Reform der Kfz-Steuer ja – aber nicht aus konjunkturellen Gründen – ein Kommentar
Es wird schon lange gefordert, dass die Ertragshoheit der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übergehen sollte. Der Charme einer solchen Neugliederung läge darin, dass beide Steuerarten, die an das Führen eines Kraftfahrzeugs anknüpfen, die Kfz-Steuer und die Energiesteuer auf die Träger Benzin und Diesel, zusammengefasst würden. So könnte eine Steuer aus einem Guss erhoben werden und das Steuersystem würde vereinfacht. Dies wäre umso vorteilhafter, wenn bedacht wird, dass die klimapolitische Diskussion den Schadstoffausstoß immer stärker in den Vordergrund stellt und internationale Verpflichtungen zur Schadstoffreduzierung eingegangen worden sind. Es liegt auf der Hand, darüber nachzudenken, wie steuerliche Instrumente diesen Zielen dienen können. Um solche Ziele möglichst effizient zu erreichen, sollte das Instrument dann am Schadstoffausstoß anknüpfen.