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For a Sustainable Contribution Rate of the Statutory Unemployment Insurance

Angesichts der aktuellen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) plant die Bundesregierung eine neue Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 4,2% auf 3,3% des Bruttolohns. Diskutiert wird auch ein noch weitergehender Schritt. Allerdings sind kurzfristig entstehende Budgetüberschüsse der BA kein hinreichender Grund für eine Beitragssenkung. Vielmehr würde durch eine stärkere Beitragssenkung im jetzigen Aufschwung die Gefahr einer neuen Beitragserhöhung in der nächsten Krise entstehen. Die Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust ab und stabilisiert so in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs die Kaufkraft. Um diesen konjunkturell antizyklischen Effekt zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu verbessern, ist ein zyklusübergreifend stabiler Beitragssatz anzustreben. Die Kombination aus zyklisch schwankenden Ausgaben und konstantem Beitragssatz führt dazu, daß die Arbeitslosenversicherung im Aufschwung Überschüsse erzielt, die sie zur Finanzierung von Defiziten im Abschwung benötigt und die deshalb weder durch Beitragssenkungen noch Ausgabensteigerungen zunichte gemacht werden dürfen. Zu fragen wäre allerdings, ob z. B. durch die zurückhaltende Lohnpolitik oder die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zyklusübergreifend gesunken und dadurch eine Beitragssenkung zu rechtfertigen ist. Dies ist derzeit noch schwer zu beurteilen und in der arbeitsmarktpolitischen Debatte umstritten. Deshalb sollte eine stärkere Beitragssenkung erst vorgenommen werden, wenn sich im nächsten konjunkturellen Abschwung zeigt, daß diese nachhaltig finanzierbar ist. Eine Beitragssenkung zu dem Zweck, versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen, ist grundsätzlich erstrebenswert, müßte aber zur Gegenfinanzierung mit einer entsprechenden Steuererhöhung kombiniert werden. Aufgrund dieser Überlegungen ist eine Beitragssenkung unter einen Satz von etwa 3,9% derzeit als problematisch einzustufen.

21. November 2007

Authors Ingmar Kumpmann

Also in this issue

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Aktuelle Trends: IWH-Konjunkturbarometer Ostdeutschland: Wachstumsvorsprung schmilzt

Udo Ludwig

in: Wirtschaft im Wandel, No. 11, 2007

Abstract

Die amtliche Statistik hat für die erste Hälfte dieses Jahres einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in den Neuen Bundesländern um 3,2% gegenüber dem Vorjahreszeitraum gemeldet. Dies bedeutet einen Wachstumsvorsprung gegenüber den Alten Bundesländern von 0,3 Prozentpunkten. In den Monaten Juli bis September ist die wirtschaftliche Dynamik in Ostdeutschland gegenüber Westdeutschland jedoch zurückgefallen. Die industrielle Produktion hat an Schwungkraft verloren und die Bauaktivitäten sind sogar gesunken. Zuwächse erzielten nur die Produzenten von Vorleistungsgütern sowie die Hersteller von Investitions- und Gebrauchsgütern.

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Arbeitsmarktbilanz Ostdeutschland: Besserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt setzt sich fort

Hans-Ulrich Brautzsch

in: Wirtschaft im Wandel, No. 11, 2007

Abstract

Im Verlauf des Jahres 2007 hat sich die Situation auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt weiter gebessert. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um ca. 100 000 (1,8%) gegenüber dem Vorjahr zu. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg mit 105 000 besonders kräftig. Die registrierte Arbeitslosigkeit ging um etwa 150 000 Personen zurück. Dies ist zum einen auf die Besserung der Beschäftigungssituation zurückzuführen. Zum anderen nahm – wie in den vergangenen Jahren – das Arbeitsangebot ab. Die Unterbeschäftigungsquote ist aber nach wie vor etwa doppelt so hoch wie in Westdeutschland. Im Jahr 2008 wird sich die Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt infolge des – wenn auch etwas schwächeren – Produktionswachstums weiter bessern.

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Editorial

Martin T. W. Rosenfeld

in: Wirtschaft im Wandel, No. 11, 2007

Abstract

Natürlich müssen Kommunalpolitiker dafür sorgen, daß sich ihre Stadt gegenüber anderen Kommunen im Wettbewerb um Ansiedlungen von Firmen und Einwohnern behaupten kann. Hierzu gehört auch, die städtische Verwaltung so effizient wie möglich zu gestalten und alle Einsparpotentiale zu nutzen, um kommunale Infrastrukturleistungen in bewährter Qualität zu möglichst niedrigen Kosten anbieten zu können. Insoweit sind Städte und Unternehmen vor vergleichbare Aufgaben gestellt.

