Zur Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag
Ursprünglich galt die Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als zentrale Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. In der öffentlichen Diskussion gilt deshalb der Entwicklung des Rentenniveaus, welches das Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt wiedergibt, besondere Aufmerksamkeit. Ein kontinuierlich sinkendes Rentenniveau wird häufig als nicht hinnehmbar angesehen, weil dadurch soziale Härten entstehen können. Aufgrund des demographischen Wandels, der sich in den kommenden Jahren beschleunigen wird, ginge eine Fixierung des Rentenniveaus jedoch mit einem deutlichen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit der Lohnnebenkosten einher. Mit dem Altersvermögens- und dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde deshalb ab dem Jahr 2001 ein Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. So wurde unter anderem ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel aufgenommen, welcher die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung dämpft. Für das Rentenniveau wurde lediglich eine Untergrenze von 43% im Jahr 2030 festgelegt; der Beitragssatz soll bis dahin die Obergrenze von 22% nicht übersteigen.