Editorial
Laien ist die Ratio wirtschaftspolitischer Maßnahmen zur Eindämmung der Finanzkrise oft nur schwer zu vermitteln. Ein Beispiel dafür sind die Mitte Mai von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für das geplante Konsolidierungs- oder „Bad“-Bank-Modell. Kaum geringere Verständnisschwierigkeiten haben damit freilich auch geschulte Ökonomen. Welches Problem angegangen werden soll, ist immerhin klar: Die Finanzmarktkrise droht nach wie vor, die Kreditversorgung der Wirtschaft zu drosseln. Denn die Banken müssen damit rechnen, weiterhin in erheblichem Umfang Abschreibungen auf ihr Portfolio aus strukturierten Wertpapieren vornehmen zu müssen. Das zur Absicherung dieser Risiken zu hinterlegende Eigenkapital steht den Banken dann nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung. Die Eckpunkte des Bad-Bank-Modells sehen nun vor, dass den Finanzinstituten die Möglichkeit gegeben wird, die Problem-Papiere aus ihren Bankbilanzen in institutsspezifische Zweckgesellschaften (bad banks) auszulagern. Im Gegenzug erhalten sie von den Zweckgesellschaften herausgegebene Schuldverschreibungen. Durch die staatliche Garantie dieser Titel erledigt sich der Abschreibungsbedarf.