Auf der Suche nach der besten Lösung – vier Modelle der Krankenversicherung
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2008
Abstract
Für internationale Vergleiche von Krankenversicherungssystemen wird eine Klassifizierung von vier idealtypischen Modellen vorgeschlagen, an denen sich die existierenden Systeme orientieren: Bei staatlicher Versorgung herrscht Steuerfinanzierung und Anbindung der Gesundheitsversorgung an die Staatsverwaltung. Bei Monopolversicherung erfolgt die Finanzierung über Beiträge an einen Parafiskus. Bei Solidarischer Wettbewerbsordnung treten mehrere Versicherungen miteinander in Wettbewerb um Versicherte, bleiben dabei aber einer sozialpolitischen Regulierung unterworfen. In der privaten Krankenversicherung fehlt diese Regulierung und die Versicherung erfolgt bei privaten Unternehmen, die als reine Kostenerstatter auftreten.
Bei der Diskussion der Folgen der Modelle weisen theoretische Überlegungen darauf hin, dass monopolistische Versicherungsformen (staatliche Versorgung, Monopolversicherung) kostendämpfend wirken, da bei ihnen die Versicherung gegenüber den Leistungserbringern eine starke Verhandlungsposition besitzt. In einer Regressionsanalyse wird dies für 24 Industrieländer empirisch getestet und bestätigt. Hinsichtlich der Qualität der Versorgung zeigt sich, dass Modelle mit beitragsfinanzierten unabhängigen Versicherungskörperschaften (Monopolversicherung, Solidarische Wettbewerbsordnung, private Krankenversicherung) in Bezug auf Patientenrechte leistungsfähiger sind als das Modell staatlicher Versorgung.
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
Das vor 160 Jahren verfaßte „Kommunistische Manifest“, das die zunehmende Unterwerfung aller Bereiche des täglichen Lebens unter den Markt beschreibt, gleicht heute einer Prophezeiung. Angesichts der Dynamik der Globalisierung ist das politische System scheinbar unfähig, ordnungsökonomische Antworten auf die neuen Herausforderungen, auch die Grenzen des Markts zu finden. Das liberale Marktsystem lebt, analog zur Aussage des ehemaligen Verfassungsrichters Böckenförde, von Voraussetzungen, die es nicht selbst bereitstellen kann. Die Soziale Marktwirtschaft war ein Geschenk, Menschen geschuldet, die auf die vorangegangene Katastrophe eine Antwort in einer wertgebundenen Ordnung fanden und den Markt als Kulturleistung sahen. Das Soziale lag in der preissenkenden Kraft des Wettbewerbs und in der Kompensation von Risiken, damit Kreativität gewagt werden kann. Neben ordnenden Funktionen definierte sich die Staatsnotwendigkeit auch aus der Daseinsvorsorge. Die Stabilität kleiner Gruppen, vor allem Familie und Ehe, schuf durch ihren subsidiären sozialpolitischen Ansatz Freiräume und Verantwortung.
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Armutsbekämpfung durch Einkommensumverteilung. Zu den Zielen und Finanzierungsproblemen eines Grundeinkommens
Ingmar Kumpmann
Berliner Debatte Initial Bd. 18 (2),
2007
Abstract
Das Grundeinkommen wird als ein Konzept vorgestellt, das Unzulänglichkeiten der bestehenden Armutsbekämpfung überwindet, insbesondere die staatlichen Kontrollen der Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft beseitigt. Das System der sozialen Sicherung wird von lohnbezogenen Beiträgen unabhängiger. Hauptproblem des Modells ist die Finanzierung. Kern dieses Problems ist aber nicht die Frage, wie es gelingen kann, einen hohen Geldbetrag aufzubringen, sondern die Folgen für Leistungsanreize und Produktion. Diese setzen dem Grundeinkommen Grenzen.
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Zweites Forum Menschenwürdige Wirtschaftsordnung. Liberalismus, Sozialismus, Sozialstaat: Überlegungen anläßlich des 200. Geburtstages von John Stuart Mill
Ulrich Blum, Heinrich Oberreuter, Wolfgang Quaisser
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
2007
Abstract
Wirtschafts- und sozialethische Grundlagen unseres Wirtschaftssystems sind gerade in einer Zeit essentiell, in der wirtschafts- und sozialpolitische Reformen – oder das, was dafür gehalten wird – nahezu ständig auf der Tagesordnung stehen. Vielfach verfestigt sich der Eindruck, daß Reformlösungen durch angeblich alternativlose Sachzwänge begründet werden. Plakative begriffliche Polarisierungen – wie beispielsweise „Neoliberalismus“ versus „Soziale Marktwirtschaft“ – kennzeichnen die politische Debatte, ohne sie ordnungspolitisch und sozialphilosophisch zu fundieren. Die Gefahr einer solchen gedanklichen und begrifflichen (gewollten?) Unschärfe liegt in der mangelhaften Kohärenz und Tragfähigkeit von Reformansätzen.
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Das Grundeinkommen - Potenziale und Grenzen eines Reformvorschlags
Ingmar Kumpmann
Wirtschaftsdienst,
Nr. 9,
2006
Abstract
Der Vorschlag zur Einführung eines Grundeinkommens ist in letzter Zeit verstärkt in der politischen Diskussion. Ein Grundeinkommen ist „ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird“ (Vanderborght/Van Parijs) und würde an die Stelle vorhandener steuerlicher und sozialer Instrumente der Existenzsicherung treten. Mit dem Grundeinkommen würden Armut umfassend verhindert, das Sozial- und Steuersystem erheblich vereinfacht und der Produktionsfaktor Arbeit von den Kosten der sozialen Sicherung entlastet werden. Es wäre das Ende der problematischen staatlichen Kontrollen von Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft von Arbeitslosen. Probleme des Vorschlags sind die Finanzierungsschwierigkeiten und die Gefahr verringerter Arbeitsanreize, die der Umsetzung des Modells in Reinform Grenzen setzen.
