18.12.2018 • 22/2018
IWH leitet millionenschweres EU-Forschungsprojekt zur Produktivität
Verliert das Produktivitätswachstum in den Industrieländern an Schwung? Und wenn ja, warum? Mit diesen Fragen, die für die gesamte Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, befasst sich das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ab Jahresbeginn 2019 als Koordinator eines neuen EU-Projekts. Unter dem Titel MICROPROD arbeiten Ökonomen und Statistikexperten neun europäischer Partner für drei Jahre zusammen. Mit einem Gesamtbudget von knapp drei Millionen Euro ist es das bislang größte EU-Projekt am IWH.
Steffen Müller
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Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: Eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-Anhalt
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2018
Abstract
Knapp 8% der Beschäftigten in den Handwerksbetrieben Sachsen-Anhalts verdienten vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu Beginn des Jahres 2015 brutto weniger als 8,50 Euro je Stunde. Allerdings differiert die Betroffenheit stark. In den besonders betroffenen Gewerken war zu befürchten, dass die durch den Mindestlohn induzierte Kostensteigerung zu einem spürbaren Beschäftigungsabbau führt. In diesem Kontext werden drei Fragen untersucht: (1) Wie hoch war die Mindestlohnbetroffenheit im Handwerk in Sachsen-Anhalt? (2) Welche – über die Lohnkostenerhöhung hinausgehenden – Effekte hatte die Mindestlohneinführung in den Handwerksbetrieben? (3) Welche Ausweichreaktionen haben die Handwerksbetriebe unternommen, um die höhere Kostenbelastung zu bewältigen? Die Untersuchungen basieren auf den von den Handwerkskammern Halle und Magdeburg durchgeführten Konjunkturumfragen, die in Kooperation mit dem IWH um zusätzliche Fragen zur Mindestlohneinführung erweitert wurden. Die Ergebnisse der Schätzungen zeigen keine signifikanten Beschäftigungseffekte infolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Vielmehr haben die Handwerksbetriebe vor allem mit Preiserhöhungen reagiert.
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Lohnunterschiede zwischen Betrieben in Ost- und Westdeutschland: Ausmaß und mögliche Erklärungsfaktoren. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2017
Steffen Müller, Eva Dettmann, Daniel Fackler, Georg Neuschäffer, Viktor Slavtchev, Ute Leber, Barbara Schwengler
IAB-Forschungsbericht 6/2018,
2018
Abstract
Die wirtschaftliche Lage der Betriebe in Deutschland hat sich auch im Jahr 2017 weiter verbessert. Diese Entwicklung spiegelt sich allerdings nur teilweise in der Entwicklung der betrieblichen Durchschnittslöhne wider. Im Vergleich zu 1997 sind sowohl in West- als auch in Ostdeutschland die Lohnunterschiede nach Betriebsgröße spürbar angestiegen. Dabei sind auch am aktuellen Rand die gezahlten Löhne in ostdeutschen Betrieben geringer als in Westdeutschland: das Lohndifferential beträgt etwa 19 Prozent. Etwa ein Drittel dieses Rückstands kann in einer multivariaten Untersuchung erklärt werden. Hauptursache ist das geringere Produktivitätsniveau in Ostdeutschland. Die positive wirtschaftliche Entwicklung geht mit einer weiterhin steigenden Gesamtbeschäftigung und einer höheren Arbeitsmarktdynamik, insbesondere einer höheren Arbeitnehmerfluktuation, einher. Besonders hoch ist diese Fluktuation im Bereich Beherbergung und Gastronomie, in der öffentlichen Verwaltung ist sie dagegen sehr gering. Auch der Bedarf an qualifizierten Beschäftigten ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals angestiegen. Von den angebotenen Stellen konnten 2017 allerdings erstmals weniger als zwei Drittel besetzt werden. Dabei ist eine starke Heterogenität nach Betriebsgröße und Branchen zu beobachten. So lag bspw. die Nichtbesetzungsquote im Baugewerbe bei über 50 Prozent, während in der Öffentlichen Verwaltung lediglich 10 Prozent der Stellen nicht besetzt werden konnten. Die Tätigkeitsstruktur der Betriebe