26.09.2024 • 27/2024
Dienstleistungen stützen ostdeutsche Wirtschaft – Implikationen der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024 und von aktuellen Halbjahresdaten für die Länder
Im Jahr 2024 dürfte die ostdeutsche Wirtschaft um 0,2% wachsen, während sie in Deutschland insgesamt um 0,1% zurückgeht. Für das Jahr 2025 rechnet das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) für Ostdeutschland mit einem Zuwachs von 0,7%, für 2026 mit 1,2%. Die ostdeutsche Arbeitslosenquote dürfte laut IWH-Prognose in den Jahren 2024 und 2025 bei jeweils 7,5% und im Jahr 2026 bei 7,2% liegen.
Oliver Holtemöller
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Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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27.03.2024 • 11/2024
Vorsprung des Wachstumstempos in Ostdeutschland gegenüber dem im Westen geht zurück – Implikationen der Gemeinschaftsdiagnose vom Frühjahr 2024 für die ostdeutsche Wirtschaft
Im Jahr 2023 dürfte die Wirtschaft in Ostdeutschland mit 0,5% expandiert haben, während sie in Deutschland insgesamt um 0,3% geschrumpft ist. Für das Jahr 2024 rechnet das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) für Ostdeutschland mit einem Zuwachs von wiederum 0,5%, für 2025 mit 1,5%. Die Arbeitslosenquote dürfte im Jahr 2024 laut IWH-Prognose 7,3% und im Jahr darauf 7,1% betragen.
Oliver Holtemöller
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12.03.2024 • 8/2024
Risiko im Bankensektor: Vier von zehn Top-Aufsehern stammen aus Finanzindustrie
Europas Banken erzielen Überrenditen am Aktienmarkt, wenn ihre Beschäftigten in den Vorstand der Finanzaufsichtsbehörde wechseln. Das kommt häufiger vor als bekannt, zeigt eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Der Befund deutet auf ein Risiko für die Finanzstabilität hin. Die Politik sollte die Aufsicht verbessern.
Michael Koetter
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19.12.2023 • 31/2023
IWH-Tarif-Check: Keine realen Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
„Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreisinflation nur knapp ausgleichen.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
Oliver Holtemöller
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Medienecho
Medienecho November 2024 IWH: Manchmal wäre der Schlussstrich die angemessenere Lösung in: TextilWirtschaft, 21.11.2024 IWH: Existenzgefahr Nun droht eine Pleitewelle in: DVZ…
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IWH-Insolvenztrend: Höchster Oktoberwert seit 20 Jahren Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert das IWH jeden Monat ein Lagebild vom bundesweiten Insolvenzgeschehen.…
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28.09.2023 • 25/2023
Der Abschwung fällt im Jahr 2023 in Ostdeutschland milder aus als in Deutschland insgesamt – Implikationen der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2023 und von aktuellen Halbjahresdaten für die Länder
Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit über einem Jahr im Abschwung. In Ostdeutschland war die Konjunktur in den vergangenen vier Quartalen allerdings etwas kräftiger: Laut Prognose des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) dürfte das ostdeutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 um 0,5% zulegen, während die Produktion in Deutschland insgesamt um 0,6% sinkt. Im nächsten Jahr werden in Ost und West Expansionsraten von 1,3% erwartet, und für 2025 wird prognostiziert, dass das ostdeutsche Bruttoinlandsprodukt mit 1,2% etwas langsamer zulegt als in Deutschland insgesamt (1,5%).
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Ostdeutschland
Die garstige Lücke Warum Ostdeutschland auch 30 Jahre nach der Vereinigung um 20% ärmer ist als der Westen Dossier Auf den Punkt Der wirtschaftliche Aufholprozess Ostdeutschlands…
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Lohn- und Beschäftigungseffekte von Insolvenzen
Lohn- und Beschäftigungseffekte von Insolvenzen Obwohl die Folgen von Insolvenzen für betroffene Arbeitnehmer immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten sind (z. B. infolge der…
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