Raumentwicklung im Zeichen der Neuordnung öffentlicher Verwaltungen – Was folgt aus den Einzelbeiträgen?
Wenn auf der Grundlage der Ergebnisse aus den einzelnen Beiträgen eine Art „Bilanz“ gezogen werden soll, wird deutlich, dass diese lediglich den Charakter einer „Zwischenbilanz“ haben kann. Zahlreiche Fragestellungen des betrachteten Untersuchungsfeldes konnten nur angedeutet, aber nicht hinreichend erörtert werden, in anderen Fällen legen die Ergebnisse der Beiträge nahe, dass weitere und tiefergehende Untersuchungen dringend geboten sind. Festgehalten werden kann, dass die Strukturen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich ständig im Fluss sind und immer wieder an die sich wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Hinsichtlich der rechtlichen Grenzen von Gebietsneugliederungen ist darauf hinzuweisen, dass die Größe einer Kommune weder der politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger noch den Informationsmöglichkeiten der kommunalen Entscheidungsträger im Wege stehen dürfte. Es lässt sich in einer Gesamtschau zudem ableiten, dass von Seiten der staatlichen Akteure (also „top down“) initiierte Reformen im Bereich des öffentlichen Sektors stets hochkomplexe Angelegenheiten sind. Das Anliegen der von der Landesarbeitsgemeinschaft der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingesetzten Arbeitsgruppe besteht darin, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen und Reformmaßnahmen in den drei genannten Ländern aus unterschiedlichen Blickwinkeln einige wesentliche Schlaglichter auf den Prozess der kommunalen Neuordnung und ihre Auswirkungen auf die Raumentwicklung zu werfen.