hat sich hinsichtlich formaler Qualifikationsanforderungen an die Beschäftigten in den vergangenen Jahren kaum verändert. Allerdings scheint der Einsatz digitaler Technologien mit veränderten Anforderungen an und einer steigenden Arbeitsbelastung für die Beschäftigten einherzugehen. Darüber hinaus nimmt die Bedeutung atypischer Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere von Teilzeitbeschäftigung, bundesweit weiter zu. Dabei ist die Teilzeitquote in ostdeutschen Betrieben höher als in westdeutschen. Der Anteil der geringfügigen Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung blieb dagegen relativ konstant und ist höher in Branchen, die vergleichsweise unspezifische Qualifikationen erfordern oder stärker durch konjunkturelle und/oder saisonale (Nachfrage-)Schwankungen gekennzeichnet sind. Der Anteil ausbildungsberechtigter Betriebe sinkt seit dem Jahr 2010 beständig und liegt aktuell bei 53 Prozent, in Ostdeutschland deutlich darunter. Von den berechtigten Betrieben beteiligt sich etwa die Hälfte an der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte. Der Anteil nicht besetzter Ausbildungsstellen an allen angebotenen Ausbildungsplätzen hat im Jahr 2017 noch einmal deutlich zugenommen und liegt bei etwa einem Viertel, in Ostdeutschland bei über einem Drittel. Hinsichtlich der Weiterbildungsbeteiligung lässt sich feststellen, dass unverändert etwa die Hälfte aller Betriebe sich an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligt, die Weiterbildungsquote der Beschäftigten liegt bei etwa einem Drittel, in Ostdeutschland etwas höher.
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27.09.2018 • 19/2018
Aufschwung in Ostdeutschland setzt sich verlangsamt fort – Implikationen der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2018 und amtlicher Daten für die ostdeutsche Wirtschaft im ersten Halbjahr 2018
Für das Jahr 2018 prognostiziert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) einen Anstieg des ostdeutschen Bruttoinlandsprodukts um 1,5% (Gemeinschaftsdiagnose für Deutschland insgesamt 1,7%). Auch im Jahr 2019 dürfte die Zuwachsrate in Ostdeutschland mit 1,7% unter derjenigen in Deutschland insgesamt (1,9%) liegen.
Oliver Holtemöller
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Folgen von Arbeitsplatzverlusten: Vor allem aus Großbetrieben entlassene Arbeitnehmer müssen deutliche Lohneinbußen hinnehmen
Daniel Fackler, Steffen Müller, Jens Stegmaier
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2018
Abstract
Schließungen und Massenentlassungen großer Unternehmen stoßen aufgrund der damit verbundenen Folgen für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist auf breites öffentliches Interesse. Tatsächlich zeigt sich, dass die Verdienstausfälle betroffener Arbeitnehmer – bestehend aus Lohneinbußen bei späterer Wiederbeschäftigung und Beschäftigungsausfällen – deutlich mit der Größe des entlassenden Betriebs zunehmen. Dies liegt vor allem daran, dass aus Großbetrieben entlassene Arbeitnehmer im Gegensatz zu denen, die einen Arbeitsplatz in kleinen Betrieben verlieren, deutliche Lohneinbußen hinnehmen müssen, weil sie danach oft in kleineren und schlechter bezahlenden Betrieben beschäftigt sind. Zwar erleiden auch aus Kleinbetrieben entlassene Arbeitnehmer deutliche Verdienstausfälle, ihre Lohneinbußen sind aber geringer. Sie können sich bei der Entlohnung sogar verbessern, sofern sie das Glück haben, eine Anstellung in einem Großbetrieb zu finden.
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31.07.2018 • 16/2018
Fairness lohnt sich doch
Wenn Betriebe willkürlich den Lohn kürzen, sinken Motivation und Produktivität der Beschäftigten – klar. Weniger offensichtlich hingegen: Beschäftigte werden auch dann unproduktiver, wenn nicht sie, sondern die Kolleginnen und Kollegen unfair behandelt werden. Das stellte jetzt eine Forschungsgruppe um Sabrina Jeworrek am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) fest.
