Gemeinschaftsdiagnose
Gemeinschaftsdiagnose Die Gemeinschaftsdiagnose ist ein Instrument zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage und Entwicklung in Deutschland, der Euroregion und der übrigen…
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Evaluierung des InvKG und des Bundesprogrammes STARK
Evaluierung des InvKG und des Bundesprogrammes STARK InvKG = Investitionsgesetz Kohleregionen STARK = Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den…
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Gropps Wirtschafts-Podcast Bildrechte: MDR/Isabel Theis Wirtschaftsthemen betreffen uns alle, leider sind sie oft staubtrocken. IWH-Präsident Reint Gropp und…
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16.08.2023 • 21/2023
Gutachten zu Kohlemilliarden: Transparenz der Mittelvergabe erhöhen
Mit rund 41 Milliarden Euro will der Bund den Regionen helfen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Wird das Geld sinnvoll genutzt? Eine Analyse der Wirtschaftsforschungsinstitute IWH und RWI gibt erstmals einen Überblick über das Programm und benennt Verbesserungspotenziale.
Oliver Holtemöller
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
Nr. 6,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Endbericht zur Auftragserweiterung
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
Nr. 5,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das vorliegende Kurzgutachten befasst sich mit der Analyse des aktuellen Standes der Maßnahmen des StStG. Ausgangspunkt für die Analysen stellt eine Auswertung der aktuellen Literatur zum Strukturwandel in den deutschen Kohlerevieren dar. Dieser Literaturüberblick zeigt, dass die Förderregionen im Geltungsbereich des StStG sehr unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels aufweisen. Dennoch sollten die Maßnahmen in allen Regionen an den wichtigen Determinanten des Wirtschaftswachstums ansetzen, wobei sie auf die Gegebenheiten der Regionen abgestimmt sein sollten. Dabei sind vor allem Investitionen als zentraler Bestimmungsfaktor für die langfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzusehen. Diese setzen sich aus privaten Investitionen in Sachkapital, Ausgaben für Forschung und Entwicklung mit dem Ziel des technologischen Fortschritts, Ausgaben für Bildung zur Erhöhung des Humankapitals sowie Investitionen in den öffentlichen Kapitalstock, etwa die Verkehrsinfrastruktur, zusammen. Dabei werden langfristig Bildung und Forschung und Entwicklung als wichtigste Wachstumstreiber angesehen, an denen die Förderung des Strukturwandels entsprechend ansetzen sollte. Auch sollte das Augenmerk auf die Diffusion und den Transfer von Wissen und Technologien gerichtet sein. Kritische Anmerkungen weisen in die Richtung, dass vor allem Infrastrukturprojekte Unterstützung durch StStG-Mittel erhalten, die ohnehin durchgeführt worden wären und dass die Kommunen die StStG-Mittel als Erweiterung ihrer Haushaltsspielräume betrachten.
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05.04.2023 • 8/2023
Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2023: Inflation im Kern hoch – Angebotskräfte jetzt stärken
Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Prognose für den Anstieg der Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr auf 0,3% angehoben. Im Herbst hatten sie noch mit einem Rückgang um 0,4% gerechnet. „Der konjunkturelle Rückschlag im Winterhalbjahr 2022/2023 dürfte glimpflicher ausgefallen sein als im Herbst befürchtet. Maßgeblich ist ein geringerer Kaufkraftentzug infolge deutlich rückläufiger Energiepreise“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser zur Begründung. Dennoch wird die Inflationsrate nur langsam zurückgehen von 6,9% im vergangenen Jahr auf 6,0% in diesem Jahr.
Oliver Holtemöller
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Stellungnahme „Übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein“
Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Christoph Schult
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2023
Abstract
anlässlich der Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags ‒ Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/414
Der Klimawandel in Schleswig-Holstein führt zu Veränderungen in Umwelt, Wirtschaft und Arbeitswelt, und er hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Der wissenschaftliche Konsens geht davon aus, dass die sozioökonomischen und ökologischen Effekte des Klimawandels weltweit überwiegend negativ sein werden. Aus diesem Grund schreibt das Klimaschutzgesetz vor, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65% und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% reduziert werden sollen; bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität in Deutschland erreicht werden. Schleswig-Holstein hat eigene Klimaschutzziele und Maßnahmen eingeführt. Unsicherheiten bestehen jedoch hinsichtlich der nationalen und regionalen Kosten des Klimawandels. Bisherige Studien deuten darauf hin, dass in der zweiten Hälfte des
21. Jahrhunderts in Deutschland die jährlichen Verluste des Bruttoinlandsprodukts unter einem Prozent liegen werden. Zur Plausibilisierung dieser Zahl ist es notwendig, eine transparente und replizierbare Klimawandelfolgenabschätzung für Schleswig-Holstein vorzunehmen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
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28.02.2023 • 5/2023
Presseeinladung zur Konferenz: „Steigende Energiepreise – Wie kann der Umbau der deutschen Wirtschaft gelingen?“ am 9. März 2023 am IWH
Die Folgen von Krieg und Klimakrise fordern Deutschlands Unternehmen heraus. Wie der Wandel inmitten einer Energiekrise erfolgreich gestaltet werden kann, diskutiert eine Konferenz am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) mit Gästen aus Wissenschaft, Politik und Industrie. Es sprechen unter anderem die Wirtschaftsweise Veronika Grimm und Sachsen-Anhalts Vize-Ministerpräsident Armin Willingmann.
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