“Absurdes Ergebnis“ oder wissenschaftlich fundiert? Die Wahl der Konsolidierungsländer
Im Sommer 2009 wurde von Bundestag und Bundesrat die Einführung der Schuldenbremse beschlossen. Im Rahmen der damit verbundenen Regelungen wurde zudem entschieden, den fünf am höchsten verschuldeten Bundesländern im Zeitraum von 2011 bis 2019 so genannte Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer strukturellen Verschuldung zu gewähren. Fragen nach der Auswahl der ‚Konsolidierungsländer‘, den verwendeten finanzwissenschaftlichen Indikatoren und deren Realitätsnähe hinsichtlich der tatsächlichen finanziellen Situation der Länderhaushalte blieben bisher allerdings unbeantwortet. Der vorliegende Beitrag setzt an diesem Punkt an und zeigt, dass die Wahl der ‚Konsolidierungsländer‘ ein politischer Kompromiss zwischen Bund und Ländern war, der zum Teil finanzwissenschaftlich gestützt werden kann. Der Vergleich einzelner finanzstatistischer Kennzahlen deutet zusätzlich darauf hin, dass die finanzpolitischen Handlungsspielräume der Länder jedoch nicht allein von der Höhe des Schuldenstandes und den daraus resultierenden Zinsverpflichtungen sondern auch von der Wirtschaftsleistung eines Landes abhängen. Die Konsolidierungshilfen sind somit eine Hilfe zum Abbau der bestehenden strukturellen Schulden, aber keine Garantie dafür, dass die Länder über das Jahr 2019 hinaus die engen Grenzen der bundesdeutschen Schuldenbremse einhalten werden können.