Sabrina Jeworrek
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Indirekte Effekte von als unfair wahrgenommenem Arbeitgeberverhalten auf die Produktivität von Beschäftigten
Sabrina Jeworrek
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2018
Abstract
Jede Organisation, die darüber nachdenkt zu restrukturieren, Löhne zu kürzen oder Angestellte zu entlassen, sollte auch über mögliche Reaktionen der persönlich nicht betroffenen Arbeitnehmer nachdenken. Dieser Beitrag präsentiert Ergebnisse eines Feldexperiments. Es offenbart, dass die als unfair wahrgenommene Handlung des Arbeitgebers – in diesem Fall die Entlassung von Arbeitskollegen – die anschließende Produktivität der nicht direkt betroffenen Arbeitskräfte mindert. Als Teil des Experiments antizipierten erfahrene Personalmanager zwar im Durchschnitt erfolgreich die Konsequenzen unfairen Arbeitgeberverhaltens auf nicht betroffene Arbeitnehmer, einzeln lagen sie jedoch oft daneben.
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25.05.2018 • 12/2018
Der Kampf der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gegen Betriebsräte
Deutschland wählt. Dieses Mal aber geht es nicht um Politiker, sondern um die Betriebsräte. Das lohnt sich: Viele Untersuchungen zeigen, dass Betriebsräte insgesamt positive Effekte auf Produktivität, Löhne und Gewinne haben. Trotzdem leisten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zum Teil großen Widerstand gegen die betriebliche Mitbestimmung. Eine häufig benutzte Begründung ist, dass Mitbestimmung die unternehmerische Freiheit einschränkt und dass Arbeitgeber bereit sind, positive Effekte der Mitbestimmung im Gegenzug für größere Handlungsspielräume zu opfern. Steffen Müller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) liefert jetzt eine alternative ökonomische Begründung für die ablehnende Haltung: Arbeitgeberverbände werden von mittelständischen Unternehmen dominiert, und in diesen hat der Betriebsrat – im Gegensatz zu großen Betrieben – oft keine positiven ökonomischen Folgen.
Steffen Müller
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IWH-Tarif-Check: Im Baugewerbe wird künftig auch real deutlich mehr gezahlt: Starker Anstieg der Tariflöhne, ostdeutsche Beschäftigte holen aber nicht weiter auf
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 2,
2018
Abstract
Nach monatelangen Tarifverhandlungen gibt es für die rund 800 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Schlichterspruch – und die bislang höchste Tariflohnvereinbarung Deutschlands in diesem Jahr: Die Beschäftigten im Tarifgebiet West bekommen zum 1. Mai 2018 5,7% mehr Lohn und insgesamt drei Einmalzahlungen: im November diesen Jahres 250 Euro, im Juni 2019 600 Euro und im November 2019 noch einmal 250 Euro. Im Tarifgebiet Ost steigen die Tariflöhne ab Mai 2018 sogar um 6,6% und im Juni 2019 dann um 0,8%. Dazu kommt eine Einmalzahlung im November 2019 in Höhe von 250 Euro je Beschäftigten. Doch wie viel vom Plus bleibt den Bauarbeitenden wirklich? Das IWH hat die realen Einkommenszuwächse berechnet.
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15.05.2018 • 11/2018
IWH-Tarif-Check: Im Baugewerbe wird künftig auch real deutlich mehr gezahlt: Starker Anstieg der Tariflöhne, ostdeutsche Beschäftigte holen aber nicht weiter auf
Nach monatelangen Tarifverhandlungen gibt es für die rund 800 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Schlichterspruch – und die bislang höchste Tariflohnvereinbarung Deutschlands in diesem Jahr: Die Beschäftigten im Tarifgebiet West bekommen zum 1. Mai 2018 5,7% mehr Lohn und insgesamt drei Einmalzahlungen: im November diesen Jahres 250 Euro, im Juni 2019 600 Euro und im November 2019 noch einmal 250 Euro. Im Tarifgebiet Ost steigen die Tariflöhne ab Mai 2018 sogar um 6,6% und im Juni 2019 dann um 0,8%. Dazu kommt eine Einmalzahlung im November 2019 in Höhe von 250 Euro je Beschäftigten. Doch wie viel vom Plus bleibt den Bauarbeitenden wirklich? Das IWH hat die realen Einkommenszuwächse berechnet.
Oliver Holtemöller
Birgit Schultz
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