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IWH-Bauumfrage im Oktober 2007: Aktuelle Lage verbessert, Aussichten unverändert

Brigitte Loose

in: Wirtschaft im Wandel, No. 11, 2007

Abstract

Nach Auslaufen der Sondereffekte stellt sich die Geschäftslage im Baugewerbe laut Umfrage des IWH unter 300 ostdeutschen Unternehmen im Oktober wieder etwas günstiger dar als zuvor. Bemerkenswert ist, daß derzeitig knapp drei Viertel der Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als „gut“ oder „eher gut“ bezeichnen. In Bezug auf die Geschäftsentwicklung bis zum Frühjahr nächsten Jahres ist die Mehrzahl der Unternehmen aber wieder skeptisch. Insbesondere die Unternehmen des Bauhauptgewerbes äußerten mehrheitlich die Befürchtung, daß die Baugeschäfte im Winterhalbjahr wieder „schlecht“ oder „eher schlecht“ ausfallen.

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Paradigm Shift in European Competition Law

Nicole Steinat

in: Wirtschaft im Wandel, No. 11, 2007

Abstract

Seit einigen Jahren hat sich im europäischen Wettbewerbsrecht ein Paradigmenwechsel vollzogen, der wesentlich durch die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflußt wurde. Während bislang vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht Einfluß auf die Entwicklungen in Europa hatte, tritt nunmehr das amerikanische System an diese Stelle. So wird das Verhalten von Unternehmen stärker an ökonomischen Merkmalen und weniger an formaljuristischen Kriterien ausgerichtet. Diese Einbindung eines „more economic approach“ zeigt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in Rechtsanwendung und Rechtsprechung. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Reformen auf der Gesetzgebungsseite sowie deren Auswirkungen in Bezug auf zweiseitig wettbewerbsbeschränkende Handlungen, also Kartelle. So ist beispielsweise die Kronzeugenregelung zu einem der wichtigsten Instrumente der europäischen Wettbewerbspolitik geworden. Doch auch die im vergangenen Jahr grundlegend reformierte Berechnungsmethode für Geldbußen wird die Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher ausschöpfen. Dennoch unterscheiden sich das amerikanische und das europäische Wettbewerbsrecht noch in wesentlichen Punkten. So existiert auf europäischer Ebene noch nicht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Kartellen und somit zur Verhängung von Gefängnisstrafen. Einzelne europäische Staaten, beispielsweise Großbritannien, sind diesen Weg aber bereits gegangen.

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Reform of Local Municipal Structures: Centralization not only Implicates Advantages

Peter Haug Claus Michelsen

in: Wirtschaft im Wandel, No. 11, 2007

Abstract

Im Zusammenhang mit der Positionierung von Städten und Gemeinden im Standortwettbewerb stellt sich die Frage, ob die existierenden kommunalen Verwaltungsstrukturen den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden. Können etwa von den jüngst vom Land Sachsen-Anhalt eingeleiteten Gemeindegebietsreformen – mit dem Ziel einer stärker zentralisierten Verwaltungsstruktur – eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz der kommunalen Leistungserstellung erwartet werden? Die Theorie des fiskalischen Föderalismus und die neue Institutionenökonomik lassen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Vorteilhaftigkeit zentralisierter Gemeindestrukturen zu. Die hier präsentierten Ergebnisse einer Querschnittsanalyse (Mittelwertvergleich, Regressionsanalyse) der Ausgaben und des Personalbestands für verschiedene Aufgabenbereiche aller kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt bestätigen dies: Signifikante Kostenvorteile der Einheitsgemeinden gegenüber den Verwaltungsgemeinschaften, d. h. von zentralisierten im Vergleich zu eher dezentral organisierten Verwaltungsformen, konnten nicht belegt werden. Mit Ausnahme des eher trivialen der höheren Ausgaben für Gemeinderäte und Bürgermeister in Verwaltungsgemeinschaften sind die festgestellten Kostenunterschiede in nicht unerheblichem Maß auf Unterschiede in der Siedlungsstruktur und weniger auf die Verwaltungsform zurückzuführen. Selbst bei einer Beschränkung auf die reinen Bereitstellungskosten kommunaler Leistungen kann daher eine radikale Konzentration der sachsen-anhaltischen Gemeinden nicht befürwortet werden. Dies gilt umso mehr, wenn außerdem noch die nur schwer quantifizierbaren und mit dem Zentralisierungsgrad der kommunalen Ebene zunehmenden „Frustrationskosten“ sowie die Sanktions- und Kontrollkosten der Bürger berücksichtigt würden.

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