Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Is Subsidizing Companies in Difficulties an Optimal Policy? An Empirical Study on the Effectiveness of State Aid in the European Union
Nicole Nulsch
IWH Discussion Papers,
Nr. 9,
2014
Abstract
Even though state aid in order to rescue or restructure ailing companies is regularly granted by European governments, it is often controversially discussed. The aims for rescuing companies are manifold and vary from social, industrial and even political considerations. Well-known examples are Austrian Airlines (Austria) or MG Rover (Great Britain). Yet, this study aims to answer the question whether state aid is used effectively and whether the initial aim why aid has been paid has been reached, i.e. the survival of the company. By using data on rescued companies in the EU and applying a survival analysis, this paper investigates the survival rates of these companies up to 15 years after the aid has been paid. In addition, the results are compared to the survival rates of non-rescued companies which have also been in difficulties. The results suggest that despite the financial support, business failure is often only post-poned; best survival rates have firms with long-term restructuring, enterprises in Eastern Europe, smaller firms and mature companies. However, non-funded companies have an even higher ratio to go bankrupt.
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Musterknabe Osteuropa: Subventionskontrolle und staatliche Beihilfen
Jens Hölscher
Wirtschaftsdienst,
Nr. 5,
2014
Abstract
Am 1.5.2004 sind zehn neue Mitgliedstaaten, vor allem Transformationsländer, in die EU aufgenommen worden. Drei Jahre später, am 1.1.2007, kamen Bulgarien und Rumänien hinzu. Während deutsche Unternehmer zunächst die zusätzliche Konkurrenz fürchteten, bewerten sie die Auswirkungen der Osterweiterung inzwischen positiv. Die neuen Mitgliedstaaten haben von ihrem Beitritt grundsätzlich profitiert, sogar in Hinblick auf die Beihilferegelungen konnten sie den strengen Anforderungen der EU entsprechen. Allerdings haben sich flexible Wechselkurse in der Krise für die Länder außerhalb des Euroraums als Vorteil erwiesen. Zudem leiden Rumänien und Bulgarien unter der Instabilität ihrer politischen Systeme.
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Unabhängige Subventionskontrolle und staatliche Beihilfen in der erweiterten Europäischen Union
Jens Hölscher, Nicole Nulsch, Johannes Stephan
Unabhängige staatliche Organisationen in der Demokratie. Schriften des Vereins für Socialpolitik Bd. 337,
2013
Abstract
Die Kontrolle staatlicher Subventionen in Europa hat eine bewegte Geschichte: Bis in die 1970er haben viele europäische Staaten ausgiebig Subventionspolitik betrieben, die nach heutigen Regeln kaum möglich gewesen wären. Mit der Vertiefung des europäischen Binnenmarktes gegen Ende der 1980er und Anfang der 1990er wurden zunehmend europäische Normen für die staatliche Beihilfe-politik auf nationaler Ebene durchgesetzt. Diese Studie untersucht insbesondere die Auswirkungen der Ost-Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 auf die Unabhängigkeit der Europäischen Beihilfekontrolle. Hierfür werden neben quantitativen auch qualitative Analysen in Form von Case Studies genutzt. Die Ergebnisse zeigen, dass in den vergangenen Jahren ein einheitliches Level Playing Field zwischen den Mitgliedsstaaten entstanden ist. Auch der Status des EU Kommissars für Wettbewerb zeigt sich als stark und unabhängig und – bis auf wenige Ausnahmen - weitgehend frei von nationaler Einflussnahm.
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State Aid in the Enlarged European Union: Taking Stock
Jens Hölscher, Nicole Nulsch, Johannes Stephan
From Global Crisis to Economic Growth. Which Way to Take?, Vol. 1,
2012
Abstract
In the early phase of transition that started with the 1990s, Central and Eastern European Countries (CEECs) pursued economic restructuring that involved massive injections of state support. With reference to the history of state aids in centrally planned economies we display state aid practices of CEECs since full EU membership and analyse whether their industrial policies during and after transition challenged the European state aid legislation and whether these fit into the EUs strategy of ‘less but better targeted aid’. Therefore, qualitative analysis in case studies is used to supplement a quantitative description of state aid levels in East and West. Findings suggest that in recent years a level playing field across the EU has indeed emerged. In fact, the most pronounced differences in this respect are not observed between CEECs and the EU-15 but rather between Northern and Southern member states.
