Deutsche Wirtschaft im Umbruch – Konjunktur und Wachstum schwach
Dienstleistungsauftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz,
Nr. 2,
2024
Abstract
Die deutsche Wirtschaft tritt seit über zwei Jahren auf der Stelle. In den kommenden Quartalen dürfte eine langsame Erholung einsetzen. Aber an den Trend von vor der COVID-19-Pandemie wird das Wirtschaftswachstum auf absehbare Zeit nicht mehr anknüpfen können. Die Dekarbonisierung, die Digitalisierung, der demografische Wandel und wohl auch der stärkere Wettbewerb mit Unternehmen aus China haben strukturelle Anpassungsprozesse in Deutschland ausgelöst, die die Wachstumsaussichten für die deutsche Wirtschaft dämpfen.
Das Bruttoinlandsprodukt dürfte im Jahr 2024 um 0,1% sinken und in den kommenden beiden Jahren um 0,8% bzw. 1,3% zunehmen. Damit revidieren die Institute ihre Prognose vom Frühjahr 2024 leicht nach unten. Getragen wird die schmalspurige Erholung vom steigenden privaten Verbrauch, der von kräftigen Zuwächsen der real verfügbaren Einkommen angeregt wird. Das Anziehen der Konjunktur in wichtigen Absatzmärkten, wie den europäischen Nachbarländern, wird den deutschen Außenhandel stützen. Zusammen mit günstigeren Finanzierungsbedingungen kommt dies den Anlageinvestitionen zugute. Die Wirtschaftspolitik sollte Produktivitätshemmnisse abbauen, den Strukturwandel zulassen und die politische Unsicherheit verringern.
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Kosten der Maßnahmen aus dem Rentenpaket II vom März 2024 und Finanzierungsoptionen
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
IWH Studies,
Nr. 2,
2024
Abstract
Im Zuge des demografischen Wandels nehmen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Zukunft deutlich zu, während die Lohnsumme, aus der die Beiträge zu finanzieren sind, gedämpft wird. Immer weniger Beitragszahler stehen in dem umlagefinanzierten System immer mehr Rentnern gegenüber. Bisher hat der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel dafür gesorgt, dass sowohl Beitragszahler als auch Rentenempfänger durch den demografischen Wandel belastet werden. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenpaket II hebt die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors durch eine Haltelinie für das Rentenniveau faktisch auf. Dies führt zu erheblichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen. Dadurch wird der ohnehin auf deutlich über 20% steigende Beitragssatz nochmal um etwa einen Prozentpunkt stärker zunehmen. Das mit den Rentenpaket II geplante Generationenkapital kann aufgrund seines geringen Volumens den Anstieg des Beitragssatzes nur um etwa 0,2 Prozentpunkte abfedern, und das auch nur, wenn sich die Erwartungen an die Rendite nach Kosten erfüllen. Eine Beibehaltung des Nachhaltigkeitsfaktors und eine Stärkung individueller Vorsorge inklusive individueller Kapitalansprüche wäre eine gute Alternative zum Rentenpaket II.
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Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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Grüne Transformation und Schuldenbremse: Implikationen zusätzlicher Investitionen für öffentliche Finanzen und privaten Konsum
Andrej Drygalla, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Alessandro Sardone, Christoph Schult, Birgit Schultz, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 4,
2023
Abstract
Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Die damit einhergehende Transformation der Wirtschaft hat weitreichende Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Finanzen. Alles in allem erfordert der Ausbau erneuerbarer Energien für die Klimaschutzziele jährliche Investitionen in der Größenordnung von 2,5% in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Mithilfe eines makroökonomischen Modells kann gezeigt werden, mit welchen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu rechnen ist, wenn die Klimaschutzziele eingehalten werden.
