 8/2021
Konjunktur aktuell: Neue Infektionswelle unterbricht wirtschaftliche Erholung
Der Lockdown wird im März 2021 in Deutschland nur wenig zurückgenommen, und das Bruttoinlandsprodukt geht im ersten Quartal 2021 deutlich zurück. Wenn mit Fortschreiten der Impfkampagne die Beschränkungen Schritt für Schritt aufgehoben werden, dürfte eine Normalisierung des Konsumverhaltens der privaten Haushalte die Konjunktur beflügeln. Nach der Frühjahrsprognose des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wird das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 3,7% zunehmen, nach einem Rückgang um 4,9% im Jahr 2020. In Ostdeutschland fällt sowohl der Rückgang als auch der Wiederanstieg deutlich geringer aus.
Oliver Holtemöller
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01.02.2021 • 4/2021
Privatpersonen erhöhen Ersparnisse aufgrund fehlender Ausgabemöglichkeiten und nicht aus Angst vor Arbeitslosigkeit
Während der Corona-Krise haben europäische Haushalte so viel Geld zurückgelegt wie noch nie. Eine Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) führt dieses Sparverhalten hauptsächlich auf ein eingeschränktes Angebot infolge staatlicher Lockdown-Maßnahmen und nicht auf andere Faktoren wie ökonomische Unsicherheit zurück. IWH-Präsident Reint Gropp sieht daher Potenzial für eine rasche Wiederbelebung des Konsums und somit eine zügige wirtschaftliche Erholung, sobald der Lockdown aufgehoben wird.
Reint E. Gropp
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25.01.2021 • 2/2021
Hohes öffentliches Defizit nicht nur wegen Corona – Mittelfristige Handlungsmöglichkeiten für den Staat
Nach der Mittelfristprojektion des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wird das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland zwischen den Jahren 2020 und 2025 langsamer wachsen als zuvor, nicht nur aufgrund der Pandemie-Krise, sondern auch, weil die Erwerbsbevölkerung zurückgehen wird. Die im Fall unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen resultierenden strukturellen öffentlichen Defizite dürften höher sein, als es die Schuldenbremse erlaubt. Die Konsolidierung würde, vor allem wenn sie durch Steuererhöhungen erfolgt, kurzfristig mit spürbaren wirtschaftlichen Einbußen einhergehen. „Es spricht viel dafür, die Schuldenbremse zwar nicht abzuschaffen, aber ein Stück weit zu lockern“, sagt Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH.
Oliver Holtemöller
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16.12.2020 • 26/2020
Konjunktur aktuell: Neue Pandemiewelle verzögert konjunkturelle Erholung in Deutschland
Der Lockdown lässt die Produktion in Deutschland zum Jahresende zurückgehen. Sobald die Infektionsschutzmaßnahmen gelockert werden, dürfte die Erholung zunächst nur langsam in Gang kommen, auch weil die befristete Mehrwertsteuersenkung ausläuft. Dank milderer Witterung und Impfkampagne dürfte die deutsche Wirtschaft ab dem Frühjahr wieder stärker expandieren. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 4,4% zunehmen wird, nach einem Rückgang um 5% im Jahr 2020. In Ostdeutschland fällt sowohl der Rückgang als auch der Wiederanstieg deutlich geringer aus.
Oliver Holtemöller
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Aktuelle Trends: Spiegelt sich die Mehrwertsteuersenkung in den Verbraucherpreisen wider?
Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2020
Abstract
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Corona-Soforthilfemaßnahmen eine temporäre Mehrwertsteuer senkung von Juli 2020 bis Ende des Jahres beschlossen. Unter der Annahme, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung über die Güterpreise vollständig an die Verbraucher weitergeben, würde die Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% für sich genommen zu 2,5% niedrigeren Preisen und beim ermäßigten Steuersatz (von 7% auf 5%) für sich genommen zu 1,9% geringeren Preisen führen. Gaststätten dürfen die Mehrwertsteuer für Speisen ab Juli 2020 sogar von 19% auf 5% senken.
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Kommentar: Finanzstabilität in Zeiten von Corona
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2020
Abstract
Die Corona-bedingte Wirtschaftskrise könnte den deutschen Bankensektor massiv in Mitleidenschaft ziehen, wenn die nationale und europäische Aufsicht nicht in den nächsten Monaten gegensteuert. Das ist die Aussage einer IWH-Studie, in der wir die Jahresabschlüsse von mehr als einer halben Million deutscher Unternehmen mit den Bilanzdaten von über 1 000 hiesigen Banken verknüpft haben. Die Stichprobe umfasst rund 90% der Bilanzsumme aller Banken und schließt alle großen systemrelevanten Geldhäuser mit ein. Wir benutzen dabei sektorspezifische Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung: Wir beziehen also die Tatsache mit ein, dass die Tourismusbranche besonders und die Baubranche relativ wenig von der Krise betroffen ist. Wir simulieren mehrere Szenarien: eines mit einer schnellen Erholung (V-förmig), eines mit einer relativ langsamen Erholung (U) und ein Szenario, in dem die Krise noch eine längere Zeit anhält (L).
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IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 1,
2020
Abstract
Steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“ und Abbau des Solidaritätszuschlags bringen Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus.
Die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit bis Ende 2022 geeinigt: Im Dezember 2020 gibt es eine steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“, die je nach Entgeltgruppe bis zu 600 Euro beträgt. Ab April 2021 steigt dann das Gehalt um 1,4%, jedoch mindestens um 50 Euro je Monat, ein Jahr später um weitere 1,8%. Zudem gibt es noch eine Reihe von Zusatzvereinbarungen wie beispielsweise die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in Ostdeutschland auf das Westniveau, die Erhöhung der Jahressonder-zahlung oder die Einführung einer Pflegezulage.
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