Aktuelle Trends: Betriebsrat und Tarifvertrag: Immer weniger Beschäftigte haben beides
Steffen Müller
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2015
Abstract
Für die Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Deutschland sind betriebliche Mitbestimmung und tarifvertraglich vereinbarte Löhne von entscheidender Bedeutung. Betriebsräte sind auf Ebene der einzelnen Betriebe organisiert und haben von der Betriebsgröße abhängige Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat zur vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs. Theoretische und empirische Studien zeigen, dass Betriebsräte eine positive Wirkung auf die Produktivität haben können. Entscheidend ist dabei, ob der Betrieb tarifvertragsgebunden ist. Es wird argumentiert, dass Betriebsräte stärkere Anreize haben, auf die Steigerung der Produktivität hinzuwirken, wenn Verteilungskonflikte bereits auf überbetrieblicher Ebene gelöst wurden. Die Empirie stützt diese Hypothese.
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Firm Leadership and the Gender Pay Gap: Do Active Owners Discriminate more than Hired Managers?
Boris Hirsch, Steffen Müller
Journal for Labour Market Research,
Nr. 1,
2014
Abstract
Auf Grundlage eines großen kombinierten Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Datensatzes für Deutschland untersuchen wir Unterschiede im unerklärten geschlechtsspezifischen Lohndifferential zwischen eigentümer- und managementgeführten Unternehmen. Wir stellen die Hypothese auf, dass sich aktiven Eigentümern und angestellten Managern unterschiedliche Spielräume zur Auslebung ihrer gewinnsenkenden diskriminatorischen Präferenzen eröffnen und sich daher die Lohndifferentiale zwischen eigentümer- und managementgeführten Unternehmen unterscheiden sollten. Empirisch finden wir statistisch wie ökonomisch signifikant höhere Lohndifferentiale in eigentümergeführten Unternehmen. Die Beschränkung der Stichproben auf hinreichend ähnliche eigentümer- und managementgeführte Unternehmen lässt diese markanten Unterschiede in den Lohndifferentialen jedoch verschwinden. Unsere Ergebnisse deuten daher nicht darauf hin, dass aktive Eigentümer per se mehr diskriminieren.
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Das Ausbildungsprofil von Hochschulen und der regionale Bedarf an Absolventen
Gunnar Pippel
Peer Pasternack (ed.), Regional gekoppelte Hochschulen. Die Potenziale von Forschung und Lehre für demografisch herausgeforderte Regionen. Institut für Hochschulforschung (HoF): Wittenberg,
2013
Abstract
Eine wichtige Funktion von Hochschulen liegt in der Ausbildung von Arbeitskräften. Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern sich die fachliche Ausrichtung von Hochschulen an den regionalen Beschäftigungsprofilen orientiert. Gibt es hier eine gute Übereinstimmung, dann können die Arbeitgeber in einer Region die hochqualifizierten Arbeitskräfte vor Ort rekrutieren.
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16.12.2009 • 76/2009
Geförderte Berufsausbildung Ost: Imageprobleme bei Arbeitgebern?
Um dem Mangel an Lehrstellen zu begegnen und kleine Betriebe von Ausbildungskosten zu entlasten, wurde in Ostdeutschland ein System staatlich geförderter Berufsausbildung etabliert. Die praktischen Ausbildungsteile werden hier im Netzwerk mehrerer Betriebe oder in überbetrieblichen Ausbildungsstätten abgedeckt. Obwohl sie formell gleichwertige Berufsabschlüsse erwerben, haben die so geförderten Jugendlichen danach schlechtere Jobchancen als die Absolventen nicht geförderter Ausbildungsgänge. Dies zeigt eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), die am Mittwoch veröffentlicht wird.
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Zeitarbeit in Deutschland und Europa
C. Boost, Herbert S. Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2009
Abstract
Die Zeitarbeitsbranche ist eine der schnellstwachsenden Branchen in Deutschland. Diese Entwicklung beeinflusst den gesamten deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig. Die besondere Ausgestaltung dieser Beschäftigungsform macht sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen attraktiv. Trotz allem genießt die Branche nicht durchgängig einen guten Ruf. Die Beschäftigungsform zählt zu den prekären, unsicheren Arbeitsverhältnissen und gilt im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen vielfach als Brückenfunktion in eine reguläre Beschäftigung.
Auf Basis der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sowie des Sozio-oekonomischen Panels 2007 werden Stand und Ausprägung wichtiger Merkmale der Zeitarbeit dargestellt und regional sowie international verglichen.
