Contents
Page 1
Methodik, Annahmen, Daten
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Projektion der Versorgungsempfänger und Versorgungsausgaben
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Konsequenzen für den Staatshaushalt
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Endnoten All on one page

Projektion der Versorgungsempfänger

Im Folgenden wird die Zahl der Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2080 für drei verschiedene Fertilitätsvarianten ermittelt. Aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs geht – selbst in der optimistischen Fertilitätsvariante – annahmegemäß auch die Zahl der Beamten und Richter bis zum Jahr 2045 zurück. Während im Szenario hoher Geburtenzahlen im Jahr 2080 die Zahl der aktiv Bediensteten wieder das Niveau des Jahres 2019 erreicht, würde im pessimistischen Szenario niedriger Geburtenraten die Zahl der aktiv Bediensteten in Deutschland bis zum Jahr 2080 um 40% zurückgehen.4

Beim Bund wird die Zahl der Versorgungsempfänger in den kommenden Jahrzehnten deutlich zurückgehen, weil in den zurückliegenden Jahrzehnten, auch infolge der Privatisierung der ehemaligen Bundespost und der Bundesbahn in den 1990er Jahren, die Zahl der aktiv Bediensteten deutlich zurückgegangen ist. Dagegen wird für die Länder ab dem Jahr 2058 ein spürbarer Wiederanstieg der Zahl der Versorgungsempfänger geschätzt. Dies liegt zum einen daran, dass bei den Ländern die Zahl der aktiv Bediensteten nur bis zum Jahr 2008 rückläufig war, und zwar in deutlich geringerem Maße als beim Bund. In den Folgejahren ist die Zahl der Beamten und Richter im Landesdienst dagegen wieder gestiegen. Ähnlich wie bei den Ländern ist auch bei den Gemeinden ab dem Jahr 2058 wieder ein Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger zu erwarten (vgl. Abbildung 1).

Projektion der Versorgungsausgaben

Die Grundlage für die Fortschreibung der Versorgungsbezüge bilden die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge für das Ruhegehalt und das Witwen- und Witwergeld am 1. Januar 2018.5 Mit Blick auf die Versorgungsbezüge werden zwei Szenarien zu deren jährlicher Anpassung berücksichtigt: In einem Szenario (S1) wird unterstellt, dass die Versorgungsbezüge im Rahmen der Zuwachsrate des nominalen Bruttoinlandsprodukts angepasst werden, die sich aus einer Schätzung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials ergibt. In einem zweiten Szenario (S2) werden die Versorgungsbezüge jährlich mit der Zuwachsrate des nominalen Bruttoinlandsprodukts je Erwerbstätigen fortgeschrieben. Da die Zahl der Erwerbstätigen langsamer zunimmt als das Produktionspotenzial, steigen die Versorgungsbezüge in S2 mit durchschnittlich 3% stärker als in S1, in dem der jahresdurchschnittliche Zuwachs bei 2,6% liegt.

Die aus der Bezügeanpassung und der Zahl der Versorgungsempfänger resultierenden Versorgungsausgaben der Gebietskörperschaften sind in Abbildung 2 dargestellt. Die Versorgungsausgaben fallen erwartungsgemäß in sämtlichen Gebietskörperschaften im Szenario mit hohen Geburtenraten höher aus als in den Szenarien mit mittleren und niedrigen Geburtenraten, weil die Zahl der Beamten annahmegemäß an die Einwohnerzahl gekoppelt ist. Darüber hinaus zeigt sich, dass bei einer Bezügeanpassung gemäß der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts je Erwerbstätigen die Versorgungsausgaben stärker zunehmen als bei einer Kopplung der Bezügeanpassung an die Zuwachsraten des nominalen Bruttoinlandsprodukts.

Beim Bund sind die Versorgungsausgaben6 im Jahr 2058 sogar niedriger als im Jahr 2019. Im Jahr 2080 liegen sie dann – je nach Szenario – um 20% bis 100% über dem heutigen Niveau. Bei den Ländern fällt der Zuwachs der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2080 deutlich höher aus. Im optimistischen Bevölkerungsszenario (hohe Geburtenrate) und einer jährlichen Anpassung der Bezüge um die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts je Erwerbstätigen wären die Versorgungsausgaben im Jahr 2080 mehr als fünfmal höher als im Jahr 2019.7 Den stärksten Zuwachs bei den Versorgungsausgaben verzeichnen die Gemeinden, deren Ausgaben für die Beamten-
versorgung sich, je nach Szenario, verfünf- bis verachtfachen.

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Konsequenzen für den Staatshaushalt

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