Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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Anlagevermögen
Anlagevermögen Bruttoanlageinvestitionen Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktionsmitteln sowie selbst erstellte Anlagen…
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Endbericht zur Auftragserweiterung
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
Nr. 5,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das vorliegende Kurzgutachten befasst sich mit der Analyse des aktuellen Standes der Maßnahmen des StStG. Ausgangspunkt für die Analysen stellt eine Auswertung der aktuellen Literatur zum Strukturwandel in den deutschen Kohlerevieren dar. Dieser Literaturüberblick zeigt, dass die Förderregionen im Geltungsbereich des StStG sehr unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels aufweisen. Dennoch sollten die Maßnahmen in allen Regionen an den wichtigen Determinanten des Wirtschaftswachstums ansetzen, wobei sie auf die Gegebenheiten der Regionen abgestimmt sein sollten. Dabei sind vor allem Investitionen als zentraler Bestimmungsfaktor für die langfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzusehen. Diese setzen sich aus privaten Investitionen in Sachkapital, Ausgaben für Forschung und Entwicklung mit dem Ziel des technologischen Fortschritts, Ausgaben für Bildung zur Erhöhung des Humankapitals sowie Investitionen in den öffentlichen Kapitalstock, etwa die Verkehrsinfrastruktur, zusammen. Dabei werden langfristig Bildung und Forschung und Entwicklung als wichtigste Wachstumstreiber angesehen, an denen die Förderung des Strukturwandels entsprechend ansetzen sollte. Auch sollte das Augenmerk auf die Diffusion und den Transfer von Wissen und Technologien gerichtet sein. Kritische Anmerkungen weisen in die Richtung, dass vor allem Infrastrukturprojekte Unterstützung durch StStG-Mittel erhalten, die ohnehin durchgeführt worden wären und dass die Kommunen die StStG-Mittel als Erweiterung ihrer Haushaltsspielräume betrachten.
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26.01.2022 • 2/2022
Investitionen, Auslastungsgrad und öffentliche Finanzen in der mittleren Frist: Implikationen des Zweiten Nachtragshaushalts 2021
Die Bundesregierung plant, mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds eine Rücklage in Höhe von 60 Mrd. Euro zuzuführen. Die Mittel sollen auch die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten der Pandemie verringern. Nach der Mittelfristprojektion des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) dürften die beabsichtigten Mehrausgaben auf dem Höhepunkt ihrer Wirksamkeit im Jahr 2024 die Produktion um etwa 0,5% steigern. „Allerdings werden die zusätzlichen Investitionen die seit Pandemiebeginn ausgebliebene Investitionstätigkeit bei Weitem nicht kompensieren“, sagt Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH. Den positiven gesamtwirtschaftlichen Effekten steht zudem gegenüber, dass der Nachtragshaushalt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Schuldenbremse reduzieren dürfte.
Oliver Holtemöller
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Expertisen zur Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt
Matthias Brachert, Claudia M. Buch, Eva Dettmann, Gerhard Heimpold, Mirko Titze, Antje Weyh
IWH Online,
Nr. 2,
2018
Abstract
Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben eine hohe Bedeutung im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ziele der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt umfassen den Aufbau einer breitgefächerten, modernen Wirtschaftsstruktur, die Modernisierung und Erneuerung des Kapitalstocks, die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die vorliegenden drei Expertisen evaluieren diese Förderung mit Blick auf die GRW-Landesregeln, den Zusammenhang zwischen den wirtschaftspolitischen Maßnahmen und deren Wirkung sowie die Beschäftigungseffekte als einen Schwerpunkt der gewerblichen Förderung.
