Do Courts Matter for Firm Value? Evidence from the U.S. Court System
Stefano Colonnello, Christoph Herpfer
Abstract
We estimate the impact of U.S. state court characteristics on firm value by exploiting a U.S. Supreme Court ruling that exogenously changed firms‘ exposure to different courts. We find that increased exposure to more business-friendly courts is associated with positive announcement returns. We find no such association for objective court quality. We confirm that this U.S. Supreme Court ruling impacted firm value through the legal environment channel. We show that this ruling reduced the ability of affected firms to remove cases from certain state courts, and we show that announcement returns are stronger for firms that have high litigation exposure.
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Kommentar: Der Europäische Gerichtshof und der Grexit
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2015
Abstract
Die Europäische Zentralbank hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) grünes Licht für den Ankauf von Staatsanleihen bekommen. Wie der EuGH ent-schied, dürfen die Zentralbanker unter Einhaltung bestimmter Bedingungen Staatsanleihen der Euroländer aufkaufen. Die Richter billigen damit ein Programm, das auf eine Entscheidung des EZB-Rats im September 2012 zurückgeht: Die Notenbank werde notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern kaufen, um die Währung zu stützen, hatte damals EZB-Präsident Mario Draghi verkündet. Allerdings darf die Zentralbank nur tätig werden, wenn das betroffene Land bestimmten Qualitätsansprüchen genügt oder unter den Euro-Rettungsschirm geschlüpft ist und folglich strenge Reformvorgaben erfüllen muss. Die Richter argumentieren, dass das Programm die währungspolitischen Befugnisse der EZB nicht überschreite. Es verstoße nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten, sondern es handele sich dabei um ein Programm, das dem Bereich der Währungspolitik zuzuordnen sei und zu dem Ziel der EZB beitrage, die Preisstabilität in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Entscheidung gibt der EZB auch Rückendeckung beim aktuell laufenden Anleihekaufprogramm (quantitative easing) vom Frühjahr dieses Jahres. Dieses hat zum Ziel, bis Ende September 2016 Staatsanleihen und Anleihen anderer staatlicher Einheiten aller Eurostaaten im Wert von bis zu einer Billion Euro anzukaufen. Damit soll Deflations-tendenzen entgegengewirkt werden.
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29.06.2015 • 22/2015
Abbruch der Verhandlungen mit Griechenland: Erwartungen für den Euroraum
Der Abbruch der Verhandlungen zwischen Griechenland und der Euro-Gruppe ist katastrophal für Griechenland, stärkt aber in den Augen von IWH-Präsident Reint E. Gropp den Euroraum. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von vorletzter Woche hat die Möglichkeiten der Europäischen Zentralbank, Dominoeffekte auf andere schwächere Euroländer zu verhindern, noch einmal gestärkt und daher die Verhandlungsposition Griechenlands entscheidend geschwächt. Kurzfristige Unruhen an den Märkten sollten die Verantwortlichen nicht irritieren oder von ihrem Kurs abbringen. Reint Gropp erläutert, was aus Sicht von Griechenland, der Europäischen Union und der Europäischen Zentralbank jetzt zu erwarten ist.
Reint E. Gropp
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Koordination zwischen Städten und Nicht-Kommunalen Öffentlichen Einrichtungen (NKOE) als Strategie der Stadtentwicklung: Theoretische Analyse und empirische Befunde am Beispiel ausgewählter Universitäten und Universitätsstädte
Martin T. W. Rosenfeld, J. Hinz
Koordination raumwirksamer Politik: Mehr Effizienz und Wirksamkeit von Politik durch abgestimmte Arbeitsteilung,
2015
Abstract
In zahlreichen europäischen Städten gibt es Versuche, der lokalen Wirtschaftsentwicklung eine neue Richtung zu geben, u.a. durch die Ansiedlung von Nicht-Kommunalen Öffentlichen Einrichtungen (NKOE), z.B. Bundesagenturen, Gerichte, Rechnungshöfe, Landesmuseen oder Universitäten. Allerdings liegen die Kompetenzen für solche NKOE nicht bei den Kommunen, sondern zumeist bei den höheren staatlichen Ebenen. Deshalb haben die Kommunen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ansiedlung von NKOE. Sobald aber eine entsprechende Entscheidung gefallen ist, können die Kommunen die weitere Entwicklung von NKOE begünstigen. Im Beitrag wird zunächst eine Kategorisierung von NKOE durchgeführt, und zwar sowohl gemäß der Bedeutung