Erweiterung des Investitionskonzepts in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Das Statistische Bundesamt hat im Sommer 2014 eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) durchgeführt. Neben der turnusmäßigen Einbeziehung aktueller Datengrundlagen wurde das EU-weit rechtsverbindliche Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) umgesetzt. Am wichtigsten ist wohl die Erweiterung des Investitionsbegriffs: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) werden nunmehr als Geistiges Eigentum den sonstigen Anlageinvestitionen zugerechnet und erhöhen auch das Bruttoanlagevermögen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein ökonomischer Nutzen dadurch generiert wird, dass Ergebnisse der Forschung und Entwicklung wiederholt im Produktionsprozess eingesetzt oder angewandt werden. Entsprechend der Nutzung werden über den jeweiligen Zeitraum anteilige Abschreibungen auf das Geistige Eigentum vorgenommen. Betroffen sind gleichermaßen erworbene wie auch selbst erstellte F&E-Leistungen. Nach alter Konzeption wurde Forschung und Entwicklung von Marktproduzenten als Vorleistungsgut von der Summe aller Produktionswerte abgezogen; sie ging damit nicht in die Bruttowertschöpfung ein. Als Investitionsgut ist sie nun Teil der Wertschöpfung und wirkt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für den Marktproduzenten gewinnerhöhend. Auch F&E von Nicht-Marktproduzenten zählt zu den Bruttoanlageinvestitionen, sie trug aber schon nach dem alten Konzept zur Wertschöpfung bei, denn sie wurde als Konsum des Staates oder von Organisationen ohne Erwerbszweck gebucht. Konsequenz der jetzigen Buchung als Investitionen ist allerdings, dass die F&E-Aufwendungen von Nicht-Marktproduzenten in den Folgejahren zu einer höheren Bruttowertschöpfung als nach der alten Regelung führen: Die Bruttowertschöpfung erhöht sich nun um den Betrag der Abschreibungen auf die durch F&E erzeugten geistigen Güter. Alles in allem führt die Verbuchung von F&E-Leistungen als Investitionen zu einer deutlichen Niveauerhöhung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (um 2,5 Prozentpunkte 2013). Der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP (die Investitionsquote) erhöht sich wesentlich auf 19,7% 2013 statt 17,2% vor der Revision.