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Die „gerechte“ Strafe im Kartellverfahren

Im Zuge der 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Kartellverbot drastisch erhöht. Damit soll in erster Linie einer verminderten Kontrolldichte Rechnung getragen werden. Die Höhe der Geldbuße kann nunmehr bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres betragen. Jedoch bedeutet dies für einige Unternehmen das wirtschaftliche Aus, da mit der Geldbuße ihr gesamtes Eigenkapital abgeschöpft würde. Dies ist aber wettbewerbspolitisch nicht erwünscht. Aber ein Kartellvergehen ist auch kein Kavaliersdelikt und muß entsprechend bestraft werden. Schließlich würden sonst falsche Anreize gesetzt werden, und Unternehmen würden vermehrt illegale Kartelle bilden. Die Behörden stehen somit vor dem Dilemma eine gerechte Strafe zu finden.

24. August 2005

Authors Ulrich Blum Nicole Steinat Michael A. Veltins

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Aktuelle Trends: Ostdeutsche Industrie zog 2003 bei Rendite an Westdeutschland vorbei

Hans-Ulrich Brautzsch

in: Wirtschaft im Wandel, No. 8, 2005

Abstract

Eine im Auftrag des IWH regelmäßig durchgeführte Sonderauswertung der Kostenstrukturen, die jährlich vom Statistischen Bundesamt bei einer repräsentativen Stichprobe von west- und ostdeutschen Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten erhoben werden, ergab: In den ostdeutschen Unternehmen betrug im Jahr 2003 – aktuellere Daten liegen nicht vor – die Rendite im Durchschnitt 2,8%, im Westen lag sie bei 2,2%. Damit zog das Verarbeitende Gewerbe Ostdeutschlands bei der Rendite an der westdeutschen Branche vorbei, nachdem im Jahr zuvor Gleichstand erreicht war.

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Editorial

Ulrich Blum

in: Wirtschaft im Wandel, No. 8, 2005

Abstract

Voraussichtlich stimmt am 18. September der deutsche Souverän über die Zusammensetzung des Parlaments und damit auch über die nächste Regierung unseres Landes ab. Im heraufziehenden (Vor-) Wahlkampf fehlen konkrete Antworten auf zentrale wirtschaftspolitische Fragen: Wie soll das Sozialsystem künftig gestaltet und finanziert werden? Welches Steuersystem macht Deutschland im globalen Kontext wettbewerbsfähig? Wie sind die Aufgaben zwischen den drei staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – so zu verteilen, daß verantwortliche Wirtschaftspolitik möglich wird und die neuen Länder nicht langfristig zu Kostgängern des Gesamtstaats werden? Wie können Freiräume für private Initiative verbreitert werden? Wie ist das Bildungssystems als anerkannter Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung zu gestalten. Gemeinplätze herrschen vor! Das ist vor allem für Ostdeutschland, dem das besondere wirtschaftspolitische Augenmerk des IWH als unparteiischem Wirtschaftsforschungsinstitut gilt, bedrohlich.

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IWH-Industrieumfrage im Juli 2005: Ostdeutsche Industrie erwartet Belebung der Geschäfte

Sophie Wörsdorfer

in: Wirtschaft im Wandel, No. 8, 2005

Abstract

Die IWH-Umfrage unter rund 300 Unternehmen des ostdeutschen Verarbeitenden Gewerbes zeigt im Juli eine leichte Erwärmung des Geschäftsklimas an. Die teilnehmenden Firmen bewerten sowohl die aktuellen als auch die zukünftigen Geschäfte positiver als noch im Mai dieses Jahres. Der Saldo der Geschäftslage legte geringfügig um zwei Punkte zu und entspricht mit nun 38 Saldenpunkten dem Stand vor Jahresfrist. Im Vergleich zum Juli 2004 hat sich allerdings die Häufigkeitsverteilung der positiven Antwortkategorien verschoben: gegenüber einem Anteil von 21% der Befragten sind es nun 26% der Firmen, die ihre Lage als „gut“ einstufen, gleichzeitig bezeichnen 43% statt vormals 48% der Unternehmen die aktuellen Geschäfte als „eher gut“.