von NKOE für die lokale Wirtschaftsentwicklung als auch hinsichtlich des Einflusses lokaler Maßnahmen auf die Leistungsfähigkeit von NKOE. Es wird gezeigt, dass Universitäten zu jener Kategorie von NKOE zählen, für die eine Koordination der eigenen Aktivitäten mit jenen der Kommunen besonders wichtig sein dürfte. Die Effekte von Universitäten für die lokale Wirtschaftsentwicklung wurden bereits vielfach diskutiert. Die Fähigkeit der Universitäten, das für ihre Effektivität erforderliche Humankapital zu attrahieren, hängt von verschiedenen lokalen Faktoren ab. Folglich gibt es eine reziproke Beziehung zwischen Kommunen und Universitäten. Eine Koordinierung der jeweiligen Aktivitäten wäre deshalb für beide Seiten von Vorteil. Dies gilt z.B. für den Bereich der Informationspolitik. Eine Kommune sollte nach innen wie nach außen die Vorzüge der örtlichen Universitäten kommunizieren; umgekehrt sollte auch eine Universität die Stärken des lokalen Umfelds deutlich machen. Da für den Bereich der Informationspolitik empirische Daten leicht zugänglich sind, konzentriert sich der empirische Teil des Beitrags auf eine empirische Untersuchung der Internetpräsentationen ausgewählter Städte und Universitäten. Es zeigt sich, dass in den meisten betrachteten Städten die Koordinierung zwischen Kommunen und Universitäten zu wünschen übrig lässt. Eine Verbesserung dieser Situation ließe sich z.B. durch die Einführung
finanzieller Anreizmechanismen erreichen.
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Cartel Identification in Spatial Markets: An Analysis of the East German Cement Market
Ulrich Blum
Jahrbuch für Regionalwissenschaft,
2009
Abstract
Im Jahr 2003 wurde die deutsche Zementindustrie wegen vorgeblicher Preis- und Quotenabsprachen mit einer Buße von über 600 Mio. Euro belegt. Im abschließenden gerichtlichen Verfahren des Jahres 2009 wurde die Buße erheblich reduziert, weil das Bundeskartellamt nicht in der Lage war, die Mehrerlöse in der vorgegebenen Höhe nachzuweisen. Dieser Beitrag zeigt anhand des ostdeutschen Zementkartells, das auf Quotenabsprachen aus den neunziger Jahren beruhte und das im Frühjahr 2002 endete, dass dieses ökonomisch nicht wirksam war. Aus Sicht der Beteiligten waren offensichtlich die Kenntnisse der wahren Marktkräfte unbekannt, weshalb das Kartell beibehalten wurde. Auf Grundlage eines räumlichen Ansatzes für die Jahre 1997 bis 2002 wird das regionale Preissetzungsverhalten untersucht. Die ökonometrische Analyse zeigt, dass der Wettbewerb in den Kartelljahren bereits vergleichsweise intensiv war, da Transportkosten und Rabattsysteme verwendet wurden, um Angebote der Marktlage anzupassen. Strategische Importe aus dem Osten ebenso wie Angebote mittelständischer Mahlwerke setzten den Markt unter Druck.
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Reformbedarf für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa
Vera Dietrich
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 16,
1999
Abstract
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip der Freizügigkeit auf den Gesundheitssektor übertragen und damit einer europaweiten Wahlfreiheit für Patienten zwischen Anbietern von medizinischen Leistungen den Weg bereitet. Aufgrund der zum Teil erheblichen Preisund Qualitätsunterschiede im Bereich der medizinischen Versorgung läßt dies unter den derzeit geltenden EU-Regelungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verstärkte Patientenwanderungen in Europa erwarten. Vor dem Hintergrund einer Ost-Erweiterung der EU wäre insbesondere auch für das deutsche Gesundheitswesen mit einer zunehmenden Nachfrage ausländischer Patienten zu rechnen. Der mit der Umsetzung des Binnenmarktes intendierte verstärkte Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern von Gesundheitsleistungen ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch könnte eine Wahlfreiheit aufgrund von durch die bestehenden Regulierungen verursachten Fehlanreize und Ineffizienzen unter Umständen negative Auswirkungen auf die nationalen Gesundheitssysteme nach sich ziehen. Durch kurzfristig umsetzbare Reformmaßnahmen, insbesondere die Einführung des Ursprungslandprinzips und der Kostenerstattung bei der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung sowie einer Selbstbeteiligung von Patienten für Auslandsbehandlungen, kann das jetzige System unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips kompatibel mit dem Binnenmarktgemacht werden.
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