Growth oriented reorientation of the „Solidarpakt II”
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.