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System economic theses and economic policy means to promote economic growth in central and east Germany

Ulrich Blum

in: Wirtschaft im Wandel, No. 8, 2005

Abstract

Der wirtschaftliche Aufschwung der neuen Bundesländer stagniert seit gut acht Jahren, obwohl jährlich etwa 80 Mrd. Euro an Transfers in die neuen Länder fließen. Die unbefriedigende Entwicklung dort, aber inzwischen auch in einigen westdeutschen Regionen, stellt zunehmend eine Bedrohung für den gesamtdeutschen wirtschaftlichen Wohlstand und die Leistungsfähigkeit des Landes dar. Aber die Wachstumsdefizite Deutschlands finden ihre Ursache nicht nur im Osten: Sie sind weitgehend dem im Sinne des globalen Wettbewerbs fehlangepaßten deutschen Ordnungsrahmen geschuldet. Alle drei föderalen Ebenen sollten sich gefordert fühlen, dieser Entwicklung mit Kreativität entgegenzutreten, eine jede auf ihren spezifischen, durch Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip gegebenen Feldern, weil Ursachen und Folgen ineinander verfließen...

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Ostdeutsche Exportindustrie: kleiner Kern – dynamische Peripherie

Brigitte Loose Udo Ludwig

in: Wirtschaft im Wandel, No. 8, 2005

Abstract

Die Industrie Ostdeutschlands richtet sich seit Mitte der neunziger Jahre verstärkt auf die Auslandsmärkte aus. Diese Expansion erhält, wie eine Kohortenanalyse für den Zeitraum 1995 bis 2001 zeigt, einen kräftigen Impuls von der Erweiterung des Betriebskreises der Exporteure. Der Kernbereich an Exportbetriebe aus dem Jahr 1995 ist in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre fast um die Hälfte abgeschmolzen und wird Jahr für Jahr von einer großen Peripherie an Neuexporteuren umgeben. Trotzdem trägt er aufgrund der Größenverhältnisse entscheidend zum Auslandsumsatz insgesamt bei. Im Unterschied dazu hat sich im bevölkerungsreichsten westdeutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen, das nach Einwohnerzahl und Wirtschaftsstruktur große Ähnlichkeiten mit Ostdeutschland vor der Vereinigung aufwies, der Bestand an Exporteuren wenig erhöht und nur geringfügig erneuert. Die alten und vergleichsweise großen Exportbetriebe dominieren das Geschehen noch viel stärker als im Osten. Trotz der mit der Erneuerung des Exporteurbestandes verbundenen hohen Dynamik des Auslandsumsatzes bleibt die Exportquote der ostdeutschen Industrie immer noch deutlich hinter der Nordrhein-Westfalens zurück. Der Betriebskreis verbreitert sich jedoch. Chancen für eine weitere dynamische Entwicklung ergeben sich auch aus der Tatsache, daß die Betriebe mit Erzeugnissen aus der Gruppe hochwertiger und Spitzentechnik insbesondere in den Zugangskohorten vergleichsweise große Bedeutung erlangt haben.

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Wie hoch ist der wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Kartellrechts?

Ulrich Blum Nicole Steinat Michael A. Veltins

in: Wirtschaft im Wandel, No. 8, 2005

Abstract

Die durch einen Kartellrechtsverstoß erzielten Gewinne, sollen den Tätern nicht erhalten bleiben. Daher besteht für die Kartellbehörde die Möglichkeit, die Vermögensvorteile, welche durch das Kartell erzielt wurden, abzuschöpfen. Jedoch erweist dich die Frage der Berechnung dieser Größe als schwieriges Unterfangen, zumal aus einem juristisch identifizierten Kartell nicht zwingend auf ein wirtschaftlich funktionierendes Kartell geschlossen werden kann. Umgekehrt existiert eine Vielzahl von impliziten Kartellen, die ohne formale Festlegungen auskommen können. Da die Bußgelder für Kartellvergehen mittlerweile beachtliche Summen erreichen und somit durchaus die Existenz der Unternehmen gefährden können, muß die Wirksamkeit eines Kartells und damit die Höhe der Vermögensvorteile präzise nachgewiesen werden. Hierfür werden verschiedene ökonomische Methoden vorgestellt und kritisch hinterfragt.

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