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Variable Vergütung verteuert sich durch neue Regulierung für BankenSeite 2
Vorstandsmitglieder sind durch die Regulierung im Mittel nicht schlechter gestelltSeite 3
Endnoten Auf einer Seite lesenVorstandsmitglieder sind durch die Regulierung im Mittel nicht schlechter gestellt
Mit Blick auf die Vergütungsstruktur ergibt sich ein Bild, das mit einer Kompensation des Verlusts von Bonusverdienstmöglichkeiten kompatibel ist. Das Verhältnis von maximaler variabler Vergütung zu fixer Vergütung pro Vorstandsmitglied vor und nach der Einführung der Deckelung ist in der Abbildung dargestellt. Nach der Einführung der EU-weiten Deckelung hat sich dieses Verhältnis bei betroffenen Vorstandsmitgliedern erheblich reduziert und bewegt sich unterhalb der erlaubten 250% (senkrechte gestrichelte Linie). Die Reduktion variabler Vergütungsbestandteile geht mit einer Erhöhung der Fixgehälter einher. Vergleicht man die alten Vergütungskontrakte mit denen nach der Einführung der Deckelung, so liegt der Schluss nahe, dass Vorstandsmitglieder durch die Regulierung im Mittel nicht schlechter gestellt wurden. Die neuen Vergütungskontrakte bieten jedoch eine wesentlich höhere Fixvergütung. Diese sichert das Einkommen der Banker in schlechten Jahren stärker gegen Gewinneinbußen des Instituts ab.
Bonusdeckelung dämpft möglicherweise die Leistungsbereitschaft
Diese Absicherung gegen negative Entwicklungen der eigenen Bank legt den Schluss nahe, dass die Umstrukturierung einen (unbeabsichtigten) negativen Einfluss auf die Leistungsbereitschaft individueller Banker und somit auch auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Banken haben kann. Daher wird zum Schluss untersucht, ob Vergütungsbeschränkungen negative Konsequenzen auf die Rentabilität der Institute haben.
Es zeigt sich: Banken, die stärker von der Einführung der Regulierung betroffen waren, weisen niedrigere risikogewichtete Marktrenditen auf. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Umstrukturierung der Vergütung zu mehr Eigenrisiko (idiosynkratischem Risiko), gemessen an der Volatilität der Aktienrenditen und den Prämien von Kreditausfallversicherungen, führte. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass Banker jetzt, abgesichert durch eine höhere Fixvergütung, geringere Anreize haben, Leistung zu erbringen, und sich weniger scheuen, Risiken einzugehen. Auch Maße für das systemische Risiko einer Bank – etwa der Beitrag eines Instituts zu den Gesamtverlusten in einer globalen Krise – fallen für von der Regulierung betroffene Banken höher aus.
Pauschalansatz bei der Vergütungsregulierung vermutlich nicht zielführend
Eine nachhaltig positive Wirkung in Bezug auf das erklärte Ziel der Risikominimierung kann aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht attestiert werden. Die Umstrukturierung der Vergütung als Reaktion auf die regulatorischen Erfordernisse deutet zudem darauf hin, dass die höhere Fixvergütung mit einer stärkeren Absicherung gegen das Risiko der eigenen Bank einhergeht. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Beschränkung von Risikoanreizen ebensowenig zum befürchteten Exodus von Topmanagern aus der europäischen Bankenwelt geführt hat.
Für zukünftige Regulierungsvorhaben stellt sich die Frage, ob ein pauschaler Ansatz wie die Bonusdeckelung der Komplexität der Finanzindustrie gerecht werden kann. Beispielsweise wird in der Bonusdeckelung nicht berücksichtigt, ob eine Steigerung des Ausfallrisikos oder eine Minderung von Kapitalpuffern zu niedrigerer Vergütung führt. Wäre dem so, würde die Deckelung möglicherweise dazu führen, dass Bankvorstände diesen für den Regulator wichtigen Messgrößen weniger Gewicht beimessen.