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Aktuelle Trends: Staatliche Beihilfen in den mittel- und osteuropäischen EU-Ländern fließen zunehmend in Forschung und Entwicklung
Nicole Nulsch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2011
Abstract
Jede Form finanzieller Unterstützung (Zuschuss, Darlehen, Garantie usw.), die aus staatlichen Budgets stammt, bezeichnet man als staatliche Beihilfe. In den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) waren Beihilfen ein wesentliches Instrument der Restrukturierung des Unternehmenssektors während der Transformation. Mit dem Beitritt der MOEL zur Europäischen Union (EU) am 01.05.2004 (Bulgarien und Rumänien am 01.01.2007) gerieten diese staatlichen Unterstützungen jedoch unter die kritische Beobachtung der Europäischen Kommission. Kurz vor dem EU-Beitritt waren sie auf ein Rekordniveau von 13,2 Mrd. Euro angestiegen – dies entspricht 2,0% der Wirtschaftsleistung (BIP). Nach dem EU-Beitritt der MOEL war eine rasche Annäherung der relativen Größen an den Durchschnitt der westlichen EU-Länder zu beobachten (2009: MOEL 0,9% des BIP, EU-15 0,6% des BIP). In absoluten Zahlen sank die Höhe der staatlichen Beihilfen in den MOEL ebenfalls – im Jahr 2009 flossen noch 4,7 Mrd. Euro.
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State Aid in the Enlarged European Union. An Overview
Jens Hölscher, Nicole Nulsch, Johannes Stephan
Abstract
In the early phase of transition that started with the 1990s, Central and Eastern European Countries pursued economic restructuring of the enterprise sector that involved massive injections of state support. Also foreign investment from the West and facilitation of the development of a market economy involved massive injections of state support. With their accession to the European Union (EU), levels and forms of state aid came under critical review by the European Commission. This inquiry investigates whether the integration of the new member states operates on a level playing field with respect to state aid. Quantitative and qualitative analysis is relied upon to answer this key, as well as other, related questions. Findings suggest that in recent years a level playing field across the EU has indeed emerged. State aid in the new EU member countries is rather handled more strictly than laxer compared to the ‘old’ EU countries.
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Merger Control and Competition Policy in Central East Europe in view
Johannes Stephan
ICFAI Journal of International Business Law,
2003
Abstract
Im Zuge der Beitrittsverfahren sind die EU Kandidatenländer gezwungen, das institutionelle Regelwerk der Union (den acquis communautaire) voll- ständig zu übernehmen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das in ausgereiften Marktwirtschaften gewachsen ist. Es stellt sich somit die Frage nach seiner Kompatibilität für die noch recht jungen Marktwirtschaften in Mittel- und Osteruropa mit ihrem deutlich niedrigeren Entwicklungsniveau. Potentielle Konfliktpunkte könnten insbesondere bei der Ausgestaltung und Durchsetzung der Wettbewerbspolitik erwartet werden: Viele (ehemalige) Staatsunternehmen im Restrukturierungsprozess sind bisher nicht wett- bewerbsfähig, staatliche Beihilfen und eine laxere Kontrolle von Marktmacht könnten Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen europäischen Markt hervorrufen. Tatsächlich zeigt sich aber, dass die Kandidatenländer nicht nur bereits das vollständige diesbezügliche Regelwerk implementiert haben, auch zeigt die Analyse der behandelten Fälle, dass die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik dort den strengen Vorgaben der EU entspricht: Der pragmatische Weg Ungarns greift lediglich dort in den Markt ein, wo regionale und soziale Ungleichgewichte zu korrigieren sind, Polen hält streng die vorgegebenen Regeln zur Verhinderung monopolistischer Marktmacht ein und hat fiskalische Kontrollmechanismen seiner staatlichen Beihilfepolitik installiert. Insgesamt scheinen die Kandidatenländer die Wettbewerbspolitik des europäischen Binnenmarktes also durchaus zu verkraften. Als problematisch erwies sich aber vor allem die Definition des relevanten Marktes für die besonders offenen Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa. Eine mögliche Handlungsempfehlung bestünde in einer weniger regelgebundenen Behandlung der Wettbewerbspolitik, die proaktiv Fall für Fall gesondert betrachtet. Dieses Argument wird insofern weiter unterstützt, als sich die institutionelle Kooperation zwischen der EU Kommission und den Kandidatenländern erst im Aufbau befindet, die neuen Mitglieder sich also am unteren Ende der institutionellen Lernkurve befinden.
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