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Die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts seit 1990
Oliver Holtemöller, Axel Lindner
Abstract
In diesem Beitrag wird die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts seit 1990 im Kontext des ostdeutschen Transformationsprozesses von einer Zentralverwaltungswirtschaft zu einer Marktwirtschaft beschrieben. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Sachsen-Anhalts hat in den frühen 1990er Jahren zunächst schnell gegenüber Westdeutschland aufgeholt, vor allem weil der Kapitalstock modernisiert und erweitert worden ist. Seit einiger Zeit stagniert der Aufholprozess jedoch, und das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen liegt etwa 20% unter dem westdeutschen Niveau. Die wirtschaftspolitische Herausforderung besteht darin, den Aufholprozess durch die Förderung von Forschung und Innovation und durch bessere Qualifizierung der Erwerbstätigen weiter voranzubringen.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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29.09.2016 • 40/2016
Gemeinschaftsdiagnose im Herbst 2016: Deutsche Wirtschaft gut ausgelastet – Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem moderaten Aufschwung, der von einem stabilen Arbeitsmarkt und kräftigen Konsum gestützt wird. Davon gehen die an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute aus. Das Bruttoinlandsprodukt wird demnach im nächsten Jahr um 1,4 Prozent und im Jahr 2018 um 1,6 Prozent wachsen. Für das laufende Jahr wird ein Wachstum von 1,9 Prozent erwartet, so die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gemeinschaftsdiagnose. Im Frühjahr gingen die Institute noch von einem Wachstum von 1,6 Prozent für dieses und 1,5 Prozent für nächstes Jahr aus.
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Erweiterung des Investitionskonzepts in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Axel Lindner, Brigitte Loose
Wirtschaftsdienst,
Nr. 11,
2014
Abstract
Das Statistische Bundesamt hat im Sommer 2014 eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) durchgeführt. Neben der turnusmäßigen Einbeziehung aktueller Datengrundlagen wurde das EU-weit rechtsverbindliche Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) umgesetzt. Am wichtigsten ist wohl die Erweiterung des Investitionsbegriffs: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) werden nunmehr als Geistiges Eigentum den sonstigen Anlageinvestitionen zugerechnet und erhöhen auch das Bruttoanlagevermögen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein ökonomischer Nutzen dadurch generiert wird, dass Ergebnisse der Forschung und Entwicklung wiederholt im Produktionsprozess eingesetzt oder angewandt werden. Entsprechend der Nutzung werden über den jeweiligen Zeitraum anteilige Abschreibungen auf das Geistige Eigentum vorgenommen. Betroffen sind gleichermaßen erworbene wie auch selbst erstellte F&E-Leistungen. Nach alter Konzeption wurde Forschung und Entwicklung von Marktproduzenten als Vorleistungsgut von der Summe aller Produktionswerte abgezogen; sie ging damit nicht in die Bruttowertschöpfung ein. Als Investitionsgut ist sie nun Teil der Wertschöpfung und wirkt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für den Marktproduzenten gewinnerhöhend. Auch F&E von Nicht-Marktproduzenten zählt zu den Bruttoanlageinvestitionen, sie trug aber schon nach dem alten Konzept zur Wertschöpfung bei, denn sie wurde als Konsum des Staates oder von Organisationen ohne Erwerbszweck gebucht. Konsequenz der jetzigen Buchung als Investitionen ist allerdings, dass die F&E-Aufwendungen von Nicht-Marktproduzenten in den Folgejahren zu einer höheren Bruttowertschöpfung als nach der alten Regelung führen: Die Bruttowertschöpfung erhöht sich nun um den Betrag der Abschreibungen auf die durch F&E erzeugten geistigen Güter. Alles in allem führt die Verbuchung von F&E-Leistungen als Investitionen zu einer deutlichen Niveauerhöhung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (um 2,5 Prozentpunkte 2013). Der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP (die Investitionsquote) erhöht sich wesentlich auf 19,7% 2013 statt 17,2% vor der Revision.
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Is Rated Debt Arm's Length? Evidence from Mergers and Acquisitions
Reint E. Gropp, C. Hirsch, Jan Pieter Krahnen
CFS Working Papers, No. 2011/10,
Nr. 10,
2011
Abstract
In this paper we challenge the view that corporate bonds are always arm's length debt. We analyze the effect of bond ratings on the stock price return to acquirers in M&A transactions, which tend to have significant effects on creditor wealth. We find acquirers abnormal returns to be higher if they are unrated, controlling for a wide variety of other effects identified in the literature. Tracing the difference in returns to distinct managerial decisions, we find that, everything else constant, rated firms increase their leverage in takeover transactions by less than their unrated counterparts. Consistent with a significant role for rating agencies, we find monitoring effects to be strongest when acquirer bonds are rated at the borderline between investment grade and junk. Finally, we are able to empirically exclude a large number of alternative explanations for the empirical regularities that we uncover.
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