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Bislang kaum gesicherte Daten zur interkommunalen KooperationSeite 2
Kooperation im Bereich Allgemeine Verwaltung besonders häufig Auf einer Seite lesenKooperation im Bereich Allgemeine Verwaltung besonders häufig
Der Anteil der Gemeinden, die in der Leistungserstellung mit anderen Gemeinden kooperieren, variiert bei den antwortenden Gemeinden nach Aufgabenbereichen, Bundesländern und Gemeindegrößen. So ist im Bereich der Allgemeinen Verwaltung mit 60% der antwortenden Gemeinden der höchste Anteil kooperierender Gemeinden zu beobachten. Den größten Anteil kooperierender Gemeinden hat hier mit 80% Hessen, das keine Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften kennt. In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern hingegen liegt er unter 50%. Mit 67% ist das Standesamt der am häufigsten genannte Kooperationsbereich in der Allgemeinen Verwaltung. Dies könnte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass die Anforderungen des deutschen Personenstandsgesetzes ständig komplexer geworden sind. Fast jede zweite Gemeinde mit IKV in der Allgemeinen Verwaltung kooperiert in den Bereichen EDV (46%), Beschaffung (45%) oder Personalverwaltung (42%). Am wenigsten verbreitet sind hier IKV in den kommunalen Finanzangelegenheiten (Finanzverwaltung, Kämmerei und Kasse), wofür immerhin noch 36% ein IKV angaben.
Beim Tourismusmarketing kooperieren knapp 52% der antwortenden Gemeinden. Im Bereich der Bauhöfe liegt der Anteil der kooperierenden Gemeinden bei 25%. Die ostdeutschen Bundesländer weisen hier durchweg einen Wert von unter 20% auf. Schleswig- Holstein mit 48% und Hessen mit 36% führen die Rangliste an.
Während in den Bereichen Allgemeine Verwaltung und Bauhof kleine Verbünde von zwei bis vier Gemeinden 66% bzw. 82% aller Verbünde ausmachen, sind die Verbünde im Bereich Tourismusmarketing meist deutlich größer. Zwar gibt es auch hier kleine lokale Kooperationen. Daneben existieren aber Verbünde von bis zu 121 Mitgliedern. Die hohe Neigung zur Kooperation in diesem Bereich dürfte wohl darauf zurückzuführen sein, dass im Vergleich zu den möglichen Vorteilen
(z. B. überregionale Sichtbarkeit) nur geringe eigene Ressourcen eingesetzt werden müssen. Zudem ist es den kooperierenden Gemeinden weiterhin möglich, eigene Aktivitäten im Bereich des Tourismusmarketings zu entfalten.
Es zeigt sich außerdem, dass seit dem Jahr 2000 deutlich mehr IKV entstanden als in den Jahren zuvor (vgl. Abbildung 1). Knapp 50% aller erfassten Kooperationsvorhaben sind seit dem Jahr 2005 entstanden. In der zeitlichen Struktur der IKV-Entstehung unterscheiden sich die Aufgabenbereiche nicht grundsätzlich voneinander.
Abbildung 2 zeigt die Häufigkeit der gewählten Rechtsformen. Die hohe Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass sie für Gemeinden, die nur punktuell kooperieren wollen, mit geringeren Abschluss- und Auflösungskosten verbunden ist als die Bildung eines Zweckverbands. Speziell in der Allgemeinen Verwaltung konzentrieren sich die Kooperationen zudem auf „Gegenstände des öffentlichen Rechts“. Hier ist – im Gegensatz zu vielen Bauhofleistungen, bei denen ein privatrechtlicher Vertrag ausreichend ist – eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwingend vorgeschrieben.
Staatliche Einflussnahme nur nachgeordnetes Motiv der Kooperation
Hinsichtlich der Motive, eine Kooperation mit anderen Gemeinden einzugehen, spielen Kostensenkungen und eine verbesserte Kapazitätsauslastung vor allem bei IKV in den Bereichen Allgemeine Verwaltung (83%) und Bauhof (77%) eine große Rolle. Qualitätsverbesserungen bzw. ein verbessertes Leistungsspektrum haben demgegenüber untergeordnete Bedeutung. Anders verhält sich die Motivlage für IKV im Tourismusmarketing. 81% der Kommunen mit einem IKV in diesem Bereich geben die überregionale Sichtbarkeit als Motiv an; 79% erwarten einen Zuwachs an Professionalität. Für deutlich weniger (58%) sind Kostenersparnisse bzw. verbesserte Kapazitätsauslastungen ausschlaggebend. Über die Aufgabenbereiche hinweg sind staatliche Auflagen oder die finanzielle Förderung durch den Staat – nach Auskunft der antwortenden Gemeinden – bei der Entscheidung für ein IKV von untergeordneter Bedeutung.
Ausblick
Die Kommunen stehen unter erheblichem Handlungsdruck und favorisieren zunehmend das Instrument der Kooperation mit benachbarten Kommunen, um ihre Situation zu verbessern. Es stellt sich die Frage, ob die von den kooperierenden Gemeinden genannten Zielsetzungen für das Eingehen von IKV tatsächlich erreicht werden können. Entsprechende Wirkungsanalysen für die drei in die Befragung einbezogenen Aufgabenbereiche existieren für Deutschland bislang nicht. Auf der Basis der vorliegenden Befragungsergebnisse werden die Projektpartner IWH und Universität Kassel daher weitergehende Analysen sowohl zu den Determinanten der Entstehung von Kooperationen als auch zu den Auswirkungen von IKV auf die Leistungsfähigkeit der Kommunen durchführen. Bei letzterem stehen insbesondere die Kosteneffekte und die Auswirkungen auf das Verhältnis von Aufwand zu Leistung (Effizienz) der kommunalen Aufgabenerfüllung im Vordergrund.