Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2024
Abstract
Am 12. November 2024 hörte das Bundesverfassungsgericht Argumente zu einer Klage einiger FDP-Abgeordneter gegen den Solidaritätszuschlag. IWH-Präsident Reint Gropp war als Sachverständiger geladen und gibt in diesem Beitrag seine Einschätzung zur Thematik wieder.
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Wirtschaft im Wandel
Wirtschaft im Wandel Die Zeitschrift „Wirtschaft im Wandel“ unterrichtet die breite Öffentlichkeit über aktuelle Themen der Wirtschaftsforschung. Sie stellt wirtschaftspolitisch…
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IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH-Tarif-Check,
Nr. 1,
2020
Abstract
Steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“ und Abbau des Solidaritätszuschlags bringen Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus.
Die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit bis Ende 2022 geeinigt: Im Dezember 2020 gibt es eine steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“, die je nach Entgeltgruppe bis zu 600 Euro beträgt. Ab April 2021 steigt dann das Gehalt um 1,4%, jedoch mindestens um 50 Euro je Monat, ein Jahr später um weitere 1,8%. Zudem gibt es noch eine Reihe von Zusatzvereinbarungen wie beispielsweise die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in Ostdeutschland auf das Westniveau, die Erhöhung der Jahressonder-zahlung oder die Einführung einer Pflegezulage.
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02.10.2019 • 20/2019
Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2019: Konjunktur kühlt weiter ab – Industrie in der Rezession
Berlin, 2. Oktober 2019 – Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Konjunkturprognose für Deutschland deutlich nach unten korrigiert. Waren sie im Frühjahr noch von einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 0,8% im Jahr 2019 ausgegangen, erwarten sie nun nur noch 0,5%. Gründe für die schwache Entwicklung sind die nachlassende weltweite Nachfrage nach Investitionsgütern, auf deren Export die deutsche Wirtschaft spezialisiert ist, politische Unsicherheit und strukturelle Veränderungen in der Automobilindustrie. Die Finanzpolitik stützt hingegen die gesamtwirtschaftliche Expansion. Für das kommende Jahr senken die Konjunkturforscher ebenfalls ihre Prognose auf 1,1% nach noch 1,8% im Frühjahr.
Oliver Holtemöller
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Kommentar: Arbeitnehmer entlasten: Jetzt Steuern und Sozialbeiträge reformieren
Oliver Holtemöller
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2015
Abstract
Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten 2015 vorgeschlagen, das System der Abgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland zu reformieren. Eine solche Reform sollte vier Kernelemente beinhalten: Erstens nimmt die steuerliche Belastung mit steigenden Einkommen (Progression) bei kleinen und mittleren Einkommen schneller zu als bei hohen; dieser so genannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif sollte eingeebnet werden. Zweitens wird der Spitzensteuersatz schon bei Einkommen erreicht, die etwa dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens entsprechen; bei der Einführung des progressiven Steuertarifs im Jahr 1958 griff er beim 17-fachen des damaligen Durchschnittseinkommens. Der Spitzensteuersatz sollte tatsächlich erst bei Spitzeneinkommen greifen. Drittens verliert der Solidaritätszuschlag mehr und mehr seine Berechtigung; es handelt sich dabei um eine Ergänzungsabgabe, die ursprünglich zur Finanzierung der Deutschen Einheit vorgesehen war und nur vorübergehender Natur sein sollte. Zudem kommt es immer wieder zu dem Missverständnis, der Solidaritätszuschlag werde nur im Westen bezahlt, obwohl er im Osten genauso erhoben wird. Diese Ergänzungssteuer sollte abgeschafft werden. Viertens sind in der Vergangenheit immer mehr Lasten, die aus allgemeinen Steuern zu finanzieren wären, wie etwa die „Mütterrente“, allein den Sozialversicherungen aufgebürdet worden. Entsprechende Zuschüsse aus Steuermitteln an die Sozialversicherung würden zu niedrigeren Beitragssätzen in der Sozialversicherung führen und damit die Arbeitnehmer entlasten, denn die Steuern speisen sich auch aus Selbstständigen- und Vermögenseinkünften.
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