Die Effizienz kommunaler Leistungserbringung - eine Untersuchung am Beispiel Sachsen-Anhalts

Vor dem Hintergrund der jüngsten Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt, besteht das Ziel dieses Beitrags darin, für dieses Bundesland empirisch zu untersuchen, ob die frühere, sehr kleinteilige kommunale Verwaltungsstruktur generell als „ineffizient“ zu bezeichnen war. Insbesondere geht es darum zu prüfen, ob dezentrale Verwaltungsformen wie die mittlerweile aufgelösten Verwaltungsgemeinschaften einen Effizienznachteil gegenüber den stärker zentralisierten Einheitsgemeinden aufwiesen und ob die damaligen Gemeinden hinsichtlich ihrer „Betriebsgröße“ zu klein waren. Aus der durchgeführten Analyse können für die Bildung kommunaler Großeinheiten keine Rechtfertigungen abgeleitet werden. Es steht daher zu befürchten, dass großflächige Gemeinden im ländlichen Raum aufgrund der Siedlungsstruktur und nur begrenzten Größenvorteilen bei der kommunalen Leistungserstellung nicht nur keine wesentliche Verbesserung der Kosteneffizienz erreichen werden, sondern auch aufgrund der negativen Anreizeffekte für Bürger wie Politik und Verwaltung (beispielsweise geringeres bürgerschaftliches Engagement aufgrund geringerer Identifikation, fehlende Kontrolle politischer Entscheidungsträger, geringere Präferenzgerechtigkeit des Verwaltungshandelns), die solche „Riesengemeinden“ mit sich bringen, eine weitere Effizienzverschlechterung erfahren.

01. Januar 2015

Autoren Peter Haug Annette Illy Claus Michelsen

Außerdem in diesem Heft

Einführung: Strukturen der öffentlichen Verwaltung und Raumentwicklung – Allgemeine Zusammenhänge und Ansätze zu ihrer Erforschung im Überblick

Martin T. W. Rosenfeld

in: Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im Umbruch: Beiträge zur Reformdiskussion aus Erfahrungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Nr. 360, 2015

Abstract

Weitgehende Maßnahmen zum Umbau der Verwaltung werden vielfach mit dem demographischen Wandel sowie der Finanznot der Kommunen und der Länder begründet. Nur mit größeren Einheiten, so die Argumentation, könnte in Zukunft noch ein qualitativ hochwertiges kommunales Leistungsangebot zu vertretbaren Kosten gewährleistet werden. Die Tendenz zur Vergrößerung kommunaler Einheiten passt in das Gesamtbild der in Deutschland seit 1945 praktizierten Maßnahmen im Bereich der Kommunalreform, die bislang überwiegend mit Konzentrations- und Zentralisationsbestrebungen verbunden waren. Im Gesamtspektrum von Verwaltungsreformen sind Gebietsneugliederungen allerdings nur ein Element: Die Reform des Bestands an öffentlichen Aufgaben (Aufgabenkritik), die Verlagerung von Zuständigkeiten zwischen den Ebenen (Funktionalreform) sowie eine Veränderung der Festlegung der Finanzierungsregelungen in Bezug auf die dem öffentlichen Sektor übertragenen Leistungen (Finanzierungsreform) sind weitere Elemente einer Verwaltungs(neu)gliederung. Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Verwaltungs- und Gebietsreformen“ (AG VGR) der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL). Ein wesentliches Anliegen der AG VGR bestand darin, mehr Licht in die raumbezogenen Wirkungszusammenhänge von Maßnahmen zur Verwaltungsreform zu bringen, denn speziell empirisch gut gesicherte Befunde sind eher spärlich und lassen zahlreiche Fragen offen.

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Gemeindegröße, Verwaltungsstruktur und Wahlbeteiligung: Auswirkungen der Kommunalreform auf die Legitimation politischer Entscheidungsprozesse

Martin T. W. Rosenfeld Claus Michelsen

in: Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im Umbruch: Beiträge zur Reformdiskussion aus Erfahrungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Nr. 360, 2015

Abstract

In der politischen Diskussion wird immer wieder gefordert, die Gemeinden von ihrem Gebietszuschnitt her zu vergrößern und auf eine verwaltungsmäßige interne Untergliederung der kommunalen Einheiten zu verzichten, mithin das Modell der sogenannten Einheitsgemeinden und nicht jenes der föderativ verfassten Gemeinden zu verwirklichen. Dabei werden die „Kosten“ im Sinne von volkswirtschaftlichen Nachteilen dieses zentralistischen Modells zumeist nur am Rande erwähnt, was nicht zuletzt den Problemen der Quantifizierbarkeit dieser Kosten geschuldet ist. Der Beitrag unternimmt den Versuch einer entsprechenden Quantifizierung für einen Teilaspekt der volkswirtschaftlichen Nachteile von größeren und stärker zentralisierten kommunalen Einheiten, nämlich deren negativen Effekte auf die Höhe der Wahlbeteiligung. Im Ergebnis der empirischen Untersuchungen kann gezeigt werden, dass die theoretischen Vermutungen zutreffend sind, wonach (1.) die Wahl der Organisation kommunaler Verwaltungseinheiten Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung hat, und (2.) der Organisationstyp der Einheitsgemeinden im Vergleich zu föderativ organisierten Gemeindetypen zu einer deutlich geringeren Wahlbeteiligung führt.

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Raumentwicklung im Zeichen der Neuordnung öffentlicher Verwaltungen – Was folgt aus den Einzelbeiträgen?

Martin T. W. Rosenfeld M. Gather

in: Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im Umbruch: Beiträge zur Reformdiskussion aus Erfahrungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Nr. 360, 2015

Abstract

Wenn auf der Grundlage der Ergebnisse aus den einzelnen Beiträgen eine Art „Bilanz“ gezogen werden soll, wird deutlich, dass diese lediglich den Charakter einer „Zwischenbilanz“ haben kann. Zahlreiche Fragestellungen des betrachteten Untersuchungsfeldes konnten nur angedeutet, aber nicht hinreichend erörtert werden, in anderen Fällen legen die Ergebnisse der Beiträge nahe, dass weitere und tiefergehende Untersuchungen dringend geboten sind. Festgehalten werden kann, dass die Strukturen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich ständig im Fluss sind und immer wieder an die sich wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Hinsichtlich der rechtlichen Grenzen von Gebietsneugliederungen ist darauf hinzuweisen, dass die Größe einer Kommune weder der politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger noch den Informationsmöglichkeiten der kommunalen Entscheidungsträger im Wege stehen dürfte. Es lässt sich in einer Gesamtschau zudem ableiten, dass von Seiten der staatlichen Akteure (also „top down“) initiierte Reformen im Bereich des öffentlichen Sektors stets hochkomplexe Angelegenheiten sind. Das Anliegen der von der Landesarbeitsgemeinschaft der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingesetzten Arbeitsgruppe besteht darin, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen und Reformmaßnahmen in den drei genannten Ländern aus unterschiedlichen Blickwinkeln einige wesentliche Schlaglichter auf den Prozess der kommunalen Neuordnung und ihre Auswirkungen auf die Raumentwicklung zu werfen.

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