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Institutioneller Rahmen
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Datenverfügbarkeit
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Alternative Politikmaßnahmen und langfristige Überlegungen
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Endnoten All on one page

Datenverfügbarkeit

Der empirischen Analyse liegt ein Datensatz aus dem Bundesarchiv zugrunde, der alle Dokumente enthält, die von der THA erstellt wurden. Insgesamt liegen für über 18 000 Privatisierungsverträge Arbeitsplatzverpflichtungen vor, die etwa 900 000 Arbeitnehmer in Ostdeutschland umfassen. Die durchschnittliche Dauer, in der die Zusagen eingehalten werden mussten, umfasste rund 3,3 Jahre. Diese Verträge würden insbesondere zwischen den Jahren 1991 bis 1993 geschlossen. Die Daten enthalten weiterhin detaillierte Informationen zu allen Beschäftigungszielen und -fristen. Alle geschlossenen Verträge wurden einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen, die von Vertragsmanagern der THA durchgeführt wurden.

Arbeitsplatzzusagen und Unternehmensentwicklung

Abbildung 1 zeigt das Beschäftigungswachstum nach dem Verhältnis der vereinbarten Zielgröße zur Anfangsgröße der Unternehmen. Unternehmen unter dem Wert von 1 sind vertraglich verpflichtet zu wachsen, während Unternehmen über dem Wert von 1 zu Beginn der Vertragslaufzeit größer sind als die vereinbarte Mindestgröße zum Endzeitpunkt des Vertrags. Die Abbildung zeigt, dass eine vertragliche Verpflichtung zum Wachsen dazu führte, dass Unternehmen gewachsen sind. Je stärker die Wachstumsverpflichtung war, desto stärker zeigt sich auch die Beschäftigungswachstumsrate. Diese Ergebnisse deuten zunächst darauf hin, dass – aufgrund der Vertragsstrafen – die Arbeitsplatzzusagen eingehalten wurden.

Wie die Autoren in der Studie zeigen, kam es auch zu Vertragsverletzungen mit anschließender Neuverhandlung von Vereinbarungen oder effektiven Strafzahlungen.

Höheres Beschäftigungswachstum stellt jedoch nur einen Teil der entstandenen Polarisierung dar. Für Unternehmen mit geringer Produktivität führen Arbeitsplatzzusagen zu negativen Unternehmensgewinnen und somit zu einem Austritt aus dem Markt. Abbildung 2 zeigt die Marktaustrittsraten. Der erhöhte Marktaustritt ist insbesondere für Unternehmen sichtbar, die deutliche Wachstumszusagen (Verhältnis von Anfangsgröße zum Beschäftigungsziel kleiner als 1) eingegangen sind.

Hätte sich die Verbindung von Arbeitsplatzzusagen zu Marktaustrittsraten bei den Werten von über 1 (blaue Line in Abbildung 2) fortgesetzt, würden sich in der Projektion (orange Line) deutlich geringe Austrittraten ergeben. Die tatsächlichen Marktaustritte (schwarze Line) liegen demnach deutlich über den erwarteten Austrittsraten.

Neben diesen direkten allokativen Implikationen haben Unternehmen, die nicht aus dem Markt austreten, einen Anreiz ihre Produktivität zu steigern. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass produktivere Unternehmen größer sind und demnach einen Teil der zukünftig vertraglich vereinbarten Unternehmensgröße gerechtfertigt wird und Kosten der Fehlallokation abgebaut werden können. Der untere Teil der Abbildung 2 zeigt, dass das Produktivitätswachstum für Unternehmen, die anfänglich kleiner waren als vertraglich vereinbart, stärker ausfällt.

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Alternative Politikmaßnahmen und langfristige Überlegungen

Suggested Reading

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Committing to Grow: Employment Targets and Firm Dynamics

Ufuk Akcigit Harun Alp André Diegmann Nicolas Serrano-Velarde

in: IWH Discussion Papers, No. 17, 2023

Abstract

<p>We examine effects of government-imposed employment targets on firm behavior. Theoretically, such policies create “polarization,“ causing low-productivity firms to exit the market while others temporarily distort their employment upward. Dynamically, firms are incentivized to improve productivity to meet targets. Using novel data from East German firms post-privatization, we find that firms with binding employment targets experienced 25% higher annual employment growth, a 1.1% higher annual exit probability, and 10% higher annual productivity growth over the target period. Structural estimates reveal substantial misallocation of labor across firms and that subsidizing productivity growth would yield twice the long term increases in employment.</p>

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Also in this issue

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Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Reint E. Gropp

in: Wirtschaft im Wandel, No. 4, 2024

Abstract

<p>Am 12. November 2024 hörte das Bundesverfassungsgericht Argumente zu einer Klage einiger FDP-Abgeordneter gegen den Solidaritätszuschlag. IWH-Präsident Reint Gropp war als Sachverständiger geladen und gibt in diesem Beitrag seine Einschätzung zur Thematik wieder.</p>

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Aktuelle Trends: Die Bedeutung von Banken zur Verteilung von Subventionen

Aleksandr Kazakov Michael Koetter

in: Wirtschaft im Wandel, No. 4, 2024

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Chinesische Massenimporte und Wahlverhalten in Europa: Kann der Aufstieg der politischen Ränder durch Importschocks erklärt werden?

Annika Backes Steffen Müller

in: Wirtschaft im Wandel, No. 4, 2024

Abstract

<p>Wir untersuchen die kurz- und langfristigen Auswirkungen eines starken Anstiegs chinesischer Importe auf Wahlergebnisse in Europa. Populistische sowie links- und rechtsextreme Parteien gewannen erst viele Jahre nach dem Höhepunkt des China-Schocks bedeutenden Zuwachs an Wählerstimmen. Wir zeigen, dass die Auswirkungen von Importschocks überwiegend zugunsten populistischer Parteien ausfallen. In geringerem Maße profitieren in der kurzen Frist zudem linksextreme Parteien, langfristig hingegen rechtsextreme Parteien. Die Effekte auf das Wahlverhalten sind jedoch moderat und wir schlussfolgern, dass Importschocks den Aufstieg der politischen Ränder nur in begrenztem Maße erklären können.</p>

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Michael Koetter

in: Wirtschaft im Wandel, No. 4, 2024

Abstract

<p>Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) bietet ein Doctoral Programme in Economics (DPE). Diese Promotionsstellen in Wirtschaftswissenschaften bieten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ihre Forschung unter exzellenten Bedingungen durchzuführen und sich während ihrer Promotion in Wirtschaftswissenschaften in einem internationalen Netzwerk zu verankern. Wir sprechen mit dem Leiter des Programms, Professor Michael Koetter, Ph.D.</p>

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