Noch machen die Beschäftigten der Zeitarbeit nur einen marginalen Anteil an allen Erwerbstätigen aus. Die zukünftige Entwicklung der Branche hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und könnte in gegensätzliche Richtungen gehen. Der Flexibilisierungsgrad des klassischen Arbeitsmarkts sowie die Anpassung der Zeitarbeitsbranche an den Beschäftigungsmarkt beeinflussen die Zukunft der Zeitarbeit. Andere europäische Länder zeigen bereits heute einerseits Sättigungsgrenzen und andererseits mögliche Ausbreitungsspektren.
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18.02.2009 • 9/2009
Zeitarbeit in Deutschland und Europa
Die Zeitarbeitsbranche ist eine der schnellstwachsenden Branchen in Deutschland. Diese Entwicklung beeinflusst den gesamten deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig. Die besondere Ausgestaltung dieser Beschäftigungsform macht sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen attraktiv. Trotz allem genießt die Branche nicht durchgängig einen guten Ruf. Die Beschäftigungsform zählt zu den prekären, unsicheren Arbeitsverhältnissen und gilt im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen vielfach als Brückenfunktion in eine reguläre Beschäftigung.
Christian Odendahl
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Im Fokus: Zeitarbeit im ostdeutschen Verarbeitenden Gewerbe
Dirk Trocka, Marco Sunder
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2008
Abstract
Neben „klassischen“ Beschäftigungsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewinnen mit Zeitarbeit auch Dreiecksbeziehungen zunehmende Bedeutung am Arbeitsmarkt. Ein Personal-Leasing-Unternehmen
fungiert hier als Intermediär am Arbeitsmarkt und vermietet gewerbsmäßig seine Beschäftigten an andere Unternehmen. Als „Kollegen auf Zeit“ sind sie dann an die Weisungen des entleihenden Unternehmens gebunden und erbringen dort ihre Arbeitsleistung. Zwar umfasste diese Form der Arbeitsorganisation Mitte 2007 sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland jeweils erst rund 2% der Erwerbstätigen (bzw. 140.000 Personen in Ostdeutschland einschließlich Berlin), jedoch waren die Zuwachsraten beachtlich: Unter den eine Million zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen, die zwischen 2003 und 2007 in Deutschland entstanden sind, entfielen allein 40% auf das Konto von Zeitarbeit. Unternehmen mit Personalbedarf eröffnet sie die Möglichkeit, ohne aufwendiges Screening von Bewerbern kurzfristige Spitzen in den Auftragseingängen abzuarbeiten, gerade in einem stark regulierten Arbeitsmarkt.
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Hat die Befristung von Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?
Eva Reinowski, Jan Sauermann
IWH Discussion Papers,
Nr. 2,
2008
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnet, wird in der Literatur argumentiert, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen und mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird anhand der Daten des Mikrozensus 2004 untersucht, welchen Einfluss befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen haben. Die empirische Analyse wird mit Hilfe eines rekursiven bivariaten Probitmodells durchgeführt. Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass geringqualifiziert Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen keinen systematischen Nachteil gegenüber unbefristet Beschäftigten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung haben.
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Befristete Beschäftigung: kein Hindernis für die Weiterbildung geringqualifizierter Personen
Eva Reinowski, Jan Sauermann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2007
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnen, wird oft argumentiert, daß befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen oder auch mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird daher untersucht, welchen Einfluß befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen hat. Würden solche Humankapitalinvestitionen negativ beeinflußt, hätte das für geringqualifizierte Personen besonders negative Auswirkungen, da sich ihre ohnehin problematische Stellung auf dem Arbeitsmarkt langfristig weiter verschlechtern würde. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß die Befristung keinen Einfluß auf die Teilnahme geringqualifiziert Beschäftigter an beruflicher Weiterbildung hat. Eine andere Form atypischer Beschäftigung – Teilzeitbeschäftigung – verringert dagegen die Weiterbildungsbeteiligung.
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Kommentar: Die neue Finanzierung des Gesundheitswesens: Folgen für die Kostenentwicklung
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2007
Abstract
Die neue Gesundheitsreform wurde vor kurzem verabschiedet. Mit der Reform wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu geordnet. Künftig sind lohnbezogener Beitrag, Zusatzbeitrag und Steuerzuschuß die drei Säulen der Krankenkassenfinanzierung. Der lohnbezogene Beitrag, der nun über den neu zu gründenden Gesundheitsfonds an die Krankenkassen fließt, wird wie bisher von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen gezahlt. Der Beitragssatz wird dabei von der Bundesregierung für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt.
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