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Grüne Transformation
Grüne Transformation Forschung und Beratung für den Strukturwandel der deutschen Wirtschaft Dossier, Stand: 18.06.2024 Grüne Transformation Die grüne Transformation ist ein…
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
Nr. 6,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Endbericht zur Auftragserweiterung
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
Nr. 5,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das vorliegende Kurzgutachten befasst sich mit der Analyse des aktuellen Standes der Maßnahmen des StStG. Ausgangspunkt für die Analysen stellt eine Auswertung der aktuellen Literatur zum Strukturwandel in den deutschen Kohlerevieren dar. Dieser Literaturüberblick zeigt, dass die Förderregionen im Geltungsbereich des StStG sehr unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels aufweisen. Dennoch sollten die Maßnahmen in allen Regionen an den wichtigen Determinanten des Wirtschaftswachstums ansetzen, wobei sie auf die Gegebenheiten der Regionen abgestimmt sein sollten. Dabei sind vor allem Investitionen als zentraler Bestimmungsfaktor für die langfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzusehen. Diese setzen sich aus privaten Investitionen in Sachkapital, Ausgaben für Forschung und Entwicklung mit dem Ziel des technologischen Fortschritts, Ausgaben für Bildung zur Erhöhung des Humankapitals sowie Investitionen in den öffentlichen Kapitalstock, etwa die Verkehrsinfrastruktur, zusammen. Dabei werden langfristig Bildung und Forschung und Entwicklung als wichtigste Wachstumstreiber angesehen, an denen die Förderung des Strukturwandels entsprechend ansetzen sollte. Auch sollte das Augenmerk auf die Diffusion und den Transfer von Wissen und Technologien gerichtet sein. Kritische Anmerkungen weisen in die Richtung, dass vor allem Infrastrukturprojekte Unterstützung durch StStG-Mittel erhalten, die ohnehin durchgeführt worden wären und dass die Kommunen die StStG-Mittel als Erweiterung ihrer Haushaltsspielräume betrachten.
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Wirtschaftswachstum, Staatsfinanzen und Treibhausgas-Emissionen in der mittleren Frist
Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Alessandro Sardone, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 4,
2022
Abstract
Die mittelfristige Projektion der gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland beinhaltet, dass das Wirtschaftswachstum mit 1% pro Jahr in den kommenden sechs Jahren in etwa genauso hoch ausfällt wie in den vergangenen sechs Jahren. Der Staatshaushalt bleibt im Defizit, aber der Schuldenstand geht relativ zum Bruttoinlandsprodukt ab dem Jahr 2024 wieder zurück. Bei diesem Tempo der wirtschaftlichen Expansion werden die Emissionen mittelfristig zwar weiter zurückgehen, aber deutlich langsamer als nötig, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
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Projektion der wirtschaftlichen Entwicklung in den Bundesländern 2022 bis 2060
Oliver Holtemöller
IWH Technical Reports,
Nr. 1,
2022
Abstract
Die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den Bundesländern wird in den kommenden Jahren vor allem durch das langfristige Produktivitätswachstum und die Verschiebung der Altersstruktur gekennzeichnet sein. Der Altenquotient, der das zahlenmäßige Verhältnis von Personen über 64 Jahren zu den Personen zwischen 15 und 64 Jahren abbildet, wird gemäß Bevölkerungsvorausberechnungen der Statistischen Ämter von gut 30% auf über 50% bis zum Jahr 2060 ansteigen. Allerdings unterscheiden sich Ausgangslage bei der Produktivität und Altersstruktur in den Bundesländern teilweise erheblich, sodass sich auch das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in den kommenden Jahren regional unterschiedlich entwickeln wird.
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Kommentar: Der rosa Rentenelefant
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2021
Abstract
Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP ist in einigen Punkten überraschend konkret. Zwölf Euro Mindestlohn, keine Steuererhöhungen, die Schuldenbremse bleibt, ein Bürgergeld, Bürokratieabbau, eine Solardachpflicht. Abgesehen davon, dass unklar bleibt, wie ohne Steuererhöhungen und mit Schuldenbremse die Ausgaben finanziert werden sollen, ist das Papier allerdings in einem entscheidenden Punkt erstaunlich vage: Wie sollen die Renten vor dem Hintergrund des demographischen Wandels finanziert werden?
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