Editorial
Brauchen wir noch einen Ostbeauftragten der Bundesregierung? Ganz offensichtlich nicht, denn faktisch hat sich der Bund aus dem Aufbau Ost weitgehend zurückgezogen. Eher schleichend hat in der Politik der Bundesregierung ein Paradigmenwechsel stattgefunden, der die inhaltliche Verantwortung für die Aufbauprozesse in Ostdeutschland weitgehend den Ländern und den Regionen selbst übertragen hat. Dies zeigt sich beispielsweise am Solidarpakt II, bei dem dieses Prinzip am stringentesten verwirklicht ist: Der Bund stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, erwartet auch eine „aufbaugerechte Verwendung“, überlässt den Einsatz dieser Gelder dann aber den Ländern und verzichtet auf alle Sanktionsmöglichkeiten bei nicht zweckgerichtetem Einsatz. Ähnliches vollzieht sich derzeit auch bei der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung, bei der die Bundesregierung eine stärkere Konzentration der Fördermittel anstrebt, die Ausführung dieses reformierten Konzepts aber den Ländern überlassen und auch hier auf weitere Kontrollmechanismen verzichten will.