East German demographic development and the Financial Equalization Scheme
Die ostdeutschen Länder und Gemeinden sind aufgrund ihrer geringen Steuer- und Finanzkraft in erheblichem Maße von finanziellen Leistungen des Bundes und der westdeutschen Länder abhängig. Vielfach wird erwartet, dass diese Transferabhängigkeit in den kommenden Jahren abnehmen wird. Da insbesondere die Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der Umsatzsteuerverteilung und der Fehlbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) von der weiteren Entwicklung der Wirtschaftsleistung in den neuen Ländern abhängen, wird es hierzu aber nur kommen, wenn der Wachstumsprozess in Ostdeutschland in den nächsten Jahren erheblich an Dynamik zulegt. Im vorliegenden Beitrag wird ausgehend von einer Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 2020 gezeigt, dass die Chancen für eine bedeutsame Verringerung der Zahlungen an die neuen Länder nicht besonders hoch einzuschätzen sind. Unter den hier getroffenen Annahmen zur Entwicklung von Produktivität und Erwerbsquote wird der Umfang des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der damit verbundenen Ausgleichssysteme) im Untersuchungszeitraum sogar noch leicht zunehmen. Grund hierfür ist, dass die finanziellen Ausgleichssysteme eine weitgehende Nivellierung von Finanzkraftunterschieden zwischen den Ländern vorsehen und die Höhe der Zahlungen deswegen primär vom gesamtdeutschen Wirtschaftswachstum abhängen. Dennoch wird sich die Finanzlage der ostdeutschen Länder und Gemeinden von einem derzeit noch recht komfortablen Niveau deutlich verschlechtern, da gleichzeitig in diesem Zeitraum die Zuweisungen im Rahmen des Solidarpaktes II vollständig abgeschmolzen werden. Hieraus erwächst die Notwendigkeit, neben einer Anpassung der Ausgaben auch die eigenen Bemühungen zur Stärkung der Wachstumskräfte in Ostdeutschland zu erhöhen.