Zweiter Zwischenbericht zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms erschienen
Zentrale Erkenntnisse aus dem zweiten Zwischenbericht
Der zweite Zwischenbericht hebt hervor, dass die Anzahl an bewilligten Projekten und auch der Mittelabfluss zugenommen haben. Zum Datenstand 31.12.2022 lagen Bewilligungen im Umfang von rund 20,5 Mrd. Euro vor, und die Höhe abgeflossener Mittel lag bei 659 Mio. Euro. Zum Stichtag 30.06.2024 lag die Höhe bewilligter Mittel bei ca. 21,9 Mrd. Euro und die Höhe abgeflossener Mittel bei rund 1,6 Mrd. Euro. Die Vergabe der Fördermittel im Rahmen des InvKG nimmt also Fahrt auf, wenngleich die bislang abgeflossenen Mittel in Relation zu den bewilligten Mitteln mit 7,2% (Datenstand 30.06.2024) nach wie vor gering ausfallen.
Bei diesem Befund ist zu berücksichtigen, dass sich zahlreiche Projekte in der Pipeline befinden. Projektleiter Professor Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH): „Zusammen mit den enormen Wirkungsverzögerungen beim Großteil der InvKG-Maßnahmen, etwa verkehrliche Infrastrukturen oder der Auf- und Ausbau von Kapazitäten in Forschung und Entwicklung, wird viel Zeit vergehen, bis sich erste Wirkungen überhaupt nachweisen lassen. Hier sind also Geduld und ein langer Atem gefragt.“
Bislang bewilligte Maßnahmen wurden vorrangig wachstumsfördernd verwendet, vor allem für die Verbesserung von Erreichbarkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung. Ko-Projektleiter Professor Torsten Schmidt vom RWI ‒ Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung: „Aus unserer Sicht sind damit die Grundlagen für einen im Großen und Ganzen zielgerichteten Einsatz der Mittel geschaffen worden.“
Jedoch zeigen sich auch Unterschiede in der inhaltlichen Schwerpunktsetzung des Mitteleinsatzes zwischen den Revieren. Diese offenbaren sich insbesondere bei den Maßnahmen, die in der Verantwortung der Länder liegen. Hier liegt ein Schwerpunkt auf der Verbesserung der Standortbedingungen für Betriebe.
Besonders deutlich zum Vorschein kommt dies im Land Sachsen-Anhalt, wo zum Datenstand 30.06.2024 fast 84% der bewilligten Mittel für diesen Zweck gebunden sind. In den Ländern Brandenburg und Sachsen ist der Anteil bewilligter Mittel für die Standortverbesserungen von Betrieben deutlich niedriger – mit rund 35% im Lausitzer Revier Brandenburg und 30% sowie etwa 27% in den sächsischen Teilen des Lausitzer bzw. Mitteldeutschen Reviers.
Beide Länder können auf einen hohen Anteil von Bewilligungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung verweisen – mit rund 32% im Lausitzer Revier Brandenburg und rund 49% sowie etwa 34% in den sächsischen Teilen des Lausitzer bzw. Mitteldeutschen Reviers. Sachsen-Anhalt hat in diesen beiden Kategorien zusammen rund 3% seiner Mittel bewilligt.
Empfehlungen aus dem zweiten Zwischenbericht
Um die Wirkung der Förderprogramme weiter zu erhöhen, formuliert der Bericht der Wirtschaftsforschungsinstitute klare Empfehlungen. In administrativer Hinsicht wäre zu beachten, dass die Verausgabung der Fördermittel zeitlich (weiter) flexibel gehandhabt wird.
Anpassungsbedarfe auf inhaltlicher Ebene bestehen nach wie vor insbesondere beim Ausbau und der Sicherung des Arbeitskräfteangebots. Maßnahmen des InvKG sollten diesem Aspekt zukünftig ein stärkeres Gewicht beimessen, und zwar in der ganzen Breite ‒ beginnend bei der (vor)schulischen Ausbildung über die tertiäre Bildung, die Erschließung bislang ungenutzter Erwerbspersonenpotenziale, die Verbesserung der Erreichbarkeiten zur Erschließung breiterer Arbeitsmarktpotenziale und der Attraktivität für (ausländische) Fachkräfte.
Veröffentlichungen:
Holtemöller, Oliver; Schmidt, Torsten; Titze, Mirko: Vergabe der Kohle-Fördermittel nimmt langsam Fahrt auf: Zweiter Zwischenbericht zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms erschienen. IWH Policy Notes 1/2025. Halle (Saale) 2025.
Brachert, Matthias; Heinisch, Katja; Holtemöller, Oliver; Kirsch, Florian; Neumann, Uwe; Rothgang, Michael; Schmidt, Torsten; Schult, Christoph; Solms, Anna; Titze, Mirko: Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zweiter Zwischenbericht vom 31.10.2024. IWH Studies 1/2025. Halle (Saale) 2025.
Brachert, Matthias; Heinisch, Katja; Holtemöller, Oliver; Kirsch, Florian; Neumann, Uwe; Rothgang, Michael; Schmidt, Torsten; Schult, Christoph; Solms, Anna; Titze, Mirko: Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023. IWH Studies 6/2023. Halle (Saale) 2023.
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Vergabe der Kohle-Fördermittel nimmt langsam Fahrt auf - Zweiter Zwischenbericht zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms erschienen
in: IWH Policy Notes, 1, 2025
Abstract
<p>Am 13. Februar 2025 wurde der zweite Zwischenbericht zur begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms von den Wirtschaftsforschungsinstituten IWH und RWI veröffentlicht. </p> <p>Die Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt wird, analysiert die Fortschritte der Programme, identifiziert die Wirkungen der Förderung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Maßnahmen optimiert werden können, um die Transformation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Deutschland erfolgreich zu gestalten.</p>
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms ‒ Zweiter Zwischenbericht vom 31.10.2024
in: IWH Studies, 1, 2025
Abstract
<p><strong>Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz</strong></p> <p>Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das zweite Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht liegt seit Juni 2023 vor und präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Nachdem nunmehr zahlreiche Maßnahmen in die Umsetzung gehen, nimmt der Strukturwandel an Fahrt auf. Der aktuelle Bericht nimmt eine Aktualisierung vor und erweitert Aussagen zu deren möglichen Effekten. Auch für diesen Bericht bleibt zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms durchaus naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 30.06.2024, also fast vier Jahre nach Programmstart.</p>
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Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
in: IWH Studies, 6, 2023
Abstract
<b>Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz </b><br /><br />Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.