Inhalt
Seite 1
Zur Verhinderung eines möglichen SystemzusammenbruchsSeite 2
Wirkungsketten nicht eindeutig identifizierbarSeite 3
Ergebnisse Auf einer Seite lesenWirkungsketten nicht eindeutig identifizierbar
In der Theorie sind Wirkungsketten potenzieller Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Notrettungsprogramme nicht eindeutig bestimmbar. Generell sind zwei entgegengesetzte Effekte denkbar, die durch Bankenrettungen oder deren Antizipation durch die Akteure hervorgerufen werden können. Einerseits können Bankenrettungen zu einer geringeren Marktdisziplin und riskanteren Entscheidungen geschützter Banken führen, da deren Einleger aufgrund der staatlichen Garantien für höhere Risikoübernahmen keine Risikozuschläge in Form von höheren Zinsen mehr verlangen. Dieser disziplinierende Effekt einer Überwachung durch Einlagengeber fällt somit weg. Andererseits muss es nicht zwingend zu einer erhöhten Risikoübernahme kommen. So können Unterstützungsprogramme auch zu geringeren Refinanzierungskosten der Banken führen und somit zu höheren Zinsmargen und einem erhöhten Gegenwartswert zukünftiger Gewinne (charter value). Da dies den Verlust durch eine potenziell eintretende Insolvenz erhöht, ist es wahrscheinlich, dass Banken ihre Risikoneigung reduzieren, um einer Insolvenz entgegenzuwirken. Dieser Mechanismus, der in der Literatur unter dem Namen charter value paradigm firmiert, ist vielfach dokumentiert.
Unter Berücksichtigung dieser mikroökonomischen Effekte lassen sich Rückschlüsse auf Kredit- und Depositenentwicklungen der Banken ziehen. Geringere Risikoprämien für Einleger sowie geringere Refinanzierungskosten bringen geschützte Banken in profitable Situationen, die es wahrscheinlicher machen, zu expandieren und das Kredit- und Depotwachstum auszuweiten. Empirische Nachweise der jeweils wirkenden Effekte sind bislang nicht eindeutig. In diesem Zusammenhang überrascht es nicht, dass in der Öffentlichkeit potenzielle Risiken des TARP diskutiert wurden. Beispielsweise äußerte das Congressional Oversight Panel 2011 Bedenken, dass geschützte Banken durch das Programm mit einem Wettbewerbsvorteil ausgestattet würden, was zu einer höheren Marktkonzentration zum Nachteil nicht geschützter Banken führe.