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Institutionelle Regelungen der sozialen Grundsicherung: Fortschritte und ungelöste Probleme durch Hartz IV
Joachim Wilde
Institutionen und Arbeitsmarkt: Messkonzepte, Wirkungszusammenhänge und internationaler Vergleich,
2006
Abstract
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II im Rahmen der Hartz IV Reform war mit der Erwartung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden. Stattdessen sind jedoch Mehrausgaben zu verzeichnen, so dass die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung möglicherweise noch nicht adäquat ist. Der Artikel vergleicht zunächst die institutionellen Regelungen für das Arbeitslosengeld II mit denen der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Anschließend wird analysiert, inwieweit institutionelle Veränderungen oder das Unterlassen derselben den Anstieg der Empfängerzahlen begünstigt haben. Als Bewertungsmaßstab dienen dabei insbesondere die Ergebnisse empirischer Studien für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Dabei zeigt sich, dass die Reform nur partiell zu einer Verbesserung von Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen beiträgt. Von Teilen der Reform bzw. deren Umsetzung gehen hingegen negative Effekte aus.
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Determinanten des Sozialhilfebezugs – Ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung
Joachim Wilde
Schriften des IWH,
Nr. 23,
2006
Abstract
In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wird die hohe Zahl von Sozialhilfeempfängern vor allem damit begründet, dass der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigkeit und Sozialhilfe zu gering sei. Folglich lohne es sich nicht zu arbeiten. Eine statistische Absicherung dieser Aussage fehlt jedoch ebenso wie die Einbeziehung alternativer Anreizfaktoren in eine multiple Analyse. Darüber hinaus kann das Argument nicht erklären, warum ein hoher Anteil derjenigen Haushalte, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen nicht geltend macht. Die vorliegende Untersuchung schließt diese Lücken. Zum einen wird ein neues theoretisches Konzept der Anreizethik entwickelt und gemeinsam mit der Lohnabstandshypothese geprüft. Zum anderen werden bei der Analyse der Nichtinanspruchnahme methodische Schwächen der bisherigen Analysen beseitigt. Übertragen auf die Hartz IV-Reform lassen die Ergebnisse erwarten, dass die Nichtinanspruchnahme der Sozialleistung zurückgehen wird, während sich die Anreize zur Überwindung des Bezugs z. T. sogar verschlechtert haben.
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Rente mit 67? – Ein Kommentar
Herbert S. Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
In der Antike, so wird es überliefert, wurde der Überbringer schlechter Nachrichten nach der Übermittlung getötet. War die Nachricht, das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen, eine schlechte Nachricht? Die Antwort ist eindeutig nein. Denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. die Erhöhung des Eintrittsalters ist eine richtige und notwendige Entscheidung, will doch die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch zukünftig, wenn sie in den Ruhestand wechseln, eine Rente beziehen. Es ist seit Jahren bekannt, daß die gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme in ihrer derzeitigen Form nicht mehr haltbar sind und deswegen dringend reformiert werden müssen. Ebenfalls liegen seit Jahren die entsprechenden Vorschläge hierfür auf den Tisch – allerdings hatte die Politik lange Zeit nicht den Mut, frühzeitig mit den notwendigen Reformen zu beginnen. Statt dessen hat sie es in der Vergangenheit unterlassen, die Bevölkerung systematisch auf die erforderlichen Veränderungen einzustimmen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Mit den vielfältigen Programmen zur Frühverrentung wollte die Politik den Arbeitsmarkt entlasten und die Arbeitslosigkeit „senken“. Hierdurch suggerierte sie der Öffentlichkeit, daß ein früheres Rentneralter nicht nur möglich, sondern auch finanzierbar sei und den Rentenbeziehern eine „ausreichende“ Rente gezahlt werden könne.
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Wer ist arbeitslos, wer ist Leistungsbezieher?
Herbert S. Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2005
Abstract
In der Öffentlichkeit besteht ein großes Interesse daran, welche Aktivitäten sowohl insgesamt als auch in Teilaspekten von der Bundesagentur für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und den optierenden Kommunen auf dem Arbeitsmarkt erfolgen. Dies betrifft einerseits die als arbeitslos erfassten Personen als auch jene, die Leistungen beziehen, ohne jedoch arbeitslos zu sein. Zudem besteht ein Interesse an einer Untergliederung der Arbeitslosen und der Leistungsbezieher nach dem zugehörigen Rechtskreis. Der Beitrag liefert einen Vorschlag, wie die entsprechende Transparenz hergestellt werden könnte. Damit wäre für arbeitsmarktpolitische Belange durchaus ein Fortschritt an Informationen verbunden, der für eine genauere Analyse der Arbeitsmarktsituation dienen kann. Hiervon unbenommen ist, dass auch zukünftig detaillierte Statistiken über den Arbeitsmarkt von der Bundesagentur für Arbeit in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden sollten.
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Arbeitslosengeld II – Anmerkungen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2003
Abstract
Der Beitrag diskutiert die geplante Zusammenlegung von Arbeislosen- und Sozialhilfe zum sogenannten Arbeitslosengeld II. Es werden die Bedingungen erörtert, unter denen diese Zusammenlegung erfolgen soll, und es wird eine Abschätzung gegeben, welches Einsparpotential sich für die öffentlichen Haushalte hieraus ergeben könnte. Zusätzlich wird geprüft, welche Effekte durch die Zusammenlegung auf die Lohnnebenkosten entstehen könnten.
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