Contents
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Methodik, Annahmen, DatenPage 2
Projektion der Versorgungsempfänger und VersorgungsausgabenPage 3
Konsequenzen für den StaatshaushaltPage 4
Endnoten All on one pageKonsequenzen für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
Auf den ersten Blick erweckt der kräftige Anstieg der Versorgungsausgaben insbesondere bei den Gemeinden den Eindruck, dass deren Finanzen dadurch langfristig erheblich unter Druck geraten werden. Entscheidend ist jedoch, wie sich die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in Relation zu den laufenden Steuereinnahmen, aus denen die Versorgungsausgaben größtenteils finanziert werden, entwickeln. Dies kommt in der Versorgungs-Steuerquote zum Ausdruck, die den Anteil des Steueraufkommens, der für die Finanzierung der Beamtenversorgung erforderlich ist, wiedergibt. Für die Projektion des Steueraufkommens wird unterstellt, dass die Steuerquote, also die Steuereinnahmen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt, über die Zeit konstant bleibt, die Steuereinnahmen also proportional zum Bruttoinlandsprodukt steigen.8
Abbildung 3 zeigt die Versorgungs-Steuerquoten für die verschiedenen Gebietskörperschaften aus den Szenarien mit mittlerer Fertilität. Derzeit sind die Versorgungs-Steuerquoten bei Bund und Gemeinden deutlich niedriger als bei den Ländern. Im Projektionszeitraum gehen die Versorgungs-Steuerquoten der Gebietskörperschaften bis Ende der 2050er Jahre zunächst zurück.9 Danach nimmt die Versorgungs-Steuerquote bei allen Gebietskörperschaften wieder zu. Während der Anstieg beim Bund sehr gering ist und die Versorgungs-Steuerquote im Jahr 2080 deutlich unter dem Wert aus dem Jahr 2019 liegt, erreicht sie bei den Ländern ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2019. Lediglich bei den Gemeinden steigt die Versorgungs-Steuerquote langfristig über das heutige Niveau an.
Fazit
Trotz einer deutlichen Zunahme der Versorgungsausgaben bleiben die Versorgungs-Steuerquoten der Gebietskörperschaften bis zum Jahr 2080 relativ stabil. Der demographische Wandel, der in den kommenden Jahren bevorsteht, schlägt sich aufgrund eher rückläufiger Verbeamtungen in den vergangenen Jahren und des für die Zukunft unterstellten konstanten Verhältnisses aktiv Bediensteter zur Gesamtbevölkerung in den Versorgungs-Steuerquoten der Gebietskörperschaften kaum nieder.
Somit ist die trendmäßige Entwicklung der Versorgungsempfänger nicht vergleichbar mit den Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Gesamtbevölkerung nimmt die Zahl der über 66-Jährigen – gemäß den Bevölkerungsvorausberechnungen – bis Ende der 2030er Jahre deutlich zu und verharrt dann auf hohem Niveau. Da gleichzeitig die Bevölkerung in jüngeren Alterskohorten deutlich zurückgeht, werden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Relation zu den Einnahmen des Staates – sofern die Abgabenbelastung nicht steigt – einen deutlich steigenden Trend aufweisen.10
Folglich steht die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demographischen Wandels, ebenso wie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, vor deutlich größeren Herausforderungen als die Gebietskörperschaften infolge